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Niedriglohnsektor verkleinert sich

Rund 15 Prozent der abhängig Beschäftigten im Land Bremen arbeiteten im April 2023 im Niedriglohnsektor. Rund 58 000 von 375 000 Jobs wurden damit unterhalb der Niedriglohnschwelle von 13,04 Euro brutto je Stunde entlohnt. Gegenüber April 2018 entspricht dies einem Rückgang von knapp 5 Prozentpunkten. In Deutschland ging die Zahl der Jobs im Niedriglohnsektor im gleichen Zeitraum ebenfalls um rund 5 Prozentpunkte zurück.
Der Rückgang des Niedriglohnanteils war bei den Frauen stärker ausgeprägt, als bei den Männern: Zwischen April 2021 auf April 2023 bei den Frauen um rund 7, bei den Männern um rund 4 Prozentpunkte. Der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten Frauen liegt im April 2023 mit fast 19 Prozent weiterhin deutlich über den gut 12 Prozent bei Männern.
Tabelle zum Thema Niedriglohn (xlsx, 16.4 KB)

Lohnspreizung: Verdienstabstand der Geringverdiener ist zurückgegangen

Auswertungen der Verdienststrukturerhebung 2018 zeigen, dass der Verdienst von Besserverdienenden in 2018 das 3,41-fache der Geringverdiener erreichte. Diese Lohnspreizung wird gemessen am Bruttostundenverdienst der Arbeitnehmer:innen. Dazu werden sie je nach Höhe ihres Verdienstes in 10 gleich große Gruppen eingeteilt (Dezile) und der Bruttostundenverdienst der jeweiligen Gruppe berechnet. Geringverdienende (1. Dezil) haben dabei einen Bruttostundenverdienst von 9,78 Euro und Besserverdienende (9. Dezil) von 33,31 Euro. Die Lohnspreizung bei tarifgebundenen Betrieben war mit einem Dezilverhältnis von 3,31 erkennbar geringer als bei nicht Tarifgebundenen (3,52). Im Jahr 2014 hatte das Dezilverhältnis aller Arbeitnehmer noch 3,59 betragen.
Der Abstand der Geringverdienenden im Vergleich zum mittleren Bruttostundenverdienst (5. Dezil) verringerte sich zwischen 2014 und 2018 von Faktor 1,86 auf 1,76. Diese Verringerung der Lohnspreizung ist auch von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns geprägt.
Ein Fünftel aller abhängig Beschäftigten im Land Bremen wurden in 2018 niedrig entlohnt, das sind rund 73 000 Beschäftigungsverhältnisse unterhalb der bundeseinheitlichen Niedriglohnschwelle von 11,05 Euro Bruttostundenverdienst. Knapp ein Viertel aller Beschäftigten wurde dagegen hoch entlohnt mit einem Bruttostundenverdienst von über 24,87 Euro. Insbesondere im Gastgewerbe war der Niedriglohnanteil mit 70 Prozent besonders ausgeprägt. Gegenüber 2014 sind die Niedig- und Hochlohnanteile gesunken.
Tabellen zum Thema Lohnungleichheit (xlsx, 23.1 KB)
Quelle: Sonderauswertung der Verdienststrukturerhebung 2018, bei der mit einer geschichteten Stichprobe von rund 1 300 Betrieben im Land Bremen Angaben erhoben wurden (s. a. „Methodische Hinweise“).
Die Festlegung der Niedriglohngrenze folgt einem Ansatz der OECD und der ILO, nach der ein Bruttostundenverdienst kleiner als zwei Drittel des Medianverdienstes als Niedriglohn gewertet wird.

Methodische Hinweise

Dies sind die Ergebnisse der Verdiensterhebung für April 2023 sowie einer Sonderauswertung der Verdienststrukturerhebung 2018, in der mit einer geschichteten Stichprobe von 58 000 bzw. 60 0000 Betrieben bundesweit Angaben zu Verdiensten und Arbeitszeiten der abhängig Beschäftigten erhoben wurden. In Bremen werden hierzu im April jeweils rund 1 500 Betriebe befragt.
Die Verdienststrukturerhebung wurde für den Berichtsmonat April 2018 letztmalig durchgeführt. Die neue monatliche Verdiensterhebung deckt sowohl die Aufgaben einer Struktur- als auch einer Konjunkturerhebung ab.
Qualitätsbericht zum Thema Verdiensterhebung
Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes (also brutto 13,04 Euro je Stunde im April 2023) entlohnt werden. Auszubildende werden bei dieser Analyse ausgeschlossen.
Die Verdienststrukturerhebung wurde alle vier Jahre durchgeführt. Sie erfasste hierbei ausschließlich Beschäftigungsverhältnisse, die den gesamten Berichtsmonat bestanden und für die im Berichtsmonat eine Verdienstzahlung stattfand. Das schließt Beschäftigungen aus, die nicht monatsscharf begonnen bzw. beendet wurden.
Die Festlegung der Niedriglohngrenze, unterhalb derer alle Verdienste als Niedriglohn gelten, folgt einem Ansatz, der unter anderem von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) angewandt wird. Entsprechend dieser Definition wird von Niedriglohn gesprochen, wenn der Bruttostundenverdienst kleiner als zwei Drittel des Medianverdienstes ist.
Der Median ist der mittlere Wert einer aufsteigend geordneten Datenreihe. Ober- beziehungsweise unterhalb des Medians des Bruttostundenverdienstes liegt jeweils die Hälfte der Beschäftigungsverhältnisse im April des jeweiligen Jahres (ohne Auszubildende). Verglichen mit dem arithmetischen Mittel ist der Median nicht durch (mögliche) Ausreißereffekte verzerrt.
Zeitarbeit (auch als Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet) bedeutet, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber einem Dritten gegen Entgelt und für eine begrenzte Zeit überlassen wird. In der Statistik werden die Beschäftigungsverhältnisse in Zeitarbeit anhand der achten Stelle des gemeldeten BA-Tätigkeitsschlüssels abgegrenzt. Es werden Beschäftigte im Alter zwischen 15 und 64 Jahren einbezogen. Zeitarbeitnehmer:innen werden grundsätzlich durch den verleihenden Betrieb gemeldet.
Die Definition der Berufesektoren folgt der Systematik der Bundesagentur für Arbeit.