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Hierzu zählen Geldmarktpapiere (unverzinsliche Schatzanweisungen, Finanzierungsschätze und sonstige Geldmarktpapiere) sowie Kapitalmarktpapiere (Anleihen, Bundesschatzbriefe, Bundesschatzanweisungen, Bundesobligationen, inflationsindexierte Bundeswertpapiere, Landesobligationen/-schatzanweisungen, sonstige Kapitalmarktpapiere)
Im Eigenbestand der Emittenten befindliche Wertpapiere sind nicht im Schuldenstand berücksichtigt.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Ausschlaggebend für die wirtschaftszweigsystematische Zuordnung eines Unternehmens ist der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens, der sich bei mehreren, gemischten Tätigkeiten nach dem größten Beitrag zur Wertschöpfung bemessen soll (aktuell: Definitionen und Regeln der WZ 2008). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein Unternehmen aus mehreren Betrieben besteht. Die Umsätze der finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch abhängigen Betriebe sind dann zusammengefasst und am Sitz der Geschäftsleitung des Gesamtunternehmens erfasst. Bei umsatzsteuerlichen Organkreisen werden bei der wirtschaftszweigsystematischen Zuordnung des Organträgers auch alle Organtöchter samt ggf. vorhandener Betriebe berücksichtigt.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Wochenend- und Ferienhausfläche bezeichnet eine extra dafür ausgewiesene Fläche auf der vorwiegend Wochenend- und Ferienhäuser stehen dürfen.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Wohnbaufläche ist eine baulich geprägte Fläche einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freiflächen (z.B. Vorgärten, Ziergärten, Zufahrten, Stellplätze und Hofraumflächen), die ausschließlich oder vorwiegend dem Wohnen dient.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte (gemessen am Anteil der Wohnfläche an der Gesamtnutzfläche) Wohnzwecken dienen. Zu den Wohngebäuden zählen auch Wohnheime.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Wohngeld ist ein von Bund und Ländern getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Es wird Mietern und Eigentümern gezahlt, wenn die Höhe ihrer Miete oder Belastung für angemessenen Wohnraum die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ihres Haushalts überfordert. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Die Höhe des Wohngeldes bestimmt sich nach der Haushaltsgröße, dem Gesamteinkommen und den Wohnkosten. Letztere werden bis zu bestimmten Höchstbeträgen berücksichtigt. Die Höchstbeträge werden durch die Zahl der Haushaltsmitglieder und die Zuordnung des Wohnortes zu einer Mietenstufe bestimmt.
Das Wohngeld wird entweder als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter oder als Lastenzuschuss für Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer geleistet.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Unter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume zu verstehen, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Eine Wohnung hat grundsätzlich einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, vom Treppenhaus oder von einem Vorraum, ferner Wasserversorgung, Ausguss und Toilette. Zur Wohnung können aber auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende, zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- oder Bodenräume (z. B. Mansarden) gehören.
Beginnend mit dem Berichtsjahr 2012 gelten auch „sonstige Wohneinheiten“ (d.h. Wohneinheiten ohne Küche oder fest installierte Kochgelegenheit) als „Wohnung“.
Während in den Tabellen 31111-01-02, 31111-02-02, 31111-04-01, 31111-05-01 und 31111-06-01 bei den ausgewiesenen Wohnungen Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden nicht enthalten sind, gehen in die Zahl der in Tabelle 31111-03-02 ausgewiesenen genehmigten Wohnungen auch alle Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden ein. Deswegen können in Tabelle 31111-03-02 eventuell auch negative Zahlen auftreten.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Wohnungslosigkeit besteht, wenn die Nutzung einer Wohnung durch eine Person oder eine Mehrheit von Personen desselben Haushalts weder durch einen Mietvertrag oder einen Pachtvertrag noch durch ein dingliches Recht abgesichert ist. Gleiches gilt, wenn eine Wohnung einer Person oder einer Mehrheit von Personen desselben Haushalts aus sonstigen Gründen nicht zur Verfügung steht (§ 3 Absatz 1 Wohnungslosenberichterstattungsgesetz WoBerichtsG).
Siehe auch:
">Untergebrachte wohnungslose Personen
Bei der Zahl der Gemeinden sind alle kreisfreien Städte bzw. Stadtkreise sowie alle kreisangehörigen Gemeinden sowie bewohnte gemeindefreie Gebiete eingerechnet. Nicht einbezogen werden unbewohnte gemeindefreie Gebiete.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Jedes durch Kauf erworbene, unbebaute Grundstück innerhalb des Baugebiets einer Gemeinde ist ein Baulandveräußerungsfall, soweit dessen Fläche 100 m2 und mehr beträgt.
Nicht erfasst werden:
- Grundstücke, die infolge eines Tausches, einer Schenkung, einer Vererbung usw. in das Eigentum einer anderen Person wechseln,
- bebaute Grundstücke wie Mietwohn-, Geschäfts- und Fabrikgrundstücke usw.,
- Grundstücke, auf denen ein Bauverbot liegt und die deshalb nicht zum Baugebiet einer Gemeinde zählen,
- land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, soweit bewertungsrechtlich nach § 33 und § 69 des Bewertungsgesetzes (BewG) zu ihrer Veräußerung nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdStVG) und den entsprechenden Durchführungsverordnungen eine Genehmigung erforderlich ist.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog