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Ziele, Aufgaben, Methoden

Schulstatistik (Allgemeinbildende Schulen, Berufsbildende Schulen und Schulen des Gesundheitswesens)

Bei den Statistiken der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie den Schulen des Gesundheitswesens handelt es sich um koordinierte Länderstatistiken. Sie gehen auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz zur Erstellung bundeseinheitlicher Ergebnisse in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz und auf Anordnungen der einzelnen Bundesländer zurück. Betrachtet werden öffentliche und private Schulen. Für sie werden detaillierte schulstatistische Kennzahlen erhoben, u. a. über die Schulart, Klassen, Klassen- und Jahrgangsstufen, Einschulungen, Schüler und Schülerinnen, belegte Fremdsprachen, Unterrichtsstunden, sonderpädagogische Förderung, Berufsbezeichnung und ISCED Zuordnung (berufliche Schulen, ISCED=International Standard Classification of Education), Absolvierende, Schulentlassene sowie über die Lehrkräfte. Die Ergebnisse werden differenziert nach dem öffentlichen und privaten Status der Schulen sowie nach Bildungsbereichen und Schularten dargestellt.

Die Statistik wird jährlich für den Berichtszeitraum eines Schuljahres als sekundärstatistische Vollerhebung auf der Basis von Verwaltungsdaten durchgeführt. Aus den Daten der Schulstatistiken wird auch die Integrierte Ausbildungsberichterstattung gespeist.

Rechtsgrundlagen und Klassifikationen

  • Beschlüsse der Kultusministerkonferenz zur Erstellung bundeseinheitlicher Ergebnisse in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz
  • International Standard Classification of Education (ISCED 2011)

Detaillierte Informationen zur Methodik der einzelnen Statistiken sind in den Qualitätsberichten beim Statistischen Bundesamt dokumentiert.

Berufliche Bildung

Berufsbildungsstatistik

Mit der Berufsbildungsstatistik werden Angaben über Auszubildende und das Ausbildungspersonal erfasst. Dazu gehören Auszubildende,

  • die sich zum Stichtag der Erhebung in einer Ausbildung im dualen System befinden,
  • die im Berichtszeitraum ein Ausbildungsverhältnis angetreten haben,
  • die ein Ausbildungsverhältnis im Berichtsjahr vorzeitig gelöst haben und
  • Auszubildende, die im Rahmen ihrer Ausbildung im Berichtsjahr eine Prüfung absolviert haben.

Darüber hinaus werden Teilnehmende an sonstigen Prüfungen (Teilnahme an Abschlussprüfungen mit Externenzulassung, Teilnahme an Fortbildungsprüfungen, Teilnahme an Umschulungsprüfungen, Teilnahmen an Ausbildereignungsprüfungen) und Ausbildungspersonal dargestellt.
Erfasst werden personenbezogene Merkmale der Auszubildenden, Angaben zum Ort und Wirtschaftszweig der Ausbildungsstätte, zum Verlauf der Ausbildung und zum Prüfungserfolg. Über das Ausbildungspersonal werden persönliche Merkmale und Angaben zur Art der fachlichen Eignung erhoben.
Die Erhebung wird jährlich zum Stichtag 31.12. als Vollerhebung mit Auskunftspflicht bei den nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) für die Berufsbildung zuständigen Stellen durchgeführt.

Anerkennungsstatistik

Mit der Anerkennungsstatistik (Statistik nach § 17 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes (BQFG) und nach § 17 des Bremischen Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen (BremBQFG)) werden die Anerkennungsverfahren bzw. deren Entscheidungen erhoben. Die Statistik wird jährlich zum Stichtag 31.12. als sekundärstatistische Vollerhebung bei den zuständigen Stellen, bei denen die Anerkennungsverfahren durchgeführt werden, durchgeführt. Dargestellt werden laufende und abgeschlossene Anerkennungsverfahren eines Berichtsjahres (01.01. bis 31.12.), sofern die Antragsunterlagen vollständig vorliegen.

Pflegeausbildungsstatistik

Die Pflegeausbildungsstatistik (Statistik nach der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung) erfasst Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler sowie die besuchte Pflegeschule, Pflegestudierende sowie die besuchte Hochschule und die Träger der praktischen Ausbildung, bei denen die Pflegeschüler:innen und Pflegestudierenden ihre praktische Ausbildung absolvieren. Erhoben werden die Daten jährlich als sekundärstatistische Vollerhebung zum Stichtag 31.12. bei den für die Finanzierung der Pflegeausbildung zuständigen Stellen.

Rechtsgrundlagen und Klassifikationen

  • Berufsbildungsgesetz (BBiG)
  • Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) und Bremisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BremBQFG)
  • Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG) und Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung – PflAFinV)
  • Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) bzw. Ausgabe 2025 (WZ 2025)

Detaillierte Informationen zur Methodik der einzelnen Statistiken sind in den Qualitätsberichten beim Statistischen Bundesamt dokumentiert.

Hochschulen

Die nicht monetären Hochschulstatistiken erfassen verschiedene Angaben bei allen anerkannten Hochschulen in Deutschland. Dabei wird unterschieden zwischen den Statistiken der Studierenden, der Gasthörenden, der Habilitationen, der Promovierenden, des Hochschulpersonals, der Hochschulräte der Berufsakademien und der Prüfungen. Die jeweiligen Statistiken erheben die Angaben nach Hochschulart und in tiefer fachlicher Untergliederung. Berufsakademien sind im Land Bremen aktuell nicht ansässig.
Die Erhebungen werden auf der Basis von Verwaltungsdaten als Sekundärstatistik jährlich bzw. in Teilen halbjährlich je Semester als Vollerhebung mit Auskunftspflicht erhoben. Wichtige Merkmale werden vorab als Schnellmeldung erhoben und veröffentlicht, zum Beispiel die Zahl der Studienanfangenden.
Die monetären Hochschulfinanzstatistiken erheben jährlich die Einnahmen und Ausgaben bzw. Erträge und Aufwendungen bzw. Investitionsausgaben an Hochschulen (einschließlich Hochschulkliniken) nach Arten in tiefer fachlicher und organisatorischer Gliederung.

Rechtsgrundlagen und Klassifikationen

  • Hochschulstatistikgesetz (HStatG)
  • Klassifikationen zu Hochschulen und Erläuterungen (siehe Hochschulen): Systematik der Fächergruppen, Studienbereiche und Studienfächer, Systematik der Prüfungsgruppen und Abschlussprüfungen, Systematik der Fächergruppen, Lehr- und Forschungsbereiche und Fachgebiete, Systematik der Dienstbezeichnungsgruppen und Dienstbezeichnungen

Detaillierte Informationen zur Methodik der einzelnen Statistiken sind in den Qualitätsberichten beim Statistischen Bundesamt dokumentiert.

Ausbildungsförderung

Statistik nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

Die Statistik nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfasst die nach dem BAföG geförderten Personen. Sie enthält Angaben zum finanziellen Aufwand (aufgeteilt nach Darlehen und Zuschuss), zur Förderung (durchschnittlichen monatlichen Förderungsbetrag, Voll-/Teilförderung, Umfang, elternunabhängige Förderung) und zur Person (Fachsemester, Zahl der Kinder, Bundesland, Geschlecht, Gesamteinkommen, Altersgruppe, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Berufstätigkeit der Eltern, Zahl der Geschwister).
Die Daten werden jährlich mit Stichtag 31.12. auf Basis von Verwaltungsunterlagen als Sekundärstatistik erhoben. Es handelt sich um eine Totalerhebung. Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr vom 01.01. bis 31.12. Ergebnisse liegen generell auf Bundesebene und zum Teil nach Bundesland vor.

Statistik nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Die Statistik nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erfasst die nach dem AFBG geförderten Personen (Förderfälle). Geförderte Personen sind z.B. Handwerkerinnen, die sich auf den Fortbildungsabschluss zu Handwerksmeisterinnen vorbereiten, Personen, die eine Bildungsmaßnahme im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, der freien Berufe sowie der Haus- und Landwirtschaft in Anspruch nehmen oder Personen, die landesrechtlich geregelte Fortbildungen für Berufe im Gesundheitswesen, in der Sozialpflege und Sozialpädagogik absolvieren.
Es werden Angaben zur Dauer der Förderung, den Fortbildungsstätten, -stufen, und -zielen, dem Umfang (Voll-/ Teilzeit), dem finanziellen Aufwand, zu Zuschuss/Darlehen, Erlass/Stundung, Freistellung und zur Person erhoben.
Die Daten werden dabei jährlich zum Stichtag 31.12. als Sekundärstatistik aus Verwaltungsdaten generiert. Es handelt sich um eine Totalerhebung, die alle geförderten Personen umfasst. Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr vom 01.01. bis 31.12. Ergebnisse liegen auf Bundesebene, zum Teil nach Bundesland und nach Fortbildungsstätten, Fortbildungsstufen, Fortbildungszielen und Fortbildungsberufen (KldB 2010) vor.

Statistik über die Förderung nach dem Stipendienprogrammgesetz (Deutschlandstipendium)

Die Statistik über die Förderung nach dem Stipendienprogrammgesetz (Deutschlandstipendium) erfasst die Stipendien zur Förderung begabter Studierender nach dem Stipendienprogrammgesetz. Es werden Angaben zur Person (Geschlecht, Staatsangehörigkeit), zum Studium (Art des angestrebten Abschlusses, Studienfachrichtung, Semesterzahl, Fachsemesterzahl), zur Ausbildungsstätte (Art und rechtliche Stellung) und zur Förderung (Zahl der Fördermonate) erfasst sowie Angaben über private Mittelgeber (Rechtsform, Angaben zur Bindung der bereitgestellten Mittel für bestimmte Studiengänge, Gesamtsumme der bereitgestellten Mittel).
Die Daten werden auf Grundlage von Verwaltungsdaten der Hochschulen als Sekundärstatistik erhoben. Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr, die Erhebung erfolgt jährlich zum Stichtag 31.12. Ergebnisse liegen auf Bundesebene und zum Teil nach Bundesland vor.

Rechtsgrundlagen und Klassifikationen

  • Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
  • Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
  • Stipendienprogramm-Gesetz (StipG)

Detaillierte Informationen zur Methodik der einzelnen Statistiken sind in den Qualitätsberichten beim Statistischen Bundesamt dokumentiert.

Weiterbildung

Die deutschen Ergebnisse zur betrieblichen Weiterbildung in Unternehmen werden auf der Grundlage einer europäischen Rechtsgrundlage erhoben. Die europäisch harmonisierte Befragung wird durch das Statistische Bundesamt in Zusammenarbeit mit den Statistischen Landesämtern durchgeführt. Die Erhebung erfolgt in der Regel alle fünf Jahre (zuletzt Berichtsjahre 1993, 1999, 2005, 2010, 2015, 2020 sowie in 2025) in nahezu allen Mitgliedsländern der EU. Sie wird bezeichnet als „Sechste Europäische Erhebung über die berufliche Weiterbildung in Unternehmen (CVTS6 – Sixth Continuing Vocational Training Survey)“.
In Deutschland wurden 2020 dafür rund 14 000 Unternehmen mit zehn und mehr Beschäftigten aus nahezu allen Wirtschaftsbereichen befragt. Es werden Daten zum Weiterbildungsangebot der Unternehmen sowie zu Teilnehmerinnen und Teilnehmern, zu Teilnahmestunden, zu direkten und indirekten Kosten, zur Gestaltung und Organisation des Bereichs „Berufliche Weiterbildung“ im Unternehmen bzw. zur betrieblichen Weiterbildungspolitik und zur betrieblichen Erstausbildung gegliedert nach 20 Wirtschaftsbereichen und sechs Beschäftigtengrößenklassen erhoben. Die Erhebung ist als Stichprobenerhebung konzipiert.
Ergebnisse werden nur für Deutschland insgesamt veröffentlicht, alle Informationen hierzu finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen

  • Rahmenverordnung des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 1552/2005 über die Statistik der betrieblichen Bildung
  • Durchführungsverordnung Nr. 198/2006 der Kommission und deren Abänderung durch Verordnung Nr. 1153/20214