Am 20. Dezember 2025 jährt sich zum 70. Mal der Tag der Unterzeichnung des sogenannten Anwerbeabkommens mit Italien. Ziel war es, die Entsendung von Arbeitskräften aus Italien nach Deutschland zu regeln. Auch für das Land Bremen war dieses Abkommen mit Italien und die darauf folgenden Abkommen mit weiteren Ländern - z.B. mit der Türkei - politisch, wirtschaftlich und sozial dauerhaft bedeutsam.
Das Anwerbeabkommen mit Italien stellte vor allem auf die Bedarfe von Großunternehmen ab. In Bremen war es die Wollkämmerei in Blumenthal (BWK), die von den Möglichkeiten des Anwerbeabkommens mit Italien Gebrauch machte: Die BWK holte 1959 in einem geschlossenen Sonderzug 450 italienische Frauen zum Arbeiten in ihre Fabrik nach Bremen (1).
In Folge dieses Abkommens stieg die Anzahl der Arbeitsmigrant:innen aus Italien und anderen Ländern mit Anwerbeabkommen ab 1961 in der BRD stark an. Im Land Bremen gab es – mit Ausnahme der Wollkämmerei - aufgrund verschiedener Sondereffekte bis 1967 insgesamt keinen starken Bedarf an ausländischen Vertragsarbeitnehmer:innen (2). Bis 1962 stellten Personen mit italienischer Staatsbürgerschaft das größte Kontingent an Ausländer:innen in der Stadt Bremen. Dort erreichte der Anteil der Personen mit italienischer Staatsbürgerschaft an allen Ausländer:innen 1960 mit 14 Prozent seinen Höhepunkt und ist seitdem auf 1,5 Prozent in 2024 gesunken. In absoluten Zahlen stieg jedoch die Anzahl an Personen mit italienischer Staatsbürgerschaft von 797 in 1960 auf 2055 in 2024.
(1) Karl Marten Barfuss; Hartmut Müller; Daniel Tilgner 2008: Die Geschichte der Freien Hansestadt Bremen von 1945 bis 2005; Bd. 1: Von 1945 bis 1969. 1. Aufl., Bremen: Ed. Temmen, S. 369-371.
(2) Determann, Eva 2017: »Man hat Arbeitskräfte gerufen« – Bremen und die Arbeitsmigration der 1950er und 1960er Jahre in der Ära Wilhelm Kaisen. In: Staatsarchiv Bremen in Verbindung mit der Historischen Gesellschaft (Hrsg.): Bremisches Jahrbuch Bd. 96, Bremen: Selbstverlag des Staatsarchivs Bremen, S. 207-228.
Die Ergebnisse der Ausländerstatistik lassen Aussagen über die Struktur der Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaf zu, die sich im Berichtsjahr in Deutschland aufgehalten haben und/oder in dieser Zeit zu- bzw. fortgezogen sind.
Erfasst werden die in Deutschland lebende ausländische Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhält, sowie Datensätze von fortgezogenen und verstorbenen Ausländer:innen. Neben der Anzahl der Personen werden auch verschiedene demografische oder aufenthaltsrechtliche Merkmale nachgewiesen. Die Ergebnisse zur Struktur der ausländischen Bevölkerung werden jeweils zum Stichtag 31. Dezember eines Jahres nachgewiesen. Sie basieren auf Auswertungen des Ausländerzentralregisters (AZR).
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