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Für jede Realsteuerart und für jede Gemeinde wird der Grundbetrag nach folgender Formel berechnet:
Istaufkommen
----------------------- * 100
Hebesatz
Sie dienen der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits-und Körperpflege sowie an Gebrauchs-und Verbrauchsgütern des Haushalts und werden gemäß § 3 AsylbLG im notwendigen Umfang als Sachleistungen gewährt. Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 Absatz 1 des Asylgesetzes sind vorbehaltlich des § 3 Absatz 3 Satzes 3 AsylbLG vorrangig Geldleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs zu gewähren.
Die Grundschule umfasst die Klassen-/Jahrgangsstufen 1 bis 4 bzw. 6 (in Berlin und Brandenburg) und vermittelt Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten. Ausgewiesen sind zusätzlich die Klassen-/Jahrgangsstufen 1 bis 4 noch bestehender Volksschulen.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren bis zur Altersgrenze (§ 41 Abs. 2 SGB XII) sowie Personen ab der Altersgrenze, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können.
Steuergegenstand der Grundsteuer A ist das land- und forstwirtschaftliche Vermögen. Es umfasst alle Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt sind. Bei der Grundsteuer A handelt es sich um eine Gemeindesteuer, deren Aufkommen den Gemeinden verbleibt.
Steuergegenstand der Grundsteuer B sind die unbebauten und bebauten Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen sind. Bei der Grundsteuer B handelt es sich um eine Gemeindesteuer, deren Aufkommen den Gemeinden verbleibt.
Ab dem Kalenderjahr 2025 haben die Gemeinden in allen Ländern außer Bayern die Möglichkeit, aus städtebaulichen Gründen einen erhöhten Hebesatz auf unbebaute baureife Grundstücke festzusetzen (sog. Grundsteuer C). Das Aufkommen der Grundsteuer C verbleibt den Gemeinden.
Als Grundwasser gilt das unterirdisch anstehende Wasser ohne Uferfiltrat und angereichertes Grundwasser.
Gymnasien sind weiterführende Schulen, die üblicherweise unmittelbar an die Grundschule oder die Orientierungsstufe anschließen. Die Schulbesuchsdauer ist unterschiedlich lang. Sie beträgt im Regelfall neun (Klassen-/Jahrgangsstufen 5 bis 13) oder sieben Jahre (Klassen-/Jahrgangsstufen 7 bis 13) bzw. acht (Klassen-/Jahrgangsstufen 5 bis 12) oder sechs Jahre (Klassen-/Jahrgangsstufen 7 bis 12). Es gibt außerdem Gymnasien in Aufbauform, deren Besuch im Allgemeinen den Realschulabschluss voraussetzt. Das Abschlusszeugnis des Gymnasiums gilt als Befähigungsnachweis für das Studium an Hochschulen.
Mit der Verkürzung der Schulzeit an Gymnasien von neun (G9) auf acht Jahre (G8) wird in der gymnasialen Oberstufe nicht mehr nach Jahrgangsstufen gezählt, sondern die ehemaligen Jahrgangsstufen 10/11 bis 12/13 werden nur noch als "Einführungsphase" (E) und als zweijährige "Qualifikationsphase" (Q1 und Q2) ausgewiesen.