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Öffentliche Zwecke bezeichnet eine Fläche, die vorwiegend der Erfüllung öffentlicher Aufgaben und dem Gemeinwesen dient.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Letztverbraucher sind private Haushalte, gewerbliche Unternehmen und sonstige Abnehmer, mit denen die öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen die abgegebenen Wassermengen unmittelbar abrechnen oder an die sie Wasser unentgeltlich abgeben.
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Unter Lieferungen und Leistungen werden die Lieferungen und sonstigen Leistungen verstanden, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Einer Lieferung gegen Entgelt werden gleichgestellt (§ 3 Abs. 1b UStG)
-die Entnahme eines Gegenstands durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen;
-die unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands durch einen Unternehmer an sein Personal für dessen privaten Bedarf, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen;
-jede andere unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands, ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster für Zwecke des Unternehmens.
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Hierbei handelt es sich um die Jahreslohnsteuer (bei den Lohnsteuerpflichtigen, die weder zur Einkommensteuer-Veranlagung verpflichtet waren, noch einen Antrag zur Veranlagung zur Einkommensteuer (Antragsveranlagung) gestellt haben) bzw. um die festgesetzte Einkommensteuer (bei veranlagten Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen).
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Bei den Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen handelt es sich um unbeschränkt einkommensteuerpflichtige natürliche Personen. Neben veranlagten Steuerpflichtigen sind auch nicht veranlagte Lohnsteuerfälle enthalten. Ehepaare/eingetragene Lebenspartnerschaften, die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt wurden, zählen als ein Steuerpflichtiger.
Verlustfälle, d.h. veranlagte Lohn- und Einkommensteuerpflichtige mit negativem Einkommen (bis 1995) bzw. mit einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte (ab 1998) sind nicht berücksichtigt.
Grenzpendelnde, d.h. Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Ausland, die sich auf eigenen Antrag als unbeschränkt Steuerpflichtige zur Einkommensteuer veranlagen lassen, werden in dieser Tabelle nicht nachgewiesen.
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Das Medianalter ist das Lebensalter, das die beobachtete Gruppe so teilt, dass 50 % ihrer Mitglieder jünger und 50 % älter sind als dieses Lebensalter. Der Altersmedian unterscheidet sich vom Durchschnittsalter. Er ist insbesondere weniger sensibel in Bezug auf asymmetrische Verteilungen und Ausreißer. Da nur das Geburtsjahr bekannt ist und nicht das genaue Geburtsdatum, wird der Median für gruppierte Daten ermittelt. Hierbei wird angenommen, dass die Geburtstage gleichmäßig über das Jahr verteilt sind.
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Medien und Kommunikation bezeichnet eine Fläche auf der vorwiegend Anlagen und Gebäude für die Erzeugung und Verbreitung von Printmedien, Hörfunk, Film und Fernsehen sowie Internet und Telefonie stehen.
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Meer ist die das Festland umgebende Wasserfläche.
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Hierzu gehören alle weiblichen Rinder, die bereits abgekalbt haben und zur Milchgewinnung gehalten werden. Milchkühe werden durch die Angabe der Produktionsrichtung für die in der HIT-Datenbank erfassten Haltungen ermittelt. Ist die Angabe zur Produktionsrichtung nicht eindeutig, erfolgt die Ermittlung zusätzlich mit Hilfe der Rasse, die tierindividuell in der HIT-Datenbank vorliegt.
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Moor ist eine unkultivierte Fläche, deren obere Schicht aus vertorften oder zersetzten Pflanzenresten besteht.
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Als ausländische Person zählt, wer nicht die deutsche Nationalität im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes hat. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Angehörige der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen sowie deren Familienangehörige sind von der allgemeinen Meldepflicht befreit (§3 Streitkräfteaufenthaltsgesetz, §26 Bundesmeldegesetz) und werden somit auch statistisch nicht erfasst.
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Eheschließungen, bei denen für mindestens eine eheschließende Person als Nationalität „staatenlos“, „ungeklärt“ oder „unbekannt“ registriert wurde, sind in der Kategorie „mindestens eine Person ausländisch“ enthalten.
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Die Kategorie „Beide Elternteile deutsch“ umfasst auch Fälle, in denen die Mutter deutsch ist und zum Vater grundsätzlich keine Angaben vorliegen.
Geburten, bei denen ein Elternteil ausländisch ist und für den anderen Elternteil als Nationalität entweder „staatenlos“, „ungeklärt“ oder „unbekannt“ erfasst wurde, sind in der Kategorie „Beide Elternteile ausländisch“ enthalten. Gleiches gilt für Geburten, bei denen für beide Elternteile als Nationalität „staatenlos“, „ungeklärt“ oder „unbekannt“ registriert wurde.
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Die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt ein Kind durch Geburt, wenn Vater und/oder Mutter Deutsche sind.
Seit 01.01.2000 erwerben Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt.
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Als deutsche Person im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes zählt, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder als geflüchtete oder vertriebene Person deutscher Volkszugehörigkeit oder als deren Ehepartnerin bzw. Ehepartner oder von ihr abstammende Person in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. Personen, die sowohl die deutsche als auch eine andere Staatsangehörigkeit haben, gelten als deutsche Staatsangehörige. Seit 01.01.2000 erwerben Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Zu den Nebenerwerbsbetrieben werden alle landwirtschaftlichen Betriebe gezählt, deren außerbetriebliches Einkommen höher ist als das Einkommen aus dem landwirtschaftlichen Betrieb.
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Ein nichtenergetischer Verbrauch liegt vor, wenn Energieträger nicht als Brennstoffe eingesetzt werden, sondern als Rohstoffe zu Produkten/Gütern (z.B. Chemikalien, Kunststoffe) verarbeitet werden.
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Alle Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit bzw. evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten, können Sozialgeld erhalten. Sie werden als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte bezeichnet.
Innerhalb der Grundsicherungsstatistik SGB II werden Personen nur dann als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte ausgewiesen, wenn sie Sozialgeld beziehen. Sozialgeld ist eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Sie ist Bestandteil der Gesamtregelleistung.
In Abgrenzung zu den nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach SGB II erhalten die nicht erwerbsfähigen Personen, die nicht in Bedarfsgemeinschaften mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten leben, Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe gemäß SGB XII.
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Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend (zu mehr als der Hälfte der Gesamtnutzfläche) Nichtwohnzwecken dienen. Dazu zählen z.B. Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude (z.B. Fabrikgebäude, Hotels).
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Aus dem statistischen Unternehmensregister werden Tabellen zu Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Die Abschnitte A, O, T und U der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind derzeit ausgenommen.
Eine Rechtliche Einheit in der deutschen amtlichen Statistik ist eine natürliche Person, die wirtschaftlich tätig ist, eine juristische Person oder eine Personenvereinigung. Zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten zählen auch die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit und das Halten von Beteiligungen an anderen Rechtlichen Einheiten. Betrachtet werden also beispielsweise eine Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaft oder ein Einzelunternehmen.
Eine Niederlassung ist eine örtlich abgegrenzte Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Sie ist rechtlich unselbständig. In den Statistiken des Produzierenden Gewerbes wird der Begriff „Betrieb“ anstelle von „Niederlassung“ verwendet.
Die Hauptquelle für den Umsatz im Unternehmensregister sind die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen aus den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Rechtlichen Einheiten abgegeben und gemäß VwDVG von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden (steuerbare und nicht steuerbare Umsätze aus Lieferungen und Leistungen). Umsätze für die Mitglieder umsatzsteuerlicher Organkreise werden aus Erhebungen, Jahresabschlüssen und anderen Quellen übernommen oder geschätzt. In bestimmten Fällen erfolgt das auch außerhalb von Organkreisen, bspw. bei Banken, Versicherungen und Krankenhäusern. Die so gewonnen Umsätze im Unternehmensregister stellen einen guten Näherungswert zur Umsatzdefinition gemäß den europäischen Rechtsgrundlagen dar (Durchführungsverordnung 2020/1197, Anhang IV: Definitionen der Konzepte und der Variablen).
Die abhängig Beschäftigten umfassen die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie die ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten. Kurzfristig Beschäftigte werden nicht nachgewiesen.
Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten- , pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden.
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung (§ 14 SGB IV) regelmäßig im Monat 520 Euro nicht überschreitet. Geringfügig entlohnt Beschäftigte im Nebenjob (neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung) sind bei Auswertungen aus dem Unternehmensregister nicht enthalten.
Damit eine Einheit (Rechtliche Einheit bzw. Niederlassung) des statistischen Unternehmensregisters in die tabellarische Auswertung mit einbezogen wird, muss sie beim Umsatz und/oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte Relevanz-Schwellen überschreiten.
Besonderheit bei der Veröffentlichung von Daten zu Niederlassungen:
- Es werden auch Niederlassungen von Rechtlichen Einheiten erfasst, die lediglich aus einer Niederlassung am Standort der Rechtlichen Einheit bestehen, die keine Beschäftigten hat, jedoch über Umsätze für das Berichtsjahr der zuletzt verarbeiteten Verwaltungs- und Statistikdaten verfügt.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog