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Zu den eröffneten Insolvenzverfahren zählen die Verfahren, die durch einen Beschluss des Gerichtes eröffnet wurden (Eröffnungsbeschluss).
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Dieser Wirtschaftsbereich umfasst die Abschnitte „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“, „Erziehung und Unterricht“ sowie „Gesundheits- und Sozialwesen“.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Dieser Wirtschaftsbereich umfasst die Abschnitte „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“, „Erziehung und Unterricht“, „Gesundheits- und Sozialwesen“, „Kunst, Unterhaltung und Erholung“, „Erbringung von sonstigen Dienstleistungen a.n.g.“ sowie „private Haushalte mit Hauspersonal“.
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Dieser Wirtschaftsbereich umfasst die Abschnitte „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“, „Grundstücks- und Wohnungswesen“, „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ sowie „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Unternehmensdienstleistungen“.
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Dieser Wirtschaftsbereich umfasst die Abschnitte „Kunst, Unterhaltung und Erholung“, „Erbringung von sonstigen Dienstleistungen a. n. g.“ und „Häusliche Dienste“.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Dieser Wirtschaftsbereich umfasst die Abschnitte „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ sowie „Erbringung von sonstigen Unternehmensdienstleistungen“.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Erholungsfläche ist eine Fläche mit Bauwerken und Einrichtungen, die zur Erholung bestimmt ist.
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Einbürgerungen nach §§ 8 und 10 Abs. 2 StAG.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Die Ertragsschätzungen erfolgen von fachkundigen und mit den speziellen Verhältnissen ihres Betriebes bzw. ihres Berichtsbezirks gut vertrauten Berichterstatterinnen und Berichterstattern. Als Berichterstatterinnen und Berichterstatter sind überwiegend Leiterinnen oder Leiter landwirtschaftlicher Betriebe tätig. Bei Getreide, Kartoffeln und Raps erfolgen zusätzlich objektive Ertragsmessungen im Rahmen der „Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung“. Der „Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung“ liegt ein mathematisches Stichprobenverfahren zu Grunde, das auf die sehr genaue Bestimmung des im Landesdurchschnitt erzielten Ertrags ausgerichtet ist; die Messungen erfolgen dabei auf Flächeneinheiten, die mit Hilfe des Stichprobenverfahrens repräsentativ ausgewählt wurden.
Eine Dezitonne (dt) entspricht 100 kg.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten gem. § 7 SGB II Personen, die
- das 15. Lebensjahr vollendet und die jeweils gültige Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben und
- erwerbsfähig sind,
- hilfebedürftig sind und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Als erwerbsfähig gem. § 8 SGB II gilt, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeits-markts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Innerhalb der Grundsicherungsstatistik SGB II werden Personen nur dann als erwerbsfähige Leistungsberechtigte ausgewiesen, wenn sie Arbeitslosengeld II beziehen. Arbeitslosengeld II (Alg II) ist eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Sie ist Bestandteil der Gesamtregelleistung.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Anteil der Erwerbslosen in der entsprechenden Altersgruppe an den Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Erwerbslose) derselben Altersgruppe.
Erwerbstätige sind alle Personen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder Selbstständige/mithelfende Familienangehörige eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit. Für die Zuordnung als erwerbstätige Person ist es unerheblich, ob aus dieser Tätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird. Im Falle mehrerer Tätigkeiten wird die erwerbstätige Person nur einmal gezählt (Personenkonzept). Maßgebend für die Zuordnung zur Stellung im Beruf bzw. zum Wirtschaftsbereich ist die zeitlich überwiegende Tätigkeit. Nicht zu den Erwerbstätigen zählen Personen als Verwalterin bzw. Verwalter ihres Privatvermögens (z. B. Immobilien, Geldvermögen, Wertpapiere).
Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt als jahresdurchschnittliche Größe nach dem Arbeitsortkonzept (Inlandskonzept). Erfasst werden demnach alle Personen, die im jeweiligen Gebiet ihren Wohn- und Arbeitsort haben, zuzüglich der außerhalb dieses Gebietes wohnenden Personen, die als Einpendelnde in diese Region ihren Arbeitsort erreichen. Die wirtschaftsfachliche Gliederung gründet sich auf die für alle EU-Statistiken mit Wirtschaftszweiggliederung verbindliche Klassifikation der Wirtschaftszweige NACE Rev. 2 bzw. deren Anpassung an die deutschen Gegebenheiten in Form der Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2008.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung derselben Altersgruppe.
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Hier werden nur solche Leistungsbezüge gezählt, bei denen ein für die Berechnung des Elterngeldes relevantes Einkommen vor der Geburt gemeldet wurde.
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Die Gliederung der Fachabteilungen erfolgt gem. § 301 SGB V. Zu den chirurgischen Fachabteilungen zählen die Allgemeine Chirurgie, Unfall-, Gefäß-, Thorax-, Herz-, Kinder-, Zahn- und Kieferheilkunde, Mund-, Kiefer-, Neuro- und plastische Chirurgie. Die Geriatrie wurde bis einschließlich 2006 nicht als gesonderte Fachabteilung erfasst, sondern unter der Inneren Medizin mit nachgewiesen. Unter übrige Fachbereiche werden Nuklearmedizin und Strahlentherapie, sonstige Fachbereiche sowie unbekannte Fachabteilungen nachgewiesen.
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Die Gliederung der Fachabteilungen erfolgt gem. § 301 SGB V. Zu den chirurgischen Fachabteilungen zählen die Allgemeine Chirurgie, Unfall-, Gefäß-, Thorax-, Herz-, Kinder-, Zahn- und Kieferheilkunde, Mund-, Kiefer-, Neuro- und plastische Chirurgie. Die Geriatrie wurde bis einschließlich 2006 nicht als gesonderte Fachabteilung erfasst, sondern unter der Inneren Medizin mit nachgewiesen. Unter übrige Fachbereiche werden Nuklearmedizin und Strahlentherapie sowie sonstige Fachbereiche nachgewiesen.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Die Gliederung der Fachabteilungen erfolgt gem. der Deutschen Rentenversicherung. Die Geriatrie wurde bis einschließlich 2006 nicht als gesonderte Fachabteilung erfasst, sondern unter der Inneren Medizin mit nachgewiesen. Die Fachabteilung Allgemeinmedizin wird ab Berichtsjahr 2018 nicht mehr nachgewiesen. Unter den sonstigen Fachbereichen werden Augenheilkunde, Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Urologie, chirurgische Fachabteilungen, Nuklearmedizin, Strahlenheilkunde, Prävention, Nachsorge sowie sonstige Fachabteilungen, Sondertatbestände und Fachabteilungen ohne spezifische Zuordnung nachgewiesen.
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Die in Bayern eingerichteten Fachakademien setzen einen mittleren Schulabschluss voraus und bereiten in der Regel im Anschluss an eine dem Berufsziel dienende berufliche Ausbildung oder praktische Tätigkeit auf den Eintritt in eine gehobene Berufslaufbahn vor. Der Ausbildungsgang umfasst bei Vollzeitunterricht mindestens zwei Jahre.
Ab Schuljahr 1997/98 werden in der Statistik der beruflichen Schulen nur die Fachakademien nachgewiesen.
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Fachgymnasien sind berufsbezogene Gymnasien (einschließlich gymnasialer Oberstufe an Oberstufenzentren), für deren Besuch der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss vorausgesetzt wird. Die Schulbesuchsdauer beträgt in der Regel drei Jahre. Der Abschluss des Fachgymnasiums gilt als Befähigungsnachweis für das Studium an Hochschulen.
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Fachoberschulen bauen auf dem Realschulabschluss oder einem als gleichwertig anerkannten Abschluss auf. Der Schulbesuch dauert - abhängig von der beruflichen Vorbildung - bei Vollzeitunterricht mindestens ein Jahr, bei Teilzeitunterricht bis zu drei Jahre. Der erfolgreiche Abschluss gilt als Befähigungsnachweis zum Studium an Fachhochschulen.
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