Beim Nachweis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach dem Arbeitsortprinzip werden die Beschäftigten der Gemeinde zugeordnet, in der der Betrieb liegt, in dem sie beschäftigt sind.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Der Nachweis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach dem Wohnort erfolgt auf Basis der Angaben von Arbeitgebern bzw. Meldebehörden.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Hierzu zählen Voll- und Teilzeitbeschäftigte bei Behörden, Gerichten und Einrichtungen (einschließlich der rechtlich unselbständigen Wirtschaftsunternehmen) des Bundes (ohne Bundeseisenbahnvermögen und Postnachfolgeunternehmen).
Die Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten zählen zu den Beschäftigten des Bundes. Sie sind jeweils der Gruppe der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter zugerechnet (Spalten 3 und 6).
Die Beschäftigten sind entsprechend dem jeweiligen Dienstort (öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse) oder Arbeitsort (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) der Haupt- und der Nebenstellen einer Dienststelle dargestellt.
Nicht enthalten sind Beschäftigte des Bundes, deren Dienst- oder Arbeitsort im Ausland liegt.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Hierzu zählen Voll- und Teilzeitbeschäftigte bei Behörden, Gerichten und Einrichtungen (einschließlich der rechtlich unselbständigen Wirtschaftsunternehmen sowie der Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen) des Bundes (ohne Bundeseisenbahnvermögen und Postnachfolgeunternehmen), der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände.
Die Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten zählen zu den Beschäftigten des Bundes. Sie sind jeweils der Gruppe der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter zugerechnet (Spalten 3 und 6).
Die Beschäftigten sind entsprechend dem jeweiligen Dienstort (öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse) oder Arbeitsort (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) der Haupt- und der Nebenstellen einer Dienststelle dargestellt.
Nicht enthalten sind Beschäftigte des Bundes, deren Dienst- oder Arbeitsort im Ausland liegt bzw. Beschäftigte des Landes und der Gemeinden und Gemeindeverbände, deren Arbeitsort außerhalb des jeweiligen Bundeslandes liegt.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Hierzu zählen Voll- und Teilzeitbeschäftigte bei Behörden, Gerichten und Einrichtungen (einschließlich der rechtlich unselbständigen Wirtschaftsunternehmen sowie Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen) der Länder.
Die Beschäftigten sind entsprechend dem jeweiligen Dienstort (öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse) oder Arbeitsort (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) der Haupt- und der Nebenstellen einer Dienststelle dargestellt.
Nicht enthalten sind Beschäftigte des Landes, deren Dienst- oder Arbeitsort außerhalb des jeweiligen Bundeslandes liegt.
In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen ist eine Trennung zwischen dem staatlichen und kommunalen Personal und damit ein Vergleich mit größeren Kommunen in anderen Bundesländern nicht möglich.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Die Betreuungsquote gibt den Anteil der tatsächlich betreuten Kinder in einer Kindertageseinrichtung und in Kindertagespflege an allen Kindern der entsprechenden Altersgruppe an.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Als Betriebe im Bereich Bauhauptgewerbe (Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch- und Tiefbau) gelten alle
- Einbetriebsunternehmen,
- örtliche Einheiten (in der Regel nicht Baustellen) mit Schwerpunkt im Bauhauptgewerbe, die zu Unternehmen des Bauhauptgewerbes gehören,
- örtliche Einheiten mit Schwerpunkt im Bauhauptgewerbe, die zu Unternehmen mit Schwerpunkt im übrigen Produzierenden Gewerbe oder in sonstigen Wirtschaftszweigen gehören, sofern sie Bauleistungen für den Markt erbringen,
- örtlich getrennte Hauptverwaltungen von Unternehmen des Bauhauptgewerbes.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Als Betriebe im Bereich Ausbaugewerbe gelten
- Einbetriebsunternehmen,
- Haupt- und Zweigniederlassungen eines mehrere Betriebe umfassenden Unternehmens, deren wirtschaftliche Tätigkeit überwiegend darin besteht, Ausbauarbeiten und entsprechende Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten vorzunehmen,
- örtlich getrennte Hauptverwaltungen von Unternehmen des Ausbaugewerbes.
- Im Rahmen der Erhebung werden nur Betriebe von Unternehmen mit mindestens 10 tätigen Personen befragt.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Die Betriebe stellen örtliche Einheiten dar; sie sind zu unterscheiden von den Unternehmen als kleinste rechtlich selbständige Einheiten. Nachgewiesen werden alle Betriebe zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahres, unabhängig davon, ob im Geschäftsjahr Investitionen getätigt wurden oder nicht.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Dazu gehören landwirtschaftliche Betriebe, deren gesamte pflanzliche und/oder tierische Erzeugung oder Teile davon nach den Grundsätzen der seit dem 01.01.2009 geltenden Verordnung (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugnisse produziert werden. Diese Betriebe müssen in einem obligatorischen Kontrollverfahren von einer staatlich zugelassenen Kontrollstelle zertifiziert werden.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog