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Zu den Ölfrüchten zählen alle ölhaltigen Pflanzen wie z. B. Raps, Sonnenblumen, Öllein, die zur Körnerproduktion angebaut werden. Die Kulturen können zur Öl-, Futter- oder Energiegewinnung genutzt werden.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Ist eine Kapitalgesellschaft Organgesellschaft im Sinne der § 14 oder § 17 des Körperschaftsteuergesetzes, so gilt sie gemäß § 2 Abs. 2, Satz 2 GewStG als Betriebsstätte des Organträgers. Zusammen mit ihrem Organträger bilden die Organgesellschaften analog der Regelung im Körperschaftsteuergesetz (KStG) eine Organschaft und werden als ein Steuerpflichtiger zusammen veranlagt, wobei auch die Organgesellschaften eigene Erklärungen abgeben. Dabei wird der Gewerbeertrag jeder Organgesellschaft getrennt ermittelt und dem Organträger zur Berechnung des Steuermessbetrags nach dem Gewerbeertrag zugerechnet.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Hierbei handelt es sich um Personen, die mit dem Hauptanteil der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit in den Arbeitsbereichen Gruppenleitung, Zweit- bzw. Ergänzungskraft, Förderung von Kindern nach SGB VIII bzw. SGB IX (bis 31.12.2019 SGB XII) oder gruppenübergreifend in der Einrichtung tätig sind bzw. um Personen, die mit dem Hauptanteil der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit in den Arbeitsbereichen Einrichtungsleitung bzw. Verwaltung tätig sind, nicht jedoch um das Personal im hauswirtschaftlichen und technischen Bereich.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Hierbei handelt es sich um Personen, die im 1. Arbeitsbereich in den Arbeitsbereichen Gruppenleitung, Zweit- bzw. Ergänzungskraft, Förderung von Kindern nach SGB VIII bzw. SGB IX (bis 31.12.2019 SGB XII) oder gruppenübergreifend in der Einrichtung tätig sind.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Nicht einbezogen sind Betriebe ohne Angabe des Jahrespachtentgelts.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Pendelnde sind alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, deren Arbeitsgemeinde sich von der Wohngemeinde unterscheidet. Ob und wie häufig gependelt wird, ist unerheblich. Die Wohnortgemeinde kann auch im Ausland liegen.
Pendelnde werden nach Ein- und Auspendelnden unterschieden:
- Einpendelnde sind Personen, die in ihrer Arbeitsgemeinde nicht wohnen
- Auspendelnde sind Personen, die in ihrer Wohngemeinde nicht arbeiten
Aufgrund des Inlandskonzepts der Beschäftigungsstatistik können nur Einpendelnde aus dem Ausland nachgewiesen werden; Auspendelnde in das Ausland jedoch nicht. Bei den Pendelnden handelt es sich um eine Untermenge des Bestands der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zum jeweiligen Stichtag.
Für jede Region gilt:
- Beschäftigte mit identischem Wohn- und Arbeitsort + Einpendelnde + Beschäftigte ohne Angabe zum Arbeitsort bzw. zum Wohnort = Anzahl der Beschäftigten nach dem Arbeitsortprinzip
- Beschäftigte mit identischem Wohn- und Arbeitsort + Auspendelnde + Beschäftigte ohne Angabe zum Arbeitsort bzw. zum Wohnort = Anzahl der Beschäftigten nach dem Wohnortprinzip
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Die Differenz aus Einpendelnden zu Auspendelnden ergibt den Pendelsaldo.
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Zum Personalbestand einer Pflege-/Betreuungseinrichtung gehören alle Personen, die dort beschäftigt sind, die also in einem Arbeitsverhältnis zur Einrichtung stehen und teilweise oder ausschließlich Leistungen nach SGB XI erbringen. Falls Personen in mehreren selbständig wirtschaftenden Einheiten arbeiten, werden sie in jeder Einrichtung erfasst.
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Personen in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II bilden eine Gemeinschaft, die füreinander einsteht. Innerhalb der Grundsicherungsstatistik SGB II lassen sie sich in „Leistungsberechtigte“ und „nicht Leistungsberechtigte“ differenzieren. Zu den Leistungsberechtigten zählen die Regelleistungsberechtigten sowie die sonstigen Leistungsberechtigten. Die nicht Leistungsberechtigten umfassen die vom Leistungsanspruch ausgeschlossenen Personen sowie Kinder ohne Leistungsanspruch.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Bezogen auf das Vorjahr der Erhebung und auf die Erwerbsbeteiligung von Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren (ohne Studierende im Alter von 18 bis 24 Jahren und Personen im Ruhestand nach Selbsteinschätzung oder Ruhegehaltsbezug sowie Personen im Alter von 60 bis 64 Jahren, die nicht mehr erwerbsfähig sind und in Haushalten mit Ruhegehalt als Haupteinkommen leben). Die Erwerbsbeteiligung des Haushalts beträgt weniger als 20 % der maximal möglichen (potenziellen) Erwerbsbeteiligung. Die Anteilswerte beziehen sich auf Personen im Alter von 0 bis 64 Jahren.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog