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Unbebaute Flächen, die vorherrschend durch Abbau der Bodensubstanz genutzt werden (z.B. Kiesgrube, Braunkohle-Tagebau).
Abendhauptschulen führen in einem einjährigen Ausbildungsgang zum Hauptschulabschluss. Abendrealschulen führen Erwachsene in Abendkursen zum Realschulabschluss; Dauer zwei bis drei Jahre. Abendgymnasien ermöglichen befähigten Erwachsenen, in einem Zeitraum von mindestens drei Jahren die allgemeine Hochschulreifeprüfung abzulegen. Kollegs sind Vollzeitschulen zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Die abhängig Beschäftigten umfassen die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie die ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten. Kurzfristig Beschäftigte werden nicht nachgewiesen.
Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden.
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung (§ 14SGB IV) regelmäßig im Monat 450 Euro nicht überschreitet. Geringfügig entlohnt Beschäftigte im Nebenjob (neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung) sind bei Auswertungen aus dem Unternehmensregister nicht enthalten.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Dargestellt ist für allgemeinbildende Schulen in der Regel die Anzahl der Absolvierenden/Abgehenden nach Ableistung der allgemeinen Vollzeitschulpflicht. Mit ausgewiesen werden auch Schülerinnen und Schüler, die den typischen Abschluss einer Schulart (z.B. den Realschulabschluss) erreicht haben, auch wenn sie anschließend auf eine andere Schulart (z.B. das Gymnasium) überwechseln und damit im allgemeinbildenden Schulwesen verbleiben. Nicht nachgewiesen sind die externen Prüfungsteilnehmenden (Schulfremdenprüfungen).
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Hierzu zählen Absolvierende/Abgehende der Gymnasien, Gesamtschulen, Freien Waldorfschulen und Förderschulen (Sonderschulen) mit Hochschulreife. Einbezogen sind die entsprechenden Abschlüsse der Schulen des 2. Bildungsweges (Abendschulen).
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Hierzu zählen Absolvierende/Abgehende der Gymnasien, der Gesamtschulen, der Freien Waldorfschulen und der Förderschulen mit Fachhochschulreife. Einbezogen sind die entsprechenden Abschlüsse der Schulen des 2. Bildungsweges (Abendschulen).
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Hierzu zählen Absolvierende/Abgehende aus Haupt-/Volksschulen, Förderschulen, Schulen mit mehreren Bildungsgängen, Gesamtschulen mit Hauptschulabschluss, Schülerinnen und Schüler der Realschulen, drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Freien Waldorfschulen aus Klassen-/Jahrgangsstufe 9 und höher ohne mittleren Schulabschluss. Einbezogen sind die entsprechenden Abschlüsse der Schulen des 2. Bildungsweges (Abendschulen). Unter dem Hauptschulabschluss wird auch der erweiterte (Sachsen: qualifizierende) Hauptschulabschluss nachgewiesen.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler mit dem Abschlusszeugnis der Realschule bzw. mit einem gleichwertigen Abschluss: Schulen mit mehreren Bildungsgängen, Realschulen für Behinderte, drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen, Hauptschulklassen 10, Abgehende der Jahrgangsstufen 10 bis 13 der Gymnasien, der Gesamtschulen und Freien Waldorfschulen. Einbezogen sind die entsprechenden Abschlüsse der Schulen des 2. Bildungsweges (Abendschulen).
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Hierzu zählen Abgehende aus Haupt-/Volksschulen, Förderschulen, Schulen mit mehreren Bildungsgängen, Gesamtschulen ohne Hauptschulabschluss, sowie Abgehende aus Klassen-/Jahrgangsstufe 7 und 8 (bei Ländern mit 10jähriger Vollzeitschulpflicht auch aus Klassen-/Jahrgangsstufe 9) der Realschulen, Gymnasien, Freien Waldorfschulen und drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen, nach Ableistung der allgemeinen Vollzeitschulpflicht.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Anlage zur Reinigung von Abwasser. Einbezogen wurden mechanische sowie biologische Anlagen mit bzw. ohne weitergehende Behandlung. Nicht zu den Abwasserbehandlungsanlagen im Sinne der Erhebung zählen Rechen- und Siebanlagen, Fettabscheider und Kleinkläranlagen.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog