Erholungsfläche ist eine Fläche mit Bauwerken und Einrichtungen, die zur Erholung bestimmt ist.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Einbürgerungen nach §§ 8 und 10 Abs. 2 StAG.
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Die Ertragsschätzungen erfolgen von fachkundigen und mit den speziellen Verhältnissen ihres Betriebes bzw. ihres Berichtsbezirks gut vertrauten Berichterstatterinnen und Berichterstattern. Als Berichterstatterinnen und Berichterstatter sind überwiegend Leiterinnen oder Leiter landwirtschaftlicher Betriebe tätig. Bei Getreide, Kartoffeln und Raps erfolgen zusätzlich objektive Ertragsmessungen im Rahmen der „Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung“. Der „Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung“ liegt ein mathematisches Stichprobenverfahren zu Grunde, das auf die sehr genaue Bestimmung des im Landesdurchschnitt erzielten Ertrags ausgerichtet ist; die Messungen erfolgen dabei auf Flächeneinheiten, die mit Hilfe des Stichprobenverfahrens repräsentativ ausgewählt wurden.
Eine Dezitonne (dt) entspricht 100 kg.
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Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten gem. § 7 SGB II Personen, die
- das 15. Lebensjahr vollendet und die jeweils gültige Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben und
- erwerbsfähig sind,
- hilfebedürftig sind und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Als erwerbsfähig gem. § 8 SGB II gilt, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeits-markts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Innerhalb der Grundsicherungsstatistik SGB II werden Personen nur dann als erwerbsfähige Leistungsberechtigte ausgewiesen, wenn sie Arbeitslosengeld II beziehen. Arbeitslosengeld II (Alg II) ist eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Sie ist Bestandteil der Gesamtregelleistung.
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Anteil der Erwerbslosen in der entsprechenden Altersgruppe an den Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Erwerbslose) derselben Altersgruppe.
Erwerbstätige sind alle Personen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder Selbstständige/mithelfende Familienangehörige eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit. Für die Zuordnung als erwerbstätige Person ist es unerheblich, ob aus dieser Tätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird. Im Falle mehrerer Tätigkeiten wird die erwerbstätige Person nur einmal gezählt (Personenkonzept). Maßgebend für die Zuordnung zur Stellung im Beruf bzw. zum Wirtschaftsbereich ist die zeitlich überwiegende Tätigkeit. Nicht zu den Erwerbstätigen zählen Personen als Verwalterin bzw. Verwalter ihres Privatvermögens (z. B. Immobilien, Geldvermögen, Wertpapiere).
Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt als jahresdurchschnittliche Größe nach dem Arbeitsortkonzept (Inlandskonzept). Erfasst werden demnach alle Personen, die im jeweiligen Gebiet ihren Wohn- und Arbeitsort haben, zuzüglich der außerhalb dieses Gebietes wohnenden Personen, die als Einpendelnde in diese Region ihren Arbeitsort erreichen. Die wirtschaftsfachliche Gliederung gründet sich auf die für alle EU-Statistiken mit Wirtschaftszweiggliederung verbindliche Klassifikation der Wirtschaftszweige NACE Rev. 2 bzw. deren Anpassung an die deutschen Gegebenheiten in Form der Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2008.
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Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung derselben Altersgruppe.
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Hier werden nur solche Leistungsbezüge gezählt, bei denen ein für die Berechnung des Elterngeldes relevantes Einkommen vor der Geburt gemeldet wurde.
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Ab dem Wintersemester 2015/16 wurde die Fächersystematik für die Hochschulstatistik geändert. Hierbei handelt es sich unter anderem um textliche Änderungen, aber auch um die Zusammenlegung von Fächergruppen oder einer Verschiebung von Studienbereichen in andere Fächergruppen.
Die Ergebnisse der Hochschulstatistik ab WS 2015/2016 sind daher mit den Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar.
Unter https://www.bildungsmonitoring.de/bildung/online sind Indikatoren zur kommunalen Bildungsberichterstattung bereitgestellt.
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Die Gliederung der Fachabteilungen erfolgt gem. § 301 SGB V. Zu den chirurgischen Fachabteilungen zählen die Allgemeine Chirurgie, Unfall-, Gefäß-, Thorax-, Herz-, Kinder-, Zahn- und Kieferheilkunde, Mund-, Kiefer-, Neuro- und plastische Chirurgie. Die Geriatrie wurde bis einschließlich 2006 nicht als gesonderte Fachabteilung erfasst, sondern unter der Inneren Medizin mit nachgewiesen. Unter übrige Fachbereiche werden Nuklearmedizin und Strahlentherapie, sonstige Fachbereiche sowie unbekannte Fachabteilungen nachgewiesen.
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Die Gliederung der Fachabteilungen erfolgt gem. § 301 SGB V. Zu den chirurgischen Fachabteilungen zählen die Allgemeine Chirurgie, Unfall-, Gefäß-, Thorax-, Herz-, Kinder-, Zahn- und Kieferheilkunde, Mund-, Kiefer-, Neuro- und plastische Chirurgie. Die Geriatrie wurde bis einschließlich 2006 nicht als gesonderte Fachabteilung erfasst, sondern unter der Inneren Medizin mit nachgewiesen. Unter übrige Fachbereiche werden Nuklearmedizin und Strahlentherapie sowie sonstige Fachbereiche nachgewiesen.
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Die Gliederung der Fachabteilungen erfolgt gem. der Deutschen Rentenversicherung. Die Geriatrie wurde bis einschließlich 2006 nicht als gesonderte Fachabteilung erfasst, sondern unter der Inneren Medizin mit nachgewiesen. Die Fachabteilung Allgemeinmedizin wird ab Berichtsjahr 2018 nicht mehr nachgewiesen. Unter den sonstigen Fachbereichen werden Augenheilkunde, Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Urologie, chirurgische Fachabteilungen, Nuklearmedizin, Strahlenheilkunde, Prävention, Nachsorge sowie sonstige Fachabteilungen, Sondertatbestände und Fachabteilungen ohne spezifische Zuordnung nachgewiesen.
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Die in Bayern eingerichteten Fachakademien setzen einen mittleren Schulabschluss voraus und bereiten in der Regel im Anschluss an eine dem Berufsziel dienende berufliche Ausbildung oder praktische Tätigkeit auf den Eintritt in eine gehobene Berufslaufbahn vor. Der Ausbildungsgang umfasst bei Vollzeitunterricht mindestens zwei Jahre.
Ab Schuljahr 1997/98 werden in der Statistik der beruflichen Schulen nur die Fachakademien nachgewiesen.
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Fachgymnasien sind berufsbezogene Gymnasien (einschließlich gymnasialer Oberstufe an Oberstufenzentren), für deren Besuch der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss vorausgesetzt wird. Die Schulbesuchsdauer beträgt in der Regel drei Jahre. Der Abschluss des Fachgymnasiums gilt als Befähigungsnachweis für das Studium an Hochschulen.
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Fachoberschulen bauen auf dem Realschulabschluss oder einem als gleichwertig anerkannten Abschluss auf. Der Schulbesuch dauert - abhängig von der beruflichen Vorbildung - bei Vollzeitunterricht mindestens ein Jahr, bei Teilzeitunterricht bis zu drei Jahre. Der erfolgreiche Abschluss gilt als Befähigungsnachweis zum Studium an Fachhochschulen.
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Fachschulen werden freiwillig nach einer bereits erworbenen Berufsausbildung und praktischen Berufserfahrung, teilweise auch nach langjähriger praktischer Arbeitserfahrung oder mit dem Nachweis einer fachspezifischen Begabung besucht. Sie vermitteln eine weitergehende fachliche Fortbildung im Beruf. Die Schulbesuchsdauer beträgt zwischen 6 Monaten und vier Jahren, je nachdem, ob es sich um Voll- oder Teilzeitschulen handelt und welcher Abschluss vermittelt wird. Zu den Fachschulen rechnen z.B. Technikerschulen und Meisterschulen.
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Betriebsinhaberinnen bzw. Betriebsinhaber von Einzelunternehmen und ihre sowohl auf dem Betrieb lebenden als auch mit betrieblichen Arbeiten beschäftigten Familienangehörigen.
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Fischereiwirtschaftsfläche bezeichnet Flächen/Areale, die dem (gewerblichen) Fangen oder Züchten von Fischen und anderen Wassertieren/ im Wasser lebenden Organismen zur Nahrungsgewinnung und Weiterverarbeitung dienen.
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Fläche besonderer funktionaler Prägung ist eine baulich geprägte Fläche einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freifläche, auf der vorwiegend Gebäude und/oder Anlagen zur Erfüllung öffentlicher Zwecke oder historische Anlagen vorhanden sind.
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Fläche gemischter Nutzung ist eine bebaute Fläche einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freifläche (Hofraumfläche, Hausgarten), auf der keine Art der baulichen Nutzung vorherrscht. Solche Flächen sind insbesondere ländlich-dörflich geprägte Flächen mit land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Wohngebäuden u.a. sowie städtisch geprägte Kerngebiete mit Handelsbetrieben und zentralen Einrichtungen für Wirtschaft und Verwaltung.
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