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Als getötet bei Straßenverkehrsunfällen gelten Personen, die auf der Stelle getötet wurden oder innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall an den Unfallfolgen starben.
Die Positionen zum Getreide (Spalten 2 bis 10) enthalten nur den Getreideanbau zur Körnergewinnung und setzen sich zusammen aus den Getreidearten Weizen, Roggen und Wintermenggetreide, Triticale, Gerste, Hafer, Körnermais einschließlich Corn-Cob-Mix sowie sonstiges Getreide, wie z.B. Sommermenggetreide, Hirse, Sorghum. Unter Weizen wird Winter- und Sommerweizen sowie Dinkel und Hartweizen zusammengefasst. Unter Winterweizen einschließlich Dinkel und Einkorn wird gewöhnlicher Nackt- oder Saatweizen (Weichweizen) in der Winterform verstanden. Wintermenggetreide sind Mischungen aus verschiedenen Wintergetreidearten. Triticale ist eine Kreuzung aus Weizen und Roggen. Unter Gerste wird Wintergerste und Sommergerste zusammengefasst.
Getrennt erfasste Wertstoffe sind zur Verwertung geeignete Abfälle, die getrennt vom Hausmüll (Restmüll) und Sperrmüll in eigens dafür vorgesehenen Sammelbehältern (z.B. gelbe Tonnen/Säcke) eingesammelt oder an entsprechende Sammelstellen (z.B. Wertstoffhöfe) angeliefert werden. Zu den getrennt erfassten Wertstoffen gehören gemischte Verpackungen, Glas, Papier, Pappe, Karton, Metalle, Holz, Kunststoffe und Textilien.
Die Objektartengruppe Gewässer umfasst die mit Wasser bedeckten Flächen.
Nachgewiesen wird die Zahl der Gewerbeanmeldungen (ohne Reisegewerbe, bis 2016 ohne Reise- und Automatenaufstellgewerbe). Eine Anmeldung ist abzugeben bei
- Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes (Neugründung und Gründung nach dem Umwandlungsgesetz),
- Wiedereröffnung nach Verlegung (Zuzug),
- Sonstige Anmeldungen (Kauf, Pacht, Erbe, Änderung der Rechtsform, Eintritt Gesellschafterin bzw. Gesellschafter).
Betriebsgründungen: Gründung eines Betriebes (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbstständige Zweigstelle) durch eine juristische Person, eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) oder eine natürliche Person. Bei einer natürlichen Person, die eine Hauptniederlassung anmeldet, ist Voraussetzung, dass sie entweder in das Handelsregister eingetragen ist oder aber eine Handwerkskarte besitzt oder mindestens eine Arbeitnehmerin bzw. einen Arbeitnehmer beschäftigt.
Ein Gewerbebetrieb ist gemäß § 15 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs im Sinne des § 18 EStG noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. Als Gewerbebetrieb gilt gemäß § 2 Abs. 2 und 3 GewStG stets und in vollem Umfang die Tätigkeit der Kapitalgesellschaften, der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sowie der sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts und der nichtrechtsfähigen Vereine, soweit sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. In einer ganzen Reihe von Fällen kommt eine Befreiung von der Gewerbesteuer in Betracht. Sie sind im Einzelnen in § 3 GewStG geregelt.
Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist jeder im Inland betriebene Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, durch die Gewerbesteuerumlage sind der Bund und die Länder am Aufkommen beteiligt.
Der Gini-Index basiert auf dem breiter bekannten Gini-Koeffizienten und berechnet sich durch den Wert des Gini-Koeffizienten [0;1] multipliziert mit 100. Es handelt sich um ein Maß der relativen Konzentration bzw. Ungleichheit, welches entsprechend Werte von 0 bis 100 annehmen kann. Je ungleicher die Verteilung ist, desto näher liegt der Wert bei 100, im Falle der Konzentration des gesamten Einkommens auf nur eine Person resultiert ein Gini-Index von 100. Bei Gleichverteilung hat der Gini-Index den Wert 0. Das Äquivalenzeinkommen ist ein auf der Basis des Haushaltsnettoeinkommens berechnetes bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied.
Grünanlage ist eine Anlage mit Bäumen, Sträuchern, Rasenflächen, Blumenrabatten und Wegen. Sie dient der Erholung einschließlich spielerischer Aktivitäten oder erfüllt stadtgestalterische Aufgaben.
Die Großvieheinheit ist eine Standardmaßeinheit, die die Zusammenfassung der verschiedenen Arten von Viehbeständen zu Vergleichszwecken erlaubt. Die Großvieheinheiten werden mit Hilfe entsprechender Umrechnungsschlüssel für die verschiedenen Nutzvieharten bestimmt.