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Die Bruttoanlageinvestitionen umfassen den Erwerb von dauerhaften und reproduzierbaren Produktionsmitteln sowie selbst erstellte Anlagen und größere Wert steigernde Reparaturen. Als dauerhaft gelten diejenigen produzierten Güter, die länger als ein Jahr in der Produktion eingesetzt werden. Die Bruttoanlageinvestitionen setzen sich aus dem Erwerb neuer Anlagen und dem Saldo aus Käufen und Verkäufen von gebrauchten Anlagen zusammen. Da ein vollständiger Nachweis der Transaktionen mit gebrauchten Anlagen zwischen den investierenden Wirtschaftsbereichen mangels statistischer Unterlagen nicht möglich ist, können die Anlageinvestitionen nach Wirtschaftsbereichen nur auf Grundlage neuer Anlagen dargestellt werden. Die neuen Anlagen gliedern sich in Ausrüstungen, sonstige Anlagen und Bauten. Zu den Ausrüstungen (einschließlich militärischer Waffensysteme) zählen Maschinen und Geräte, Betriebs- und Geschäftsausstattungen und Fahrzeuge sowie ähnliche nicht fest mit den Bauten verbundene Anlagen. Die sonstigen Anlagen umfassen Investitionen in geistiges Eigentum (Forschung und Entwicklung, Software und Datenbanken, Urheberrechte, Suchbohrungen) sowie Nutztiere und Nutzpflanzungen. Die Ergebnisse der sonstigen Anlagen werden in der Veröffentlichung mit den neuen Ausrüstungen zusammengefasst. Bei den Bauten werden neben Wohn- und Nichtwohngebäuden auch sonstige Bauten (Straßen, Brücken, Flugplätze, Kanäle u. Ä.) und die mit Bauten fest verbundenen Einrichtungen wie Aufzüge, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, gärtnerische Anlagen und Umzäunungen berücksichtigt.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Bruttosumme Entgelte, ohne Pflichtanteile des Arbeitgebers zur Sozialversicherung. Einbezogen sind Entgeltfortzahlungen, Zuschläge einschließlich der Gratifikationen.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Das BIP bzw. die BWS ist ein Maß für die in einer Region erbrachte wirtschaftliche Leistung. Die BWS je Wirtschaftsbereich wird berechnet, indem vom Wert aller produzierten Waren und Dienstleistungen die bei der Produktion verbrauchten Vorleistungen (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Mieten und Pachten, Kosten für durch andere Unternehmen durchgeführte Lohnarbeiten etc.) abgezogen werden. Die Bewertung der BWS erfolgt zu Herstellungspreisen. Dieses Bewertungskonzept bedeutet, dass die auf die produzierten oder verkauften Waren und Dienstleistungen gewährten Gütersubventionen einbezogen sind, nicht aber die auf die produzierten Waren und Dienstleistungen zu zahlenden Gütersteuern (Mehrwertsteuer, Importabgaben, Mineralöl- und Tabaksteuer etc.).
Das BIP wird zu Marktpreisen bewertet. Es wird berechnet, indem zur gesamten BWS zu Herstellungspreisen der auf die Kreise pauschal verteilte Saldo aus Gütersteuern-Gütersubventionen hinzuaddiert wird. Die Finanzserviceleistung indirekte Messung (FISIM) ist implizit in den Wirtschaftsbereichen bereits berücksichtigt.
Das BIP und die BWS können für die Kreise nur in jeweiligen Preisen angegeben werden, da in der hier betrachteten regionalen Tiefe keine gesicherten gesamtwirtschaftlichen Preisindizes zur Deflationierung dieser Wertgrößen vorliegen.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Für die Berechnung des Indikators „Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen je erwerbstätige Person (Inlandskonzept) in EUR“ wird der Wert des Bruttoinlandsprodukts in jeweiligen Preisen im Jahr durch die Zahl der Erwerbstätigen (Inlandskonzept) im Jahresdurchschnitt dividiert.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Für die Berechnung des Indikators „Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen pro Kopf in EUR“ wird der Wert des Bruttoinlandsprodukts in jeweiligen Preisen im Jahr durch die Bevölkerungszahl im Jahresdurchschnitt auf Basis des Zensus 2011 dividiert.
[Quelle: Ab 2011: Statistisches Bundesamt, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes. Vor 2011: Länderergebnisse: Statistisches Bundesamt, Rückrechnung des Bevölkerungsstandes; Kreisergebnisse: Rückrechnung der regionalen VGR.]
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog