Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt.
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Alle Betten, die in der Einrichtung betriebsbereit aufgestellt sind, unabhängig von der Förderung. Die Bettenausstattung ist als Jahresdurchschnittswert angegeben. Im Allgemeinen ergibt sich der Jahresdurchschnitt als Durchschnittswert der an den Monatsenden vorhandenen Bettenzahl.
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Als ausbaugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Ausbauleistungen (ein-schließlich Umsätzen aus Reparaturen, Installation und Montage) im Bundesgebiet, und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmenstätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmen. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Die den Kundinnen und Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen.
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Das ausgeschöpfte Einbürgerungspotential setzt die Zahl der Einbürgerungen im jeweiligen Jahr in das Verhältnis zur Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die sich laut dem Ausländerzentralregister zum Jahresende des Vorjahres der Einbürgerung seit mindestens 10 Jahren in Deutschland aufgehalten haben.
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Als ausländische Arbeitslose gelten nichtdeutsche Arbeitslose, die eine Arbeitnehmertätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland ausüben dürfen.
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Ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils liegt vor, wenn ein Elternteil aus dem Ausland stammt. Hierbei ist die aktuelle Staatsangehörigkeit der Eltern nicht maßgeblich.
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Als ausländische Person zählt, wer nicht die deutsche Nationalität im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes hat. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Angehörige der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen sowie deren Familienangehörige sind von der allgemeinen Meldepflicht befreit (§3 Streitkräfteaufenthaltsgesetz, §26 Bundesmeldegesetz) und werden somit auch statistisch nicht erfasst.
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Die Auszubildenden sind entsprechend dem von ihnen angegebenen Ausbildungsberuf in kaufmännisch-technische Auszubildende und in gewerblich Auszubildende untergliedert. Als gewerbliche Ausbildungsberufe gelten solche, die normalerweise in einen Arbeiterberuf einmünden, als kaufmännische, technische oder Verwaltungsausbildungsberufe hingegen solche, die normalerweise einen Angestelltenberuf zum Ziel haben. Zu den Auszubildenden zählen auch Anlernlinge, Umschüler, Volontäre, Praktikanten und Schwesternschülerinnen, nicht jedoch Beamte im Vorbereitungsdienst.
Bahnverkehr umfasst alle für den Schienenverkehr erforderlichen Flächen und die dem Schienenverkehr dienenden bebauten und unbebauten Flächen.
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Unter Baufertigstellungen werden die Fertigstellungen von genehmigungs- oder zustimmungsbedürftigen sowie kenntnisgabe- oder anzeigepflichtigen oder einem Genehmigungsfreistellungsverfahren unterliegenden Baumaßnahmen verstanden.