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Es handelt sich hierbei um die Zahl der Gäste, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsbetrieben ankamen und zum vorübergehenden Aufenthalt eine Schlafgelegenheit belegten.
Es handelt sich hierbei um die Zahl der Übernachtungen von Personen, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsbetrieben übernachteten, d.h. zum vorübergehenden Aufenthalt eine Schlafgelegenheit belegten.
Lebendgeborene von Frauen im Alter von x Jahren während des Jahres im Verhältnis zur durchschnittlichen weiblichen Bevölkerung im Alter von x Jahren in diesem Jahr. Der Wert wird je 1.000 Frauen angegeben. Das Alter der Mütter wird dabei als Differenz zwischen dem Geburtsdatum des Kindes und dem Geburtsdatum der Mutter ermittelt.
Gehölz ist eine Fläche, die mit einzelnen Bäumen, Baumgruppen, Büschen, Hecken und Sträuchern bestockt ist.
Es ist die Zahl der laut Betriebserlaubnis genehmigten Plätze. Dieses Erhebungsmerkmal erlaubt keine Differenzierung nach Art der Plätze.
Landwirtschaftlich genutzte Fläche, die vom Betrieb gegen Entgelt (Geld, Naturalien oder sonstigen Leistungen) aufgrund eines schriftlichen oder mündlichen Pachtvertrages zur Nutzung übernommen worden ist und auch von diesem bewirtschaftet wird.
Zu den geringfügig entlohnten Beschäftigten gehören alle Arbeitskräfte, die einer Beschäftigung nach § 8 (1) Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) nachgehen. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt nach § 8 (1) SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung regelmäßig im Monat 520 Euro (450 Euro bis einschließlich September 2022, 400 Euro bis einschließlich Jahr 2012) nicht übersteigt.
Auch hier werden die Angaben von der Bundesagentur für Arbeit dem Statistischen Bundesamt im Rahmen des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes zur Verfügung gestellt. Die dem Unternehmensregister übermittelten Daten enthalten diejenigen Betriebe, in denen ab dem Berichtsjahr 2014 im Jahresdurchschnitt eine bestimmte Anzahl von sozialversicherungspflichtig oder geringfügig entlohnten Beschäftigten tätig war. Die Angaben über die geringfügig entlohnten Beschäftigen in den Betrieben werden auch hier zu Unternehmensergebnissen aggregiert.
Der Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt sich als Saldo der positiven und negativen Einkünfte aus den gesetzlich vorgegebenen sieben Einkunftsarten unter Berücksichtigung bestimmter Hinzurechnungs- und Abzugsposten.
Die Gesamtregelleistungen nach dem SGB II setzen sich zusammen aus dem Arbeitslosengeld II (ALG II) und dem Sozialgeld.
Zum Stichtag 15.12.2017 werden Personen mit der Signierung des Geschlechts „ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)“ dem weiblichen Geschlecht zugeordnet.
Ab der Erhebung 2019 werden Personen mit der Ausprägung „ohne Angabe“ bzw. "divers“ zufällig auf das weibliche bzw. das männliche Geschlecht verteilt.