Das Verfügbare Einkommen steht den privaten Haushalten für Konsumzwecke oder zum Sparen zur Verfügung. Es ergibt sich dadurch, dass dem Primäreinkommen die monetären Sozialleistungen sowie die sonstigen laufenden Transfers hinzugefügt werden und die Sozialbeiträge, die sonstigen laufenden Transfers sowie die Einkommensteuer und andere Steuern, die von den privaten Haushalten zu leisten sind, abgezogen werden. Das Primäreinkommen der privaten Haushalte enthält die Einkommen aus Erwerbstätigkeit (wie Arbeitnehmerentgelt, Selbstständigeneinkommen) und Vermögen, die den inländischen privaten Haushalten zugeflossen sind.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Für die Berechnung des Indikators „Verfügbares Einkommen pro Kopf“ wird der Wert des Verfügbaren Einkommens der privaten Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck durch die Bevölkerungszahl im Jahresdurchschnitt auf Basis des Zensus 2011 dividiert.
[Quelle: Ab 2011: Statistisches Bundesamt, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes. Vor 2011: Länderergebnisse: Statistisches Bundesamt, Rückrechnung des Bevölkerungsstandes; Kreisergebnisse: Rückrechnung der regionalen VGR.]
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Die Objektartengruppe Verkehr enthält die bebauten und nicht bebauten Flächen, die dem Verkehr dienen.
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Als verletzt bei Straßenverkehrsunfällen gelten Personen, die unmittelbar in Krankenanstalten für mindestens 24 Stunden zur stationären Behandlung eingeliefert werden (= Schwerverletzte) oder Personen, deren Verletzungen keinen bzw. einen Krankenhausaufenthalt von weniger als 24 Stunden erforderten (= Leichtverletzte).
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Versorgungsanlage bezeichnet eine Fläche, auf der vorwiegend Anlagen und Gebäude zur Versorgung mit Elektrizität, Wärme, Wasser, Öl, Gas oder zur elektronischen Informationsübertragung vorhanden sind.
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Entlassungen aus der vollstationären Behandlung (einschließlich Sterbe- und Stundenfälle).
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Beschäftigte multipliziert mit deren Arbeitszeitfaktor.
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Unter Vollzeitbeschäftigten sind alle Beschäftigte zu verstehen, deren Arbeitszeit der tariflichen bzw. betrieblich festgelegten Regelarbeitszeit entspricht.
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Bei Vollzeitbeschäftigten beträgt die regelmäßige Arbeitszeit die tarifabhängige ggf. ortsübliche Arbeitszeit.
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Nachgewiesen sind Vorklassen, die von schulreifen, aber noch nicht schulpflichtigen Kindern besucht werden können und Schulkindergärten, die für schulpflichtige, aber noch nicht schulreife Kinder eingerichtet sind.