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Anteil der Erwerbslosen in der entsprechenden Altersgruppe an den Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Erwerbslose) derselben Altersgruppe.
Erwerbstätige sind alle Personen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder Selbstständige/mithelfende Familienangehörige eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit. Für die Zuordnung als erwerbstätige Person ist es unerheblich, ob aus dieser Tätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird. Im Falle mehrerer Tätigkeiten wird die erwerbstätige Person nur einmal gezählt (Personenkonzept). Maßgebend für die Zuordnung zur Stellung im Beruf bzw. zum Wirtschaftsbereich ist die zeitlich überwiegende Tätigkeit. Nicht zu den Erwerbstätigen zählen Personen als Verwalterin bzw. Verwalter ihres Privatvermögens (z. B. Immobilien, Geldvermögen, Wertpapiere).
Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt als jahresdurchschnittliche Größe nach dem Arbeitsortkonzept (Inlandskonzept). Erfasst werden demnach alle Personen, die im jeweiligen Gebiet ihren Wohn- und Arbeitsort haben, zuzüglich der außerhalb dieses Gebietes wohnenden Personen, die als Einpendelnde in diese Region ihren Arbeitsort erreichen. Die wirtschaftsfachliche Gliederung gründet sich auf die für alle EU-Statistiken mit Wirtschaftszweiggliederung verbindliche Klassifikation der Wirtschaftszweige NACE Rev. 2 bzw. deren Anpassung an die deutschen Gegebenheiten in Form der Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2008.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung derselben Altersgruppe.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Hier werden nur solche Leistungsbezüge gezählt, bei denen ein für die Berechnung des Elterngeldes relevantes Einkommen vor der Geburt gemeldet wurde.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Die Gliederung der Fachabteilungen erfolgt gem. § 301 SGB V. Zu den chirurgischen Fachabteilungen zählen die Allgemeine Chirurgie, Unfall-, Gefäß-, Thorax-, Herz-, Kinder-, Zahn- und Kieferheilkunde, Mund-, Kiefer-, Neuro- und plastische Chirurgie. Die Geriatrie wurde bis einschließlich 2006 nicht als gesonderte Fachabteilung erfasst, sondern unter der Inneren Medizin mit nachgewiesen. Unter übrige Fachbereiche werden Nuklearmedizin und Strahlentherapie, sonstige Fachbereiche sowie unbekannte Fachabteilungen nachgewiesen.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Die Gliederung der Fachabteilungen erfolgt gem. § 301 SGB V. Zu den chirurgischen Fachabteilungen zählen die Allgemeine Chirurgie, Unfall-, Gefäß-, Thorax-, Herz-, Kinder-, Zahn- und Kieferheilkunde, Mund-, Kiefer-, Neuro- und plastische Chirurgie. Die Geriatrie wurde bis einschließlich 2006 nicht als gesonderte Fachabteilung erfasst, sondern unter der Inneren Medizin mit nachgewiesen. Unter übrige Fachbereiche werden Nuklearmedizin und Strahlentherapie sowie sonstige Fachbereiche nachgewiesen.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Die Gliederung der Fachabteilungen erfolgt gem. der Deutschen Rentenversicherung. Die Geriatrie wurde bis einschließlich 2006 nicht als gesonderte Fachabteilung erfasst, sondern unter der Inneren Medizin mit nachgewiesen. Die Fachabteilung Allgemeinmedizin wird ab Berichtsjahr 2018 nicht mehr nachgewiesen. Unter den sonstigen Fachbereichen werden Augenheilkunde, Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Urologie, chirurgische Fachabteilungen, Nuklearmedizin, Strahlenheilkunde, Prävention, Nachsorge sowie sonstige Fachabteilungen, Sondertatbestände und Fachabteilungen ohne spezifische Zuordnung nachgewiesen.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Die in Bayern eingerichteten Fachakademien setzen einen mittleren Schulabschluss voraus und bereiten in der Regel im Anschluss an eine dem Berufsziel dienende berufliche Ausbildung oder praktische Tätigkeit auf den Eintritt in eine gehobene Berufslaufbahn vor. Der Ausbildungsgang umfasst bei Vollzeitunterricht mindestens zwei Jahre.
Ab Schuljahr 1997/98 werden in der Statistik der beruflichen Schulen nur die Fachakademien nachgewiesen.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Fachgymnasien sind berufsbezogene Gymnasien (einschließlich gymnasialer Oberstufe an Oberstufenzentren), für deren Besuch der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss vorausgesetzt wird. Die Schulbesuchsdauer beträgt in der Regel drei Jahre. Der Abschluss des Fachgymnasiums gilt als Befähigungsnachweis für das Studium an Hochschulen.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Fachoberschulen bauen auf dem Realschulabschluss oder einem als gleichwertig anerkannten Abschluss auf. Der Schulbesuch dauert - abhängig von der beruflichen Vorbildung - bei Vollzeitunterricht mindestens ein Jahr, bei Teilzeitunterricht bis zu drei Jahre. Der erfolgreiche Abschluss gilt als Befähigungsnachweis zum Studium an Fachhochschulen.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog