Eine Auswertung der Beratungsgespräche privater Haushalte bei Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen im Land Bremen für das Jahr 2024 zeigt, dass diesen Haushalten durchschnittlich ein monatliches Nettoeinkommen von 1.049 Euro zur Verfügung steht. Davon werden durchschnittlich 433 Euro pro Monat für Wohnkosten einschließlich Energie- und Nebenkosten aufgewendet, das sind rund 41 Prozent. In der Gesamtbevölkerung belief sich der Anteil der Wohnkosten am Haushaltseinkommen nach den aktuell verfügbaren Daten aus dem Jahr 2022 auf 30,8 Prozent. Offene Verbindlichkeiten gegenüber der Vermieterin oder dem Vermieter hat knapp ein Viertel der beratenen Personen (23,1 Prozent).
Mietrückstände sind dennoch nicht der häufigste Grund für eine Schuldnerberatung. Häufigster Auslöser ist weiterhin die Arbeitslosigkeit (2024: 41,6 Prozent). Auch Trennung, Scheidung, Tod des Partners/der Partnerin (12,5 Prozent) werden ebenfalls häufig als Ursachen genannt. Verschuldete Personen hatten im Jahr 2024 im Durchschnitt 25.178 Euro Schulden. Die Überschuldungsintensität lag bei 24, das entspricht Schulden in Höhe von 24 Monatseinkommen. Im Jahr 2016 betrug dieser Wert ebenfalls 24, in den Jahren 2019 bis 2021 lag er bei 27.
Von den beratenen Personen im Jahr 2024 waren 30,4 Prozent alleinlebende Frauen und 33,5 Prozent alleinlebende Männer, 13,3 Prozent alleinerziehende Frauen und 13,1 Prozent Paare mit mindestens einem Kind. Zum Vergleich: Im Jahr 2024 gab es im Land Bremen nach vorläufigen Zahlen 23.000 Alleinerziehende Frauen von 377.000 Familien insgesamt, das ist ein Anteil von rund 6,1 Prozent. Die Gruppe der Alleinerziehenden ist daher deutlich häufiger von einer Überschuldung betroffen als andere.
Der größte Teil der beratenen Personen war zwischen 35 und 45 Jahre alt (29,9 Prozent). Die höchste Schuldenintensität (32) und die höchsten durchschnittlichen Schulden (32.337 Euro) liegt jedoch in der Altersgruppe der 55 bis 64-Jährigen vor.
Von den im Jahr 2024 beendeten Beratungsfällen wurden in 33,9 Prozent ein Regelinsolvenzverfahren beantragt. Diese Verfahren kommen bei Selbstständigen zur Anwendung. In 42,8 Prozent der Fälle wurde ein Verbraucherinsolvenzverfahren mit bzw. ohne Schuldenbereinigungsplan beantragt (mehr zum Thema Insolvenzen im Land Bremen).
Dies sind Ergebnisse der Überschuldungsstatistik 2024, die jährlich bundesweit bei den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen durchgeführt wird.
Die Überschuldungsstatistik ist eine zentral vom Statistischen Bundesamt durchgeführte, freiwillige Erhebung. Befragt werden Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Deutschland, die in der Trägerschaft von Wohlfahrts- und Verbraucherverbänden sowie von Gemeindeverbänden und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts stehen oder die als gemeinnützig anerkannt oder als Verein eingetragen sind. Insgesamt gibt es Ende 2021 rund 1.430 dieser Beratungsstellen in Deutschland, davon 22 im Land Bremen. Entscheiden sich Beratungsstellen zur Teilnahme an der Überschuldungsstatistik, werden mit Zustimmung der Schuldner:innen die für die Überschuldungsstatistik relevanten Daten an das Statistische Bundesamt übermittelt.
Um keine Rückschlüsse auf einzelne Beratungsstellen oder die dort beratenen Personen ziehen zu können, werden keine absoluten Fallzahlen zu soziodemografischen Merkmalen der Betroffenen angegeben. In den Veröffentlichungen werden Angaben hierzu nur als hochgerechnete Aggregate oder Anteilswerte ausgewiesen.
Der zentrale Indikator ist die Überschuldungsintensität. Sie setzt die Schuldenhöhe in Relation zum Einkommen der Betroffenen und verdeutlicht dadurch die Schwere einer Überschuldungssituation. In Worten ausgedrückt: Die durchschnittlichen Schulden betragen das x-Fache des durchschnittlichen Einkommens je Monat.