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Die Anzahl der Überlebenden Unternehmen trifft Aussagen zum Fortbestand und zur Entwicklung neu gegründeter Unternehmen. Definitionsgemäß hat ein im Jahr t-3 gegründetes Unternehmen überlebt, wenn es zumindest für einen Teil des Jahres t noch aktiv ist, das heißt über Beschäftigte verfügt oder Umsätze erzielt. Überlebende Unternehmen werden in der Region ihrer Gründung nachgewiesen.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Tageseinrichtungen für Kinder sind Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages aufgenommen sowie erzieherisch und pflegerisch betreut werden, die über haupt- oder nebenberufliches Personal verfügen und für die eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII oder eine vergleichbare Genehmigung vorliegt.
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Dies sind Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages aufgenommen sowie erzieherisch und pflegerisch betreut werden, die über haupt- oder nebenberufliches Personal verfügen und für die eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII oder eine vergleichbare Genehmigung vorliegt. Bei den Tageseinrichtungen für Kinder wird nach Einrichtungsarten unterschieden, wobei sich die Unterscheidung danach richtet, ob in der betreffenden Einrichtung lediglich Kinder von bestimmten Altersklassen in so genannten „altershomogenen“ Gruppen betreut werden oder ob es sich um eine näher zu kennzeichnende Mischform handelt.
- Um eine Einrichtung für Kinder im Alter unter 3 Jahren handelt es sich, wenn in dieser Einrichtung in einer oder mehreren Gruppen ausschließlich Kinder im Alter unter 3 Jahren betreut werden.
- Eine Einrichtung für Kinder im Alter von 2 bis unter 8 Jahren - ohne Schulkinder - ist eine Einrichtung, in der in einer oder mehreren Gruppen ausschließlich Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt betreut werden.
- Eine Einrichtung für Kinder im Alter von 5 bis unter 14 Jahren - nur Schulkinder - ist eine Einrichtung, in der die vorhandenen Plätze ausschließlich der Betreuung von Schulkindern dienen.
- Bei den Einrichtungen mit Kindern aller Altersgruppen handelt es sich um
a) Tageseinrichtungen mit alterseinheitlichen Gruppen
Hier werden Kinder unterschiedlicher Altersklassen in verschiedenen altershomogenen Gruppen parallel betreut.
b) Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen
In diesen Einrichtungen werden Kinder verschiedener Altersklassen, d.h. Kinder im Krippenalter, Kindergartenalter und/oder Hortalter gemeinsam in
altersübergreifenden Gruppen betreut.
c) Tageseinrichtungen mit alterseinheitlichen und altersgemischten Gruppen
Hier sind sowohl altersübergreifende als auch altershomogene Gruppen vorhanden.
Die Klassifikation der Einrichtungsarten ist ausschließlich abhängig vom Alter der betreuten Kinder zum Stichtag. Dabei ist es unerheblich, um welche Art von Einrichtung es sich lt. Betriebserlaubnis oder vergleichbaren Regelungen handelt.
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Die öffentlich geförderte Kindertagespflege bezeichnet die zeitweise Betreuung von Kindern bei einer von den Jugendämtern geförderten Tagespflegeperson. Die öffentlich geförderte Kindertagespflege ist neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung. In dieser Tabelle werden Kinder, die neben der Betreuung in öffentlich geförderter Kindertagespflege zusätzlich eine Kindertageseinrichtung oder eine Ganztagsschule besuchen, auch in der Zeile „Tagespflege“ mit ausgewiesen. In der Zeile „Insgesamt (ohne Doppelzählungen)“ sind dagegen die Kinder, die neben der Betreuung in öffentlich geförderter Kindertagespflege zusätzlich eine Kindertageseinrichtung oder eine Ganztagsschule besuchen, nicht enthalten.
Neben der öffentlich geförderten Kindertagespflege gibt es private Tagespflegeverhältnisse. Sie sind kein Bestandteil dieser Erhebung.
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Unter Teilzeitbeschäftigten sind alle Beschäftigten zu verstehen, deren vertraglich festgelegte Arbeitszeit geringer als die tariflich/betrieblich festgelegte Regelarbeitszeit ist.
Hinweis: Aufgrund einer Umstellung im Meldeverfahren zur Sozialversicherung ist beim Merkmal Arbeitszeit kein Datenausweis für die Stichtage 30.06.2011 und 30.06.2012 möglich. Beim Vergleich von Daten ab dem Stichtag 30.06.2013 mit denen vorangegangener Stichtage ist zu beachten, dass Arbeitgeber im Zuge der Umstellung die Angaben zu Arbeitszeit ihrer Beschäftigten häufig korrigiert haben, so dass sich allein aufgrund dessen der Anteil Teilzeitbeschäftigter deutlich – bundesweit um rund 4 Prozentpunkte erhöht hat.
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Teilzeitbeschäftigte sind Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit weniger als die tarifabhängige ggf. ortsübliche Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten beträgt.
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TFR steht für "Total Fertility Rate". Sie bezeichnet die durchschnittliche Kinderzahl je Frau (zusammengefasste Geburtenziffer) und gibt die Gesamtzahl der Kinder an, die von einer Frau zur Welt gebracht werden. Es wird dabei angenommen, dass sie bis zum Ende des gebärfähigen Alters lebt und das sie in jeder Altersstufe so viele Kinder bekommt, wie es den zum jeweiligen Zeitpunkt vorherrschenden altersspezifischen Fruchtbarkeitsraten in der weiblichen Bevölkerung entspricht.
Abfallentsorgungsanlagen mit Verfahren zur thermischen Trocknung, Verbrennung, Pyrolyse oder Vergasung von Abfällen sowie Kombinationen dieser Verfahren. Hauptzweck der thermischen Behandlung ist die Beseitigung des Schadstoffpotentials des Abfalls.
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Klärschlammverbrennungsanlagen (Verbrennung mit O2-Überschuss, zum Beispiel in Wirbelschicht-, Rost-, Drehrohrfeuerungsanlagen) und andere Verfahren (zum Beispiel Pyrolyse, Vergasung, Niedertemperaturkonvertierung (NTK) und Hydrothermale Carbonisierung (HTC)).
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Mitverbrennung in Kohlekraftwerken oder Kohleveredelungsanlagen, Zementwerken, Abfallverbrennungsanlagen und anderen Feuerungsanlagen (zum Beispiel in Papierfabriken, Holzkraftwerke), auch wenn die genaue thermische Mitbehandlung nicht bekannt ist.
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Grundlage der Todesursachenstatistik bildet die 10. Revision der "Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme" (ICD-10-WHO).
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Uferfiltrat ist Wasser, das den Wassergewinnungsanlagen durch das Ufer eines Flusses oder Sees im Untergrund nach Bodenpassage zusickert und sich mit dem anstehenden Grundwasser vermischt; es wird in seiner Beschaffenheit wesentlich von der des Oberflächenwassers bestimmt.
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Als Umsatz gelten die Rechnungsbeträge (ohne Umsatzsteuer) einschließlich der Verbrauchssteuern und Kosten für Fracht, Transportversicherung, Porto und Verpackung.
Als Auslandsumsatz gelten die Erlöse für alle Lieferungen und Leistungen an Empfänger, die im Ausland ansässig sind, sowie an inländische Unternehmen, die die bestellte Ware ohne weitere Be- oder Verarbeitung ins Ausland ausführen (Exporteure).
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Im Unternehmensregister nachgewiesene Umsätze (ohne Umsatzsteuer) umfassen die steuerbaren Lieferungen und Leistungen des Unternehmens. Informationen über Unternehmen mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen werden von den Finanzbehörden zusammen mit den Angaben zur Umsatzsteuerstatistik jährlich an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder übersandt. In dem gelieferten Datenmaterial der Finanzbehörden sind alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen enthalten, die im jeweiligen Berichtsjahr Umsatzsteuervoranmeldungen in Deutschland abgegeben haben und deren Jahresumsatz bis einschl. Berichtsjahr 2019 mehr als 17 500 Euro, von Berichtsjahr 2020 bis einschl. 2024 mehr als 22 000 Euro und ab Berichtsjahr 2025 mehr als 25 000 Euro beträgt. Die steuerbaren Umsätze der einzelnen Handwerksunternehmen umfassen nicht nur den Handwerksumsatz, sondern auch Umsätze aus nichthandwerklicher Tätigkeit. Beispielsweise betreiben Autohäuser in der Regel eine Kfz-Werkstatt und sind deswegen in die Handwerksrolle eingetragen. Diese Unternehmen generieren auch Umsätze mit dem Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen. Eine Aufteilung der steuerbaren Umsätze nach fachlichen Kriterien in Handwerksumsatz und sonstige Umsätze ist nicht möglich. Die nichthandwerklichen Umsätze sind daher in den nachgewiesenen Umsätzen der Handwerksunternehmen enthalten.
Im Unternehmensregister werden Umsatzschätzungen für Einzelwerte vorgenommen, wenn die Unternehmen Teil einer steuerrechtlichen Organschaft sind. Bei einer Organschaft meldet nur der Organträger für alle Organschaftsmitglieder (Organträger und Organgesellschaften) den Außenumsatz der Organschaft an die Oberfinanzdirektionen. Es liegen keine Angaben vor, welche Umsätze die einzelnen Organschaftsmitglieder erzielt haben. Daher wird der Umsatz der einzelnen Organschaftsmitglieder auf der Grundlage des an die Finanzverwaltung gemeldeten Umsatzes der gesamten Organschaft und weiterer Strukturmerkmale auf Einzeldatenebene geschätzt.
Geschätzte Umsätze von Organschaftsmitgliedern sind in der Spalte 6 enthalten und werden ebenso in Spalte 7 bei der Berechnung berücksichtigt.
Da nach dem Handwerkstatistikgesetz nur selbstständige Handwerksunternehmen in die Handwerkszählung einbezogen werden, sind Umsätze aus handwerklicher Tätigkeit, die in handwerklichen Nebenbetrieben oder innerbetrieblichen Abteilungen nicht handwerklicher Unternehmen erwirtschaftet werden, nicht in den nachgewiesenen Umsätzen enthalten.
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In die Statistik werden alle Unternehmen einbezogen, die im Berichtsjahr gesetzlich verpflichtet waren, Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben und deren Lieferungen und Leistungen (Jahresumsätze) im Jahr über 22 000 € betragen (bis 2019: über 17 500 €). In der Statistik nicht erfasst sind somit:
-Kleinunternehmen gemäß § 19 UStG, d. h. Unternehmen, deren Umsatz zzgl. der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22 000 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird, sofern sie nicht von der Regelung des § 19 Abs. 2 UStG Gebrauch gemacht haben;
-Jahreszahler gemäß § 18 Abs. 2 Satz 3 UStG, d. h.: Steuerpflichtige, die im Vorjahr weniger als 1 000 € Umsatzsteuer zu zahlen hatten und sich deshalb von der Voranmeldungspflicht haben befreien lassen;
-Unternehmen, die nahezu ausschließlich steuerfreie Umsätze tätigen bzw. bei denen keine Zahllast entsteht, z. B.
--Angehörige freier Berufe im Bereich der Humanmedizin, sofern sie ausschließlich Leistungen erbracht haben, deren Entgelte steuerfrei sind (§ 4 Nr. 14 Buchst. a UStG);
--die überwiegende Mehrheit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, für die auf Grund der Durchschnittsbesteuerung nach § 24 Abs. 1 UStG keine Steuerzahl-last entsteht;
--Banken und Versicherungen, deren Dienstleistungen zu einem weiten Teil steuerfrei sind und nicht zum Abzug einer Vorsteuer berechtigen (§ 4 Nr. 8 UStG)
Folgende Umsätze steuerlich erfasster Unternehmen sind in der Statistik nicht oder nicht in voller Höhe ausgewiesen:
-nicht steuerbare Umsätze;
-steuerfreie Umsätze ohne Berechtigung zum Vorsteuerabzug (§4 Nr. 8-29 UStG).
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In der Umsatzsteuerstatistik werden die Begriffe Unternehmer, Steuerschuldner und Steuerpflichtiger gleichbedeutend verwendet.
Nach § 2 Abs. 1 UStG ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Gewinnerzielungsabsicht fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. Dabei kommt es weder auf die Rechtsform noch auf die Rechtsfähigkeit an. Selbständig tätig zu sein heißt, Arbeiten auf eigene Rechnung und eigene Verantwortung auszuführen.
Unternehmer können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sein. Dabei sind die juristischen Personen des öffentlichen Rechts bislang nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art und ihrer land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig und damit umsatzsteuerrechtlich relevant {(§ 2 Abs. 3 UStG – aufgehoben durch Art. 12 Nr. 2 des Gesetzes vom 02.11.2015 (BGBl I 1834) m. W. v. 01.01.2016). Der neue §2b UStG sieht hier Änderungen vor. Er ist zum 01.01.2016 in Kraft getreten, seine Anwendung wird allerdings erst ab dem 01.01.2021 verpflichtend. Gemäß §2b UStG gelten juristische Personen des öffentlichen Rechts nicht als Unternehmer, wenn sie Tätigkeiten im Rahmen ihrer öffentlichen Gewalt ausüben. Hiervon gibt es einige Ausnahmen (§2b Abs. 4 UStG)}.
Gehören zu einem Unternehmen mehrere Betriebe oder liegt ein Organschaftsverhältnis vor, so werden alle Umsätze am Hauptsitz (i.d.R. Sitz der Geschäftsleitung) des Unternehmens bzw. des Organträgers erfasst und statistisch nachgewiesen.
Die Daten zur Umsatzsteuer-Voranmeldung werden der amtlichen Statistik von den Finanzbehörden jährlich übersandt.
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Ausschlaggebend für die wirtschaftszweigsystematische Zuordnung eines Unternehmens ist der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens, der sich bei mehreren, gemischten Tätigkeiten nach dem größten Beitrag zur Wertschöpfung bemessen soll (aktuell: Definitionen und Regeln der WZ 2008). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein Unternehmen aus mehreren Betrieben besteht. Die Umsätze der finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch abhängigen Betriebe sind dann zusammengefasst und am Sitz der Geschäftsleitung des Gesamtunternehmens erfasst. Bei umsatzsteuerlichen Organkreisen werden bei der wirtschaftszweigsystematischen Zuordnung des Organträgers auch alle Organtöchter samt ggf. vorhandener Betriebe berücksichtigt.
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Hierzu zählen Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen getötet oder verletzt wurden.
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Unland, vegetationslose Fläche ist eine Fläche, die nicht dauerhaft landwirtschaftlich genutzt wird, wie z. B. Fels-, Sand- oder Eisflächen, Uferstreifen längs von Gewässern und Sukzessionsflächen.
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Wohnungslosigkeit besteht, wenn die Nutzung einer Wohnung durch eine Person oder eine Mehrheit von Personen desselben Haushalts weder durch einen Mietvertrag oder einen Pachtvertrag noch durch ein dingliches Recht abgesichert ist. Gleiches gilt, wenn eine Wohnung einer Person oder einer Mehrheit von Personen desselben Haushalts aus sonstigen Gründen nicht zur Verfügung steht (§ 3 Absatz 1 Wohnungslosenberichterstattungsgesetz WoBerichtsG).
Untergebrachte wohnungslose Personen sind wohnungslose Personen, denen am Stichtag 31. Januar (und damit in der Nacht vom 31. Januar auf den 1. Februar) Räume zu Wohnzwecken überlassen oder Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt worden sind
-auf Basis von Maßnahmen der Gemeinden oder Gemeindeverbände, sofern die Nutzung dieser Räume oder Übernachtungsgelegenheiten weder durch einen Mietvertrag noch durch einen Pachtvertrag mit der betroffenen Person oder Personenmehrheit oder durch ein dingliches Recht abgesichert ist
-in (teil-) stationären Einrichtungen beziehungsweise im "Betreuten Wohnen" der Wohnungslosenhilfe freier Träger.
Siehe auch:
Wohnungslosigkeit
Dargestellt werden Ergebnisse für Unternehmen über nahezu alle Wirtschaftszweige hinweg. Die Abschnitte A, O, T und U sowie die Abteilung 94 der Klassifikation der Wirtschafts-zweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind derzeit ausgenommen.
Das Unternehmen entspricht dabei der kleinsten Kombination Rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und insbesondere in Bezug auf die Verwendung der ihr zufließenden laufenden Mittel über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt. Ein Unternehmen übt eine Tätigkeit oder mehrere Tätigkeiten an einem Standort oder an mehreren Standorten aus. Ein Unternehmen kann einer einzigen Rechtlichen Einheit entsprechen oder aus mehreren Rechtlichen Einheiten bestehen.
Damit ein Unternehmen des statistischen Unternehmensregisters in die tabellarische Auswertung mit einbezogen wird, muss es beim Umsatz und/oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte Relevanz-Schwellen überschreiten und am Markt tätig sein.
Besonderheiten bei der Veröffentlichung von Daten zu Unternehmen:
Bei Unternehmen mit mehreren Rechtlichen Einheiten erfolgt die Wirtschaftszweigzuordnung anhand des Schwerpunkts der wirtschaftlichen Tätigkeit.
Die Anzahl der Beschäftigten der zugehörigen Rechtlichen Einheiten wird beim Unternehmen summiert.
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Eine Unternehmensgründung ist ein unabhängiges Ereignis, das nur ein Unternehmen betrifft und die Schaffung einer neuen Kombination von Produktionsfaktoren einschließt. Ereignisse wie zum Beispiel Übernahmen und Zusammenschlüsse von bestehenden Unternehmen oder Auf- und Abspaltungen von Unternehmen beziehungsweise Unternehmens-teilen zählen nicht zu den Unternehmensgründungen.
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Eine Unternehmensschließung ist ein unabhängiges Ereignis, das nur ein Unternehmen betrifft und die Auflösung einer Kombination von Produktionsfaktoren bewirkt. Ereignisse wie zum Beispiel Übernahmen und Zusammenschlüsse von bestehenden Unternehmen oder Auf- und Abspaltungen von Unternehmen beziehungsweise Unternehmensteilen zählen nicht zu den Unternehmensschließungen.
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Die Objektartengruppe Vegetation umfasst die Flächen außerhalb der Ansiedlungen, die durch land- oder forstwirtschaftliche Nutzung, durch natürlichen Bewuchs oder dessen Fehlen geprägt werden.
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Erfasst ist die veräußerte Fläche von jedem unbebauten Grundstück, das durch Kauf erworben wurde und innerhalb des Baugebiets einer Gemeinde liegt, soweit dessen Fläche 100 m2 und mehr beträgt.
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Diese Art des Verfahrens stellt ein vereinfachtes Insolvenzverfahren dar, das für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt und bis Dezember 2001 auch für Kleingewerbetreibende galt. Die am 1. Dezember 2001 in Kraft getretene Änderung der Insolvenzordnung bestimmt, dass von diesem Zeitpunkt an Kleingewerbetreibende nicht mehr ein vereinfachtes Verfahren, sondern ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen müssen. Ein vereinfachtes Verfahren kommt ab Ende 2001 außer für Verbraucherinnen und Verbraucher auch für ehemals selbständig Tätige, deren Verhältnisse überschaubar sind (d. h. weniger als 20 Gläubigerinnen und Gläubiger und keine Verbindlichkeiten durch Arbeitsverhältnisse), zur Anwendung.
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Im Verbrauchspreis sind alle Teilentgelte für Letztverbraucher, wie z.B. Wasserentnahmeentgelt, Investitionsbeitrag und sonstige verbrauchsabhängige Entgelte, enthalten.
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Im Berichtsjahr Vererdungs- und Kompostierungsanlagen zugeführter Klärschlamm. Einschließlich Abgabe zur Herstellung von Gemischen aus Klärschlamm und anderen Materialien nach der Düngemittelverordnung (DüMV) in der jeweils geltenden Fassung.
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Als verfügbare Plätze zählen die am Stichtag zugelassenen und tatsächlich verfügbaren Pflegeplätze, die von dem Pflegeheim gemäß Versorgungsvertrag nach SGB XI vorgehalten werden, unabhängig von den derzeit belegten Plätzen. Dabei sind die Pflegeplätze den verschiedenen Pflegearten (vollstationäre Dauerpflege, Kurzzeitpflege, teilstationäre Pflege als Tages- und/oder Nachtpflege) zugeordnet.
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Das Verfügbare Einkommen steht den privaten Haushalten für Konsumzwecke oder zum Sparen zur Verfügung. Es ergibt sich dadurch, dass dem Primäreinkommen die monetären Sozialleistungen sowie die sonstigen laufenden Transfers hinzugefügt werden und die Sozialbeiträge, die sonstigen laufenden Transfers sowie die Einkommensteuer und andere Steuern, die von den privaten Haushalten zu leisten sind, abgezogen werden. Das Primäreinkommen der privaten Haushalte enthält die Einkommen aus Erwerbstätigkeit (wie Arbeitnehmerentgelt, Selbstständigeneinkommen) und Vermögen, die den inländischen privaten Haushalten zugeflossen sind.
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Für die Berechnung des Indikators „Verfügbares Einkommen pro Kopf“ wird der Wert des Verfügbaren Einkommens der privaten Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck durch die Bevölkerungszahl im Jahresdurchschnitt auf Basis des Zensus 2011 dividiert.
[Quelle: Ab 2011: Statistisches Bundesamt, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes. Vor 2011: Länderergebnisse: Statistisches Bundesamt, Rückrechnung des Bevölkerungsstandes; Kreisergebnisse: Rückrechnung der regionalen VGR.]
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Die Objektartengruppe Verkehr enthält die bebauten und nicht bebauten Flächen, die dem Verkehr dienen.
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Als verletzt bei Straßenverkehrsunfällen gelten Personen, die unmittelbar in Krankenanstalten für mindestens 24 Stunden zur stationären Behandlung eingeliefert werden (= Schwerverletzte) oder Personen, deren Verletzungen keinen bzw. einen Krankenhausaufenthalt von weniger als 24 Stunden erforderten (= Leichtverletzte).
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Versorgungsanlage bezeichnet eine Fläche, auf der vorwiegend Anlagen und Gebäude zur Versorgung mit Elektrizität, Wärme, Wasser, Öl, Gas oder zur elektronischen Informationsübertragung vorhanden sind.
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Entlassungen aus der vollstationären Behandlung (einschließlich Sterbe- und Stundenfälle).
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Beschäftigte multipliziert mit deren Arbeitszeitfaktor.
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Unter Vollzeitbeschäftigten sind alle Beschäftigte zu verstehen, deren Arbeitszeit der tariflichen bzw. betrieblich festgelegten Regelarbeitszeit entspricht.
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Bei Vollzeitbeschäftigten beträgt die regelmäßige Arbeitszeit die tarifabhängige ggf. ortsübliche Arbeitszeit.
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Summe der ggf. von den Gerichten geschätzten Forderungen der Gläubigerinnen und Gläubiger zum Zeitpunkt der Antragstellung.
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Nachgewiesen sind Vorklassen, die von schulreifen, aber noch nicht schulpflichtigen Kindern besucht werden können und Schulkindergärten, die für schulpflichtige, aber noch nicht schulreife Kinder eingerichtet sind.
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sind Einrichtungen, die gemäß § 107 Abs. 2 Sozialgesetzbuch V. Buch (SGB V)
- der stationären Behandlung dienen, um eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken (Vorsorge) oder eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern oder im Anschluss an Krankenhausbehandlung den dabei erzielten Behandlungserfolg zu sichern oder zu festigen, auch mit dem Ziel, einer drohenden Behinderung vorzubeugen, eine Behinderung zu beseitigen, zu bessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern (Rehabilitation),
- fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Verantwortung und unter Mitwirkung von besonders geschultem Personal darauf eingerichtet sind, den Gesundheitszustand der Patienten nach einem ärztlichen Behandlungsplan vorwiegend durch Anwendung von Heilmitteln einschließlich der Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie o-der Arbeits- und Beschäftigungstherapie, ferner durch andere geeignete Hilfen, auch durch geistige und seelische Einwirkungen, zu verbessern und den behandelten Personen bei der Entwicklung eigener Abwehr- und Heilungskräfte zu helfen,
und in denen
- die behandelten Personen untergebracht und verpflegt werden können.
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Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag
a) das 18. Lebensjahr vollendet haben,
b) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
c) nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
d) in Gebieten außerhalb des Wahlgebietes leben, wenn bei ihnen neben den Voraussetzungen unter a) und c) noch bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Im Einzelnen ergibt sich die Wahlberechtigung aus dem § 12 BWG.
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Wald ist eine Fläche, die mit Forstpflanzen (Waldbäume und Waldsträucher) bestockt ist.
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Waldbestattungsfläche ist eine Fläche im Wald, die zur Bestattung dient oder gedient hat.
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Unter Wassergewinnung ist die Wasserförderung mit betriebseigenen Gewinnungsanlagen bzw. Entnahmeeinrichtungen zu verstehen.
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Weg umfasst alle Flächen, die zum Befahren und/oder Begehen vorgesehen sind. Zur Wegfläche gehören auch Seitenstreifen und Gräben zur Wegentwässerung.
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Sämtliche weibliche Rinder vor dem ersten Abkalben unabhängig davon, ob diese zur Zucht oder zum Schlachten bestimmt sind. Durch die unvollständige Erfassung der Abkalbungen in der HIT-Datenbank werden Tiere, die älter als 36 Monate sind, als Kühe erfasst.
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Ab dem Stichtag 01.03.2020 werden Personen mit den Geschlechtsangaben „divers“ und „ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)“ aus Gründen der statistischen Geheimhaltung per Zufallsprinzip dem männlichen oder dem weiblichen Geschlecht zugeordnet.
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Weihnachtsbaumkultur bezeichnet eine landwirtschaftliche Fläche, die vorrangig mit Weihnachtsbäumen bepflanzt ist.
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Angaben von Betriebsinhaberinnen bzw. Betriebsinhabern im Alter von 55 und mehr Jahren darüber, ob eine Hofnachfolge (verwandt oder familienfremd) vorhanden ist, die den Betrieb zu gegebener Zeit übernimmt. Bis einschließlich 2010 galt eine Altersschwelle von 45 Jahren.
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