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Der durchschnittliche Kaufwert versteht sich als Quotient aus der Kaufsumme und der veräußerten Fläche.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Das Durchschnittsalter der Bevölkerung wird mit allen verfügbaren Altersjahren berechnet, wobei für jedes Altersjahr (ohne Zusammenfassung bei höheren Altersjahren) die Anzahl der Personen mit dem um 0,5 erhöhten Lebensalter multipliziert wird. Die Summe der so für jedes Einzeljahr ermittelten Fallzahlen wird anschließend durch die Gesamtzahl der Personen dividiert.
Differenzen zu anderen Veröffentlichungen sind auf unterschiedliche Berechnungsmethoden zurückzuführen.
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Das Durchschnittsalter der Mütter bei der Geburt wird auf Basis der Anzahl der lebend geborenen Säuglinge der Mütter im Alter von 15 bis einschließlich 49 Jahren berechnet. Das Alter der Mütter wird dabei als Differenz zwischen dem Geburtsdatum des Kindes und dem Geburtsdatum der Mutter ermittelt. Bei der Geburtenfolge werden auch nur Lebendgeburten gezählt. Als erste Geburt der Mutter gilt demzufolge ihr erstes lebend geborenes Kind, auch wenn dieser möglicherweise eine Totgeburt voran ging.
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Ehemals selbständig Tätige, die ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen bzw. deren Vermögensverhältnisse nicht überschaubar sind, sowie selbständig Tätige, die ein vereinfachtes Verfahren durchlaufen bzw. deren Vermögensverhältnisse überschaubar sind.
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Als Ehescheidung gelten die durch Rechtskraft eines gerichtlichen Beschlusses in einem Scheidungsverfahren aufgelösten Ehen. Das geltende Eherecht lässt auf Antrag die Scheidung oder Aufhebung der Ehe zu. Die gesetzliche Regelung vor dem 1. Juli 1998 sah außerdem zur Beseitigung einer fehlerhaften Ehe vor, dass eine Ehe auf Antrag durch Urteil rückwirkend für nichtig erklärt werden konnte. Über 99 Prozent aller gerichtlichen Ehelösungen sind Ehescheidungen.
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Eheschließende sind alle Personen, für die eine standesamtliche Trauung in Deutschland registriert wurde sowie Personen, deren Eheschließung im Ausland stattgefunden hat, sofern diese im zuständigen Standesamt am Wohnsitz der Eheschließenden nachbeurkundet wurde.
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Eheschließungen sind alle standesamtlichen Trauungen, die in Deutschland registriert wurden sowie Eheschließungen von Deutschen im Ausland, sofern diese im zuständigen Standesamt am Wohnsitz der Eheschließenden nachbeurkundet wurden. Die regionale Zuordnung der Eheschließungen erfolgt nach dem Ort ihrer Registrierung, d.h. nach dem Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen und beurkundet wurde.
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Die landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) umfasst alle landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen einschließlich der stillgelegten Flächen. Zur LF rechnen im Einzelnen folgende Kulturarten:
- Ackerland,
- Dauergrünland,
- Haus- und Nutzgärten,
- Baum- und Beerenobstanlagen sowie Nüsse,
- Baumschulflächen,
- Rebland,
- Weihnachtsbaumkulturen (außerhalb des Waldes),
- andere Dauerkulturen (z. B. Korbweidenanlagen),
- Dauerkulturen unter Glas oder anderen hohen begehbaren Schutzabdeckungen (ohne Schutz- und Schattennetze).
Sämtliche zu einem Betrieb gehörenden Flächen werden in derjenigen Gemeinde nachgewiesen, in der sich der Betriebssitz befindet (Betriebssitzprinzip).
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Einbürgerungen sind die Gesamtzahl der im Laufe des Berichtsjahres durch deutsche Behörden im In- und Ausland vollzogenen Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern. Bei der Einbürgerung wird einer Ausländerin bzw. einem Ausländer durch die Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden und die betreffende ausländische Person muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Einbürgerungen erfolgen in der Mehrzahl aufgrund des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG), daneben aber auch durch andere Rechtsgrundlagen, die zumeist Alt- und Wiedergutmachungsfälle regeln. Die Einbürgerungsstatistik weist folgende Merkmale nach: bisherige Staatsangehörigkeit, Rechtsgrund der Einbürgerung, Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet, Geschlecht, Alter, Familienstand und bis Berichtsjahr 2023 fortbestehende bzw. nicht fortbestehende bisherige Staatsangehörigkeit. Der regionale Nachweis der Einbürgerungsfälle bezieht sich auf den Wohnort der eingebürgerten Person zum Zeitpunkt der Einbürgerung. Demnach beziehen sich die hier ausgewiesenen Fallzahlen auch nur auf Einbürgerungen im Inland. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt von im Inland geborenen Kindern ausländischer Eltern (nach § 4 Abs. 3 StAG) ist in den Daten nicht enthalten.
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Die Einbürgerungsquote setzt die Zahl der Einbürgerungen im jeweiligen Jahr in das Verhältnis zur Zahl der Ausländerinnen und Ausländer nach Bevölkerungsfortschreibung zum Jahresende des Vorjahres der Einbürgerung. Für das Berichtsjahr 2011 wurde als Bezugsgröße die auf Basis des Zensus 2011 zurückgerechnete Zahl der Ausländerinnen und Ausländer zum Stichtag 31.12.2010 genutzt.
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Verhältnis zwischen dem Gesamteinkommen der 20 % Einkommensstärksten der Bevölkerung (oberes Fünftel) und dem der 20 % Einkommensschwächsten (unteres Fünftel).
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Die Einpendler über die Kreisgrenzen bzw. die Auspendler über die Kreisgrenzen werden einschließlich der Pendler über die Landesgrenzen ausgewiesen.
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Darunter versteht man Integrative Fördereinrichtungen und Regeleinrichtungen, in denen mindestens ein Kind Eingliederungshilfe nach SGB IX (bis 31.12.2019 SGB XII) oder SGB VIII wegen körperlicher, geistiger oder wegen drohender oder seelischer Behinderung erhält. Maßgeblich für die Erfassung innerhalb der Kinder- und Jugendhilfestatistik sind das Vorliegen eines durch Bescheid der zuständigen Behörde festgestellten Förderbedarfs und die Erbringung der Eingliederungshilfe in der Einrichtung selbst durch dort tätiges Personal.
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Eine natürliche Person ist Alleininhaberin bzw. Alleininhaber eines selbstständig wirtschaftenden Betriebes.
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Kategorisierung von Schadstoffeinstufungen für Kfz-Statistiken.
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens und der Kfz-Besteuerung werden aufgrund der unterschiedlichen Grenzwerttabellen diverser EG-Richtlinien die sogenannten Emissionsklassen auf Grundlage der einzelnen Eurostufen gebildet und bei Nutzfahrzeugen den jeweiligen Schadstoffklassen zugeordnet. Die Zuordnung basiert auf Grundlage des geltenden Typgenehmigungsrechts. Bei ehemals sogenannten Gruppenfahrzeugen (II und III) wurde die Zuordnung aufgrund der zulässigen höheren Grenzwerte zur nächst niedrigeren Eurostufe vorgenommen. In den Statistiken der Fahrzeugzulassungen werden diese Emissionsklassen zu Emissionsgruppen noch weiter zusammengefasst.
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Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt sind Personen, denen grundsätzlich Leistungen für mindestens einen Monat gewährt werden.
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Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII, die mehrere Hilfearten erhalten, werden bei jeder Hilfeart (bzw. jedem Ort der Leistungserbringung) gezählt, in der Summe der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger jedoch nur einmal.
Bei der Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII werden ab dem Berichtsjahr 2017 Empfänger von ausschließlich Hilfe zur Pflege, für die kein abgeschlossenes Verfahren zur Ermittlung und Feststellung des Pflegegrades vorliegt, nicht ausgewiesen.
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Die Umrechnung der in Tonnen oder Kubikmetern erhobenen Energieträger in Megajoule erfolgt auf der Grundlage der je Energieträger/Brennstoff vom Betrieb ausgewiesenen spezifischen Heizwerte (Hi). Bei dem mittels Brennwert (Hs) ermittelten Energieträger Erdgas, der in Kilowattstunden erhoben wird, erfolgt die Berechnung der Normkubikmeter mittels Heizwert (Hi), um so den Energiegehalt des Erdgases in Megajoule zu ermitteln. Bei den übrigen in Kilowattstunden erhobenen Energieträgern erfolgt die Umrechnung mit dem Faktor 3,6 (1 kWh = 3,6 MJ).
Soweit Energieträger als Brennstoffe zur Stromerzeugung in eigenen Anlagen eingesetzt werden, enthält der Gesamtenergieverbrauch Doppelzählungen, die sowohl den Energiegehalt der eingesetzten Brennstoffe als auch des erzeugten Stroms umfassen. Sonstige Energieträger beinhalten alle übrigen Mineralölerzeugnisse, hergestellte Gase, Klärschlamm, Abfälle und alle übrigen Energieträger.
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Entsorgung bezeichnet eine Fläche, auf der vorwiegend Anlagen und Gebäude zur Verwertung und Entsorgung von Abwasser und festen Abfallstoffen vorhanden sind.
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Abfallentsorgungsanlagen, in denen Abfälle mit chemisch-physikalischen, biologischen, thermischen oder mechanischen Verfahren oder Kombinationen dieser Verfahren entsorgt bzw. behandelt werden. Ohne Deponiebau, Verfüllungsmaßnahmen unter- und übertage, Bergbauhalden, Bauschuttaufbereitungs- und Asphaltmischanlagen.
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Zu den eröffneten Insolvenzverfahren zählen die Verfahren, die durch einen Beschluss des Gerichtes eröffnet wurden (Eröffnungsbeschluss).
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Dieser Wirtschaftsbereich umfasst die Abschnitte „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“, „Erziehung und Unterricht“ sowie „Gesundheits- und Sozialwesen“.
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Dieser Wirtschaftsbereich umfasst die Abschnitte „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“, „Erziehung und Unterricht“, „Gesundheits- und Sozialwesen“, „Kunst, Unterhaltung und Erholung“, „Erbringung von sonstigen Dienstleistungen a.n.g.“ sowie „private Haushalte mit Hauspersonal“.
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Dieser Wirtschaftsbereich umfasst die Abschnitte „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“, „Grundstücks- und Wohnungswesen“, „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ sowie „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Unternehmensdienstleistungen“.
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Dieser Wirtschaftsbereich umfasst die Abschnitte „Kunst, Unterhaltung und Erholung“, „Erbringung von sonstigen Dienstleistungen a. n. g.“ und „Häusliche Dienste“.
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Dieser Wirtschaftsbereich umfasst die Abschnitte „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ sowie „Erbringung von sonstigen Unternehmensdienstleistungen“.
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Erholungsfläche ist eine Fläche mit Bauwerken und Einrichtungen, die zur Erholung bestimmt ist.
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Einbürgerungen nach §§ 8 und 10 Abs. 2 StAG.
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Die Ertragsschätzungen erfolgen von fachkundigen und mit den speziellen Verhältnissen ihres Betriebes bzw. ihres Berichtsbezirks gut vertrauten Berichterstatterinnen und Berichterstattern. Als Berichterstatterinnen und Berichterstatter sind überwiegend Leiterinnen oder Leiter landwirtschaftlicher Betriebe tätig. Bei Getreide, Kartoffeln und Raps erfolgen zusätzlich objektive Ertragsmessungen im Rahmen der „Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung“. Der „Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung“ liegt ein mathematisches Stichprobenverfahren zu Grunde, das auf die sehr genaue Bestimmung des im Landesdurchschnitt erzielten Ertrags ausgerichtet ist; die Messungen erfolgen dabei auf Flächeneinheiten, die mit Hilfe des Stichprobenverfahrens repräsentativ ausgewählt wurden.
Eine Dezitonne (dt) entspricht 100 kg.
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Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten gem. § 7 SGB II Personen, die
- das 15. Lebensjahr vollendet und die jeweils gültige Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben und
- erwerbsfähig sind,
- hilfebedürftig sind und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Als erwerbsfähig gem. § 8 SGB II gilt, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeits-markts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Innerhalb der Grundsicherungsstatistik SGB II werden Personen nur dann als erwerbsfähige Leistungsberechtigte ausgewiesen, wenn sie Arbeitslosengeld II beziehen. Arbeitslosengeld II (Alg II) ist eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Sie ist Bestandteil der Gesamtregelleistung.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Anteil der Erwerbslosen in der entsprechenden Altersgruppe an den Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Erwerbslose) derselben Altersgruppe.
Erwerbstätige sind alle Personen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder Selbstständige/mithelfende Familienangehörige eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit. Für die Zuordnung als erwerbstätige Person ist es unerheblich, ob aus dieser Tätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird. Im Falle mehrerer Tätigkeiten wird die erwerbstätige Person nur einmal gezählt (Personenkonzept). Maßgebend für die Zuordnung zur Stellung im Beruf bzw. zum Wirtschaftsbereich ist die zeitlich überwiegende Tätigkeit. Nicht zu den Erwerbstätigen zählen Personen als Verwalterin bzw. Verwalter ihres Privatvermögens (z. B. Immobilien, Geldvermögen, Wertpapiere).
Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt als jahresdurchschnittliche Größe nach dem Arbeitsortkonzept (Inlandskonzept). Erfasst werden demnach alle Personen, die im jeweiligen Gebiet ihren Wohn- und Arbeitsort haben, zuzüglich der außerhalb dieses Gebietes wohnenden Personen, die als Einpendelnde in diese Region ihren Arbeitsort erreichen. Die wirtschaftsfachliche Gliederung gründet sich auf die für alle EU-Statistiken mit Wirtschaftszweiggliederung verbindliche Klassifikation der Wirtschaftszweige NACE Rev. 2 bzw. deren Anpassung an die deutschen Gegebenheiten in Form der Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2008.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung derselben Altersgruppe.
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Hier werden nur solche Leistungsbezüge gezählt, bei denen ein für die Berechnung des Elterngeldes relevantes Einkommen vor der Geburt gemeldet wurde.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Ab dem Wintersemester 2015/16 wurde die Fächersystematik für die Hochschulstatistik geändert. Hierbei handelt es sich unter anderem um textliche Änderungen, aber auch um die Zusammenlegung von Fächergruppen oder einer Verschiebung von Studienbereichen in andere Fächergruppen.
Die Ergebnisse der Hochschulstatistik ab WS 2015/2016 sind daher mit den Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar.
Unter https://www.bildungsmonitoring.de/bildung/online sind Indikatoren zur kommunalen Bildungsberichterstattung bereitgestellt.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Die Gliederung der Fachabteilungen erfolgt gem. § 301 SGB V. Zu den chirurgischen Fachabteilungen zählen die Allgemeine Chirurgie, Unfall-, Gefäß-, Thorax-, Herz-, Kinder-, Zahn- und Kieferheilkunde, Mund-, Kiefer-, Neuro- und plastische Chirurgie. Die Geriatrie wurde bis einschließlich 2006 nicht als gesonderte Fachabteilung erfasst, sondern unter der Inneren Medizin mit nachgewiesen. Unter übrige Fachbereiche werden Nuklearmedizin und Strahlentherapie, sonstige Fachbereiche sowie unbekannte Fachabteilungen nachgewiesen.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Die Gliederung der Fachabteilungen erfolgt gem. § 301 SGB V. Zu den chirurgischen Fachabteilungen zählen die Allgemeine Chirurgie, Unfall-, Gefäß-, Thorax-, Herz-, Kinder-, Zahn- und Kieferheilkunde, Mund-, Kiefer-, Neuro- und plastische Chirurgie. Die Geriatrie wurde bis einschließlich 2006 nicht als gesonderte Fachabteilung erfasst, sondern unter der Inneren Medizin mit nachgewiesen. Unter übrige Fachbereiche werden Nuklearmedizin und Strahlentherapie sowie sonstige Fachbereiche nachgewiesen.
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Die Gliederung der Fachabteilungen erfolgt gem. der Deutschen Rentenversicherung. Die Geriatrie wurde bis einschließlich 2006 nicht als gesonderte Fachabteilung erfasst, sondern unter der Inneren Medizin mit nachgewiesen. Die Fachabteilung Allgemeinmedizin wird ab Berichtsjahr 2018 nicht mehr nachgewiesen. Unter den sonstigen Fachbereichen werden Augenheilkunde, Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Urologie, chirurgische Fachabteilungen, Nuklearmedizin, Strahlenheilkunde, Prävention, Nachsorge sowie sonstige Fachabteilungen, Sondertatbestände und Fachabteilungen ohne spezifische Zuordnung nachgewiesen.
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Die in Bayern eingerichteten Fachakademien setzen einen mittleren Schulabschluss voraus und bereiten in der Regel im Anschluss an eine dem Berufsziel dienende berufliche Ausbildung oder praktische Tätigkeit auf den Eintritt in eine gehobene Berufslaufbahn vor. Der Ausbildungsgang umfasst bei Vollzeitunterricht mindestens zwei Jahre.
Ab Schuljahr 1997/98 werden in der Statistik der beruflichen Schulen nur die Fachakademien nachgewiesen.
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Fachgymnasien sind berufsbezogene Gymnasien (einschließlich gymnasialer Oberstufe an Oberstufenzentren), für deren Besuch der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss vorausgesetzt wird. Die Schulbesuchsdauer beträgt in der Regel drei Jahre. Der Abschluss des Fachgymnasiums gilt als Befähigungsnachweis für das Studium an Hochschulen.
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Fachoberschulen bauen auf dem Realschulabschluss oder einem als gleichwertig anerkannten Abschluss auf. Der Schulbesuch dauert - abhängig von der beruflichen Vorbildung - bei Vollzeitunterricht mindestens ein Jahr, bei Teilzeitunterricht bis zu drei Jahre. Der erfolgreiche Abschluss gilt als Befähigungsnachweis zum Studium an Fachhochschulen.
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Fachschulen werden freiwillig nach einer bereits erworbenen Berufsausbildung und praktischen Berufserfahrung, teilweise auch nach langjähriger praktischer Arbeitserfahrung oder mit dem Nachweis einer fachspezifischen Begabung besucht. Sie vermitteln eine weitergehende fachliche Fortbildung im Beruf. Die Schulbesuchsdauer beträgt zwischen 6 Monaten und vier Jahren, je nachdem, ob es sich um Voll- oder Teilzeitschulen handelt und welcher Abschluss vermittelt wird. Zu den Fachschulen rechnen z.B. Technikerschulen und Meisterschulen.
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Betriebsinhaberinnen bzw. Betriebsinhaber von Einzelunternehmen und ihre sowohl auf dem Betrieb lebenden als auch mit betrieblichen Arbeiten beschäftigten Familienangehörigen.
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Förderanlage bezeichnet eine Fläche mit Einrichtungen zur Förderung von Rohstoffen und Energieträgern.
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Fischereiwirtschaftsfläche bezeichnet Flächen/Areale, die dem (gewerblichen) Fangen oder Züchten von Fischen und anderen Wassertieren/ im Wasser lebenden Organismen zur Nahrungsgewinnung und Weiterverarbeitung dienen.
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Fläche besonderer funktionaler Prägung ist eine baulich geprägte Fläche einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freifläche, auf der vorwiegend Gebäude und/oder Anlagen zur Erfüllung öffentlicher Zwecke oder historische Anlagen vorhanden sind.
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Fläche gemischter Nutzung ist eine bebaute Fläche einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freifläche (Hofraumfläche, Hausgarten), auf der keine Art der baulichen Nutzung vorherrscht. Solche Flächen sind insbesondere ländlich-dörflich geprägte Flächen mit land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Wohngebäuden u.a. sowie städtisch geprägte Kerngebiete mit Handelsbetrieben und zentralen Einrichtungen für Wirtschaft und Verwaltung.
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Fließgewässer ist ein geometrisch begrenztes, auf dem Festland fließendes Gewässer, das die Wassermengen sammelt, die als Niederschläge auf die Erdoberfläche fallen oder in Quellen austreten, und in ein anderes Gewässer, ein Meer oder in einen See transportiert.
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Flugverkehr umfasst die baulich geprägte Fläche und die mit ihr in Zusammenhang stehende Freifläche, die ausschließlich oder vorwiegend dem Flugverkehr dient.
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Forstwirtschaftliche Betriebsfläche bezeichnet eine bebaute oder unbebaute Fläche, die dem forstwirtschaftlichen Betrieb ohne eine Wohnnutzung dient.
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