Öffentliche Zwecke bezeichnet eine Fläche, die vorwiegend der Erfüllung öffentlicher Aufgaben und dem Gemeinwesen dient.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Zu den Ölfrüchten zählen alle ölhaltigen Pflanzen wie z. B. Raps, Sonnenblumen, Öllein, die zur Körnerproduktion angebaut werden. Die Kulturen können zur Öl-, Futter- oder Energiegewinnung genutzt werden.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Eheschließungen, bei denen für mindestens eine eheschließende Person als Nationalität „staatenlos“, „ungeklärt“ oder „unbekannt“ registriert wurde, sind in der Kategorie „mindestens eine Person ausländisch“ enthalten.
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Die Kategorie „Beide Elternteile deutsch“ umfasst auch Fälle, in denen die Mutter deutsch ist und zum Vater grundsätzlich keine Angaben vorliegen.
Geburten, bei denen ein Elternteil ausländisch ist und für den anderen Elternteil als Nationalität entweder „staatenlos“, „ungeklärt“ oder „unbekannt“ erfasst wurde, sind in der Kategorie „Beide Elternteile ausländisch“ enthalten. Gleiches gilt für Geburten, bei denen für beide Elternteile als Nationalität „staatenlos“, „ungeklärt“ oder „unbekannt“ registriert wurde.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt ein Kind durch Geburt, wenn Vater und/oder Mutter Deutsche sind.
Seit 01.01.2000 erwerben Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Als deutsche Person im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes zählt, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder als geflüchtete oder vertriebene Person deutscher Volkszugehörigkeit oder als deren Ehepartnerin bzw. Ehepartner oder von ihr abstammende Person in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. Personen, die sowohl die deutsche als auch eine andere Staatsangehörigkeit haben, gelten als deutsche Staatsangehörige. Seit 01.01.2000 erwerben Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Zu den Nebenerwerbsbetrieben werden alle landwirtschaftlichen Betriebe gezählt, deren außerbetriebliches Einkommen höher ist als das Einkommen aus dem landwirtschaftlichen Betrieb.
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Ein nichtenergetischer Verbrauch liegt vor, wenn Energieträger nicht als Brennstoffe eingesetzt werden, sondern als Rohstoffe zu Produkten/Gütern (z.B. Chemikalien, Kunststoffe) verarbeitet werden.
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Alle Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit bzw. evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten, können Sozialgeld erhalten. Sie werden als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte bezeichnet.
Innerhalb der Grundsicherungsstatistik SGB II werden Personen nur dann als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte ausgewiesen, wenn sie Sozialgeld beziehen. Sozialgeld ist eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Sie ist Bestandteil der Gesamtregelleistung.
In Abgrenzung zu den nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach SGB II erhalten die nicht erwerbsfähigen Personen, die nicht in Bedarfsgemeinschaften mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten leben, Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe gemäß SGB XII.
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Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend (zu mehr als der Hälfte der Gesamtnutzfläche) Nichtwohnzwecken dienen. Dazu zählen z.B. Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude (z.B. Fabrikgebäude, Hotels).
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Aus dem statistischen Unternehmensregister werden Tabellen zu Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Die Abschnitte A, O, T und U der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind derzeit ausgenommen.
Eine Rechtliche Einheit in der deutschen amtlichen Statistik ist eine natürliche Person, die wirtschaftlich tätig ist, eine juristische Person oder eine Personenvereinigung. Zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten zählen auch die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit und das Halten von Beteiligungen an anderen Rechtlichen Einheiten. Betrachtet werden also beispielsweise eine Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaft oder ein Einzelunternehmen.
Eine Niederlassung ist eine örtlich abgegrenzte Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Sie ist rechtlich unselbständig. In den Statistiken des Produzierenden Gewerbes wird der Begriff „Betrieb“ anstelle von „Niederlassung“ verwendet.
Die Hauptquelle für den Umsatz im Unternehmensregister sind die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen aus den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Rechtlichen Einheiten abgegeben und gemäß VwDVG von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden (steuerbare und nicht steuerbare Umsätze aus Lieferungen und Leistungen). Umsätze für die Mitglieder umsatzsteuerlicher Organkreise werden aus Erhebungen, Jahresabschlüssen und anderen Quellen übernommen oder geschätzt. In bestimmten Fällen erfolgt das auch außerhalb von Organkreisen, bspw. bei Banken, Versicherungen und Krankenhäusern. Die so gewonnen Umsätze im Unternehmensregister stellen einen guten Näherungswert zur Umsatzdefinition gemäß den europäischen Rechtsgrundlagen dar (Durchführungsverordnung 2020/1197, Anhang IV: Definitionen der Konzepte und der Variablen).
Die abhängig Beschäftigten umfassen die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie die ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten. Kurzfristig Beschäftigte werden nicht nachgewiesen.
Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten- , pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden.
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung (§ 14 SGB IV) regelmäßig im Monat 520 Euro nicht überschreitet. Geringfügig entlohnt Beschäftigte im Nebenjob (neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung) sind bei Auswertungen aus dem Unternehmensregister nicht enthalten.
Damit eine Einheit (Rechtliche Einheit bzw. Niederlassung) des statistischen Unternehmensregisters in die tabellarische Auswertung mit einbezogen wird, muss sie beim Umsatz und/oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte Relevanz-Schwellen überschreiten.
Besonderheit bei der Veröffentlichung von Daten zu Niederlassungen:
- Es werden auch Niederlassungen von Rechtlichen Einheiten erfasst, die lediglich aus einer Niederlassung am Standort der Rechtlichen Einheit bestehen, die keine Beschäftigten hat, jedoch über Umsätze für das Berichtsjahr der zuletzt verarbeiteten Verwaltungs- und Statistikdaten verfügt.
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Ist eine Kapitalgesellschaft Organgesellschaft im Sinne der § 14 oder § 17 des Körperschaftsteuergesetzes, so gilt sie gemäß § 2 Abs. 2, Satz 2 GewStG als Betriebsstätte des Organträgers. Zusammen mit ihrem Organträger bilden die Organgesellschaften analog der Regelung im Körperschaftsteuergesetz (KStG) eine Organschaft und werden als ein Steuerpflichtiger zusammen veranlagt, wobei auch die Organgesellschaften eigene Erklärungen abgeben. Dabei wird der Gewerbeertrag jeder Organgesellschaft getrennt ermittelt und dem Organträger zur Berechnung des Steuermessbetrags nach dem Gewerbeertrag zugerechnet.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Hierbei handelt es sich um Personen, die mit dem Hauptanteil der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit in den Arbeitsbereichen Gruppenleitung, Zweit- bzw. Ergänzungskraft, Förderung von Kindern nach SGB VIII bzw. SGB IX (bis 31.12.2019 SGB XII) oder gruppenübergreifend in der Einrichtung tätig sind bzw. um Personen, die mit dem Hauptanteil der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit in den Arbeitsbereichen Einrichtungsleitung bzw. Verwaltung tätig sind, nicht jedoch um das Personal im hauswirtschaftlichen und technischen Bereich.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Hierbei handelt es sich um Personen, die im 1. Arbeitsbereich in den Arbeitsbereichen Gruppenleitung, Zweit- bzw. Ergänzungskraft, Förderung von Kindern nach SGB VIII bzw. SGB IX (bis 31.12.2019 SGB XII) oder gruppenübergreifend in der Einrichtung tätig sind.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Nicht einbezogen sind Betriebe ohne Angabe des Jahrespachtentgelts.
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Pendelnde sind alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, deren Arbeitsgemeinde sich von der Wohngemeinde unterscheidet. Ob und wie häufig gependelt wird, ist unerheblich. Die Wohnortgemeinde kann auch im Ausland liegen.
Pendelnde werden nach Ein- und Auspendelnden unterschieden:
- Einpendelnde sind Personen, die in ihrer Arbeitsgemeinde nicht wohnen
- Auspendelnde sind Personen, die in ihrer Wohngemeinde nicht arbeiten
Aufgrund des Inlandskonzepts der Beschäftigungsstatistik können nur Einpendelnde aus dem Ausland nachgewiesen werden; Auspendelnde in das Ausland jedoch nicht. Bei den Pendelnden handelt es sich um eine Untermenge des Bestands der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zum jeweiligen Stichtag.
Für jede Region gilt:
- Beschäftigte mit identischem Wohn- und Arbeitsort + Einpendelnde + Beschäftigte ohne Angabe zum Arbeitsort bzw. zum Wohnort = Anzahl der Beschäftigten nach dem Arbeitsortprinzip
- Beschäftigte mit identischem Wohn- und Arbeitsort + Auspendelnde + Beschäftigte ohne Angabe zum Arbeitsort bzw. zum Wohnort = Anzahl der Beschäftigten nach dem Wohnortprinzip
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Die Differenz aus Einpendelnden zu Auspendelnden ergibt den Pendelsaldo.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Zum Personalbestand einer Pflege-/Betreuungseinrichtung gehören alle Personen, die dort beschäftigt sind, die also in einem Arbeitsverhältnis zur Einrichtung stehen und teilweise oder ausschließlich Leistungen nach SGB XI erbringen. Falls Personen in mehreren selbständig wirtschaftenden Einheiten arbeiten, werden sie in jeder Einrichtung erfasst.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Bei Personengemeinschaften/-gesellschaften handelt es sich um mehrere natürliche Personen, die als Gesellschafterin bzw. Gesellschafter in ihrer Verbundenheit Träger der Rechte und Pflichten sind und nach den Regeln über die Gesamthand richten. Personengemeinschaften/-gesellschaften haben keine eigene Rechtspersönlichkeit und können sein: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Personengemeinschaft mit Gesellschaftervertrag.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Personen in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II bilden eine Gemeinschaft, die füreinander einsteht. Innerhalb der Grundsicherungsstatistik SGB II lassen sie sich in „Leistungsberechtigte“ und „nicht Leistungsberechtigte“ differenzieren. Zu den Leistungsberechtigten zählen die Regelleistungsberechtigten sowie die sonstigen Leistungsberechtigten. Die nicht Leistungsberechtigten umfassen die vom Leistungsanspruch ausgeschlossenen Personen sowie Kinder ohne Leistungsanspruch.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Bezogen auf das Vorjahr der Erhebung und auf die Erwerbsbeteiligung von Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren (ohne Studierende im Alter von 18 bis 24 Jahren und Personen im Ruhestand nach Selbsteinschätzung oder Ruhegehaltsbezug sowie Personen im Alter von 60 bis 64 Jahren, die nicht mehr erwerbsfähig sind und in Haushalten mit Ruhegehalt als Haupteinkommen leben). Die Erwerbsbeteiligung des Haushalts beträgt weniger als 20 % der maximal möglichen (potenziellen) Erwerbsbeteiligung. Die Anteilswerte beziehen sich auf Personen im Alter von 0 bis 64 Jahren.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Wohnmobile, Krankenwagen, Bestattungswagen und beschussgeschützte Fahrzeuge zählten bis 30. September 2005 nicht zu den Personenkraftwagen. Mit der EU-weiten Harmonisierung werden diese Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung ab dem 1. Oktober 2005 den Pkw zugeordnet.
Pflanzen zur Grünernte sind alle Kulturen, die in grünem Zustand als Ganzpflanze geerntet werden, z. B. Getreide zur Ganzpflanzenernte, Leguminosen zur Ganzpflanzenernte, Feldgras/Grasanbau auf dem Ackerland, Silomais/Grünmais einschließlich Lieschkolbenschrot sowie andere Pflanzen zur Ganzpflanzenernte (z. B. Phacelia, Sonnenblumen). Die Nutzung kann sowohl für Futter- als auch Energiezwecke erfolgen.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Nach § 14 Abs. 1 SGB XI sind Personen pflegebedürftig, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.
In die Erhebung werden Pflegebedürftige einbezogen, die entweder Pflegegeld erhalten oder die von einem Pflege- oder Betreuungsdienst ambulant oder in einem Pflegeheim stationär versorgt werden und Leistungen nach dem SGB XI erhalten. Ausschlaggebend ist die Entscheidung der Pflegekasse bzw. des privaten Versicherungsunternehmens über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung der Pflegebedürftigen zu den Pflegegraden 1 bis 5 (einschließlich der Härtefälle). Für den Pflegegrad 1 besteht ein abweichendes Leistungsrecht nach § 28a SGB XI. Neben den Empfängern von Pflegegeldleistungen nach § 37 oder § 38 des SGB XI werden nach § 2 Absatz 2 Nummer 2 der Pflegestatistikverordnung daher auch Empfänger von Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch, die dem Pflegegrad 1 zugeordnet sind, und Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die keine Leistungen der Pflegeversicherung im Kostenerstattungsverfahren nach § 45b des SGB XI in Anspruch nehmen, erhoben.
Abweichend hiervon werden im stationären Bereich auch die Pflegebedürftigen in die Erhebung einbezogen, die im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt direkt in die Pflegeeinrichtung aufgenommen wurden und Leistungen nach SGB XI erhalten, für die jedoch noch keine Zuordnung zu einem bestimmten Pflegegrad vorliegt. Da in diesen Fällen die Zuordnung des Pflegegrades oftmals erst rückwirkend erfolgt, wird dieser Personenkreis bereits zum Erhebungsstichtag mitberücksichtigt.
Bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen werden ab der Erhebung zum 15.12.2009 die teilstationär Versorgten nicht mehr einbezogen. Diese erhalten – vor allem seit der Reform der Pflegeversicherung im Sommer 2008 – in der Regel parallel auch Pflegegeld und/oder ambulante Sachleistungen und werden somit bereits dort als Leistungsempfängerin bzw. Leistungsempfänger gezählt. Um Mehrfachzählungen zu vermeiden, werden deshalb die Empfänger teilstationärer Pflege nur nachrichtlich ausgewiesen. Dies umfasst ab 2021 auch wieder die Teilgruppe der teilstationären Pflegebedürftigen ohne Zuordnung zu einem Pflegegrad. Die zeitliche Vergleichbarkeit der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen ab 2009 mit den vorherigen Erhebungen ist durch diese Veränderung etwas eingeschränkt. Der Dämpfungseffekt für die Veränderungsrate wird bundesweit auf einen Prozentpunkt geschätzt.
Eine Ausnahme sind ab 2017 die teilstationär versorgten Pflegebedürftigen des Pflegegrades 1. Diese erhalten kein Pflegegeld und werden daher in der Summierung der Pflegebedürftigen insgesamt berücksichtigt.
Vergleiche mit Statistiken des Bundesministeriums für Gesundheit über die durchschnittlich im Jahr erfassten Leistungstage in der sozialen Pflegeversicherung deuten darauf hin, dass der Anstieg gegenüber 2009 im bundesweiten Mittel für die reinen Pflegegeldempfängerinnen bzw. Pflegegeldempfänger um bis zu 9 Prozentpunkte überzeichnet sein kann (somit wäre der Anstieg bei den Pflegebedürftigen insgesamt um bis zu 4 Prozentpunkte zu hoch). Eine regionalisierte Beschreibung des zu Grunde liegenden Effekts ist dabei nicht möglich.
Ab dem Berichtsjahr 2013 ist die Einbeziehung von Personen ohne Pflegestufe mit festgestellter erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 45a SGB XI neu aufgenommen worden. Diese werden nur nachrichtlich ausgewiesen, damit die Gesamtzahl der Pflegebedürftigen und deren Untergliederungen mit den Vorjahren vergleichbar bleiben. Eine Erfassung der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz erfolgte aufgrund der Änderungen des Leistungsrechts nur bis 2015.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Pflegedienste sind ambulante Pflegeeinrichtungen, die
- selbständig wirtschaften,
- unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung mit Leistungen der häuslichen Pflegehilfe im Sinne des § 36 SGB XI versorgen und
- durch einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI zur ambulanten Pflege zugelassen sind oder Bestandsschutz nach § 73 Abs. 3 und 4 SGB XI genießen und danach als zugelassen gelten.
Ambulante Betreuungsdienste erbringen für Pflegebedürftige dauerhaft pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung (§ 71 Abs. 1a SGB XI), jedoch keine körperbezogenen Pflegemaßnahmen nach § 36 SGB XI. Auf sie sind die Vorschriften des SGB XI, die für Pflegedienste gelten, entsprechend anzuwenden, soweit keine davon abweichende Regelung bestimmt ist. Betreuungsdienste wurden 2019 eingeführt.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Pflegebedürftige können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Der Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld dessen Umfang entsprechend die erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung in geeigneter Weise selbst sicherstellt. Ausgewiesen werden hier nur Empfängerinnen und Empfänger von Pflegegeld, die nicht bereits bei der ambulanten Pflege, bzw. vollstationären Dauerpflege bzw. Kurzzeitpflege berücksichtigt worden sind. Stichtag ist hier der 31.12. des Jahres.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Pflegeheime sind stationäre Pflegeeinrichtungen,
- die selbständig wirtschaften,
- in denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden und ganztägig (vollstationär) und/oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können und
- die durch einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI zu voll-, teilstationärer Pflege und/oder Kurzzeitpflege zugelassen sind oder Bestandsschutz nach § 73 Abs. 3 und 4 SGB XI genießen und danach als zugelassen gelten
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Platz ist eine Verkehrsfläche in Ortschaften oder eine ebene, befestigte oder unbefestigte Fläche, die bestimmten Zwecken dient (z.B. für Verkehr, Parkplätze, Märkte, Festveranstaltungen).
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Als primär nachgewiesene Abfallmengen in der Erhebung gelten in der Regel Mengen von Erzeugern, bei denen der Abfall erstmalig anfällt. Abfallmengen, die z.B. zunächst auf ein Zwischenlager transportiert wurden und später auf eine Abfallbeseitigungs- oder Verwertungsanlage verbracht werden, zählen beim zweiten Transport als sekundär nachgewiesene Abfälle und sind in die obige Tabelle nicht einzubeziehen. Die genaue Abgrenzung wird in den Bundesländern unterschiedlich definiert. Nachgewiesen werden in dieser Sekundärstatistik die Daten entsprechend der Verwaltungspraxis in den einzelnen Bundesländern.
Als Sammelentsorger werden Einsammler von gefährlichen Abfällen bezeichnet, die von der in § 9 der Nachweisverordnung geregelten Möglichkeit des Sammelentsorgungsnachweises Gebrauch machen. Voraussetzung hierfür ist, dass gleiche Abfallarten den gleichen Entsorgungsweg haben und die bei dem einzelnen Abfallerzeuger am jeweiligen Standort anfallende Abfallmenge 20 Tonnen je Abfallschlüssel und Kalenderjahr nicht übersteigt. Der Sammelentsorger tritt an die Stelle des Erzeugers, sämtliche von Sammelentsorgern eingesammelten Abfallmengen gelten folglich als primär nachgewiesen. Eine regionale Zuordnung der Sammelentsorger ist nicht immer sinnvoll. In diesen Fällen erfolgt der Nachweis der sammelentsorgten Abfallmengen ausschließlich in der Landessumme.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Für Gebäude, die aufgrund ihrer guten Wärmedämmung nicht über ein klassisches Heizsystem, sondern nur über Lüftungsanlagen verfügen, ist bei der vorwiegend verwendeten Heizenergie „keine“ anzugeben. Dies trifft beispielsweise für sog. Passivhäuser oder Plus-Energie-Häuser zu.
Wärmepumpen werden nach der Art der Wärmequelle eingeteilt. Man unterscheidet die Wärmequellen Erde (Geothermie), Luft (Aerothermie) und Wasser (Hydrothermie). Unter Umweltthermie sind die Thermiearten Aerothermie und Hydrothermie zusammengefasst. Wärmepumpen, die überwiegend andere Wärmequellen nutzen (wie Abwärme oder Solarwärme) sind unter „Sonstige Energie“ eingeordnet. Tiefengeothermienutzung wird üblicherweise über ein Fernwärmenetz erfolgen; hier ist Fernwärme die einschlägige Heizenergie.
Solarthermie ist die durch Nutzung der Solarstrahlung technisch nutzbar gemachte Wärme.
Bei der Biomasse werden nur Holz (wie z. B. auch Holzpellets), sowie Biogas/Biomethan (als Umwandlungsprodukt aus fester oder flüssiger Biomasse) separat erfasst. Gas umfasst auch Erdgas mit Beimischungen von Biogas in Erdgasqualität (Biomethan). Ist die ausschließliche Nutzung von Biomethan oder anderem Biogas vorgesehen, ist die Position Biogas/Biomethan auszuwählen. Andere Formen der Wärmegewinnung aus Biomasse sind der Position „Sonstige Biomasse“ zuzuordnen.
Der Position „Sonstige Energie“ sind alle verbleibenden Energiearten zuzuordnen (wie z. B. auch Koks/Kohle und Briketts).
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Dieser Wirtschaftsbereich umfasst die Abschnitte „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“, „Verarbeitendes Gewerbe“, „Energieversorgung“, „Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen“.
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Quellwasser ist der örtlich begrenzte natürliche Grundwasseraustritt, auch nach künstlicher Fassung, allerdings ohne Überlaufwasser.
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Prozentsatz der Personen, die in einem Haushalt leben, der sich mindestens 7 von 13 Kriterien nicht leisten kann, die für eine angemessene Lebensführung als wünschenswert oder sogar notwendig angesehen werden.
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Prozentsatz der Personen, die in einem Haushalt leben, der sich mindestens 5 von 13 Kriterien nicht leisten kann, die für eine angemessene Lebensführung als wünschenswert oder sogar notwendig angesehen werden.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Räume sind alle zu Wohnzwecken bestimmte Zimmer wie Wohn-, Ess- und Schlafzimmer und andere separate Räume (z. B. bewohnbare Keller- und Bodenräume) von mindestens 6 m² Wohnfläche sowie abgeschlossene Küchen unabhängig von deren Größe. Ein Wohnzimmer mit einer Essecke, Schlaf- oder Kochnische wird als ein Raum gezählt.
Bad, Toilette, Flur und Wirtschaftsräume werden grundsätzlich nicht mitgezählt.
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Realschulen sind weiterführende Schulen (Klassen-/Jahrgangsstufen 5 bzw. 7 bis 10), die im Anschluss an die Grundschule, einige Hauptschulklassenstufen oder die Orientierungsstufe besucht werden können. Sie vermitteln eine allgemeine Bildung, die Grundlage ist für den Eintritt in eine Berufsausbildung oder den Übergang in weitere schulische Bildungsgänge, z.B. die Fachoberschule, das Fachgymnasium oder das Gymnasium in Aufbauform.
Hier mit ausgewiesen ist die drei- und vierstufige Wirtschaftsschule (nur in Bayern). Sie vermittelt neben einer vertieften allgemeinen Bildung zusätzlich eine berufliche Grundbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung. Der Wirtschaftsschulabschluss ist mit dem Realschulabschluss vergleichbar.
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Die Realsteueraufbringungskraft errechnet sich durch Multiplikation der Grundbeträge mit den gewogenen landesdurchschnittlichen Hebesätzen
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Dabei handelt es sich um eine rechnerische Größe, in deren Berechnung - im Unterschied zur Darstellung nach Personen - alle für die Arbeitsbereiche des pädagogischen Personals aufgewendeten Stunden eingehen, auch wenn sie individuell nicht den Hauptteil der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit ausmachen. Sie gibt die Zahl der Beschäftigten an, die sich fiktiv ergibt, wenn dieses gesamte Arbeitsvolumen ausschließlich auf Vollzeitarbeitskräfte verteilt würde. Nebenberuflich Tätige werden beginnend ab Stichtag 1.3.2010 in die Berechnung einbezogen. Für eine Vollzeitstelle werden in dieser Statistik 39 Wochenstunden angesetzt. Rundungsdifferenzen bei der rechnerischen Zahl der Vollzeitstellen im pädagogischen Bereich sind möglich.
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Aus dem statistischen Unternehmensregister werden Tabellen zu Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Die Abschnitte A, O, T und U der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind derzeit ausgenommen.
Eine Rechtliche Einheit in der deutschen amtlichen Statistik ist eine natürliche Person, die wirtschaftlich tätig ist, eine juristische Person oder eine Personenvereinigung. Zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten zählen auch die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit und das Halten von Beteiligungen an anderen Rechtlichen Einheiten. Betrachtet werden also beispielsweise eine Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaft oder ein Einzelunternehmen.
Eine Niederlassung ist eine örtlich abgegrenzte Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Sie ist rechtlich unselbständig. In den Statistiken des Produzierenden Gewerbes wird der Begriff „Betrieb“ anstelle von „Niederlassung“ verwendet.
Die Hauptquelle für den Umsatz im Unternehmensregister sind die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen aus den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den steuerbare und nicht steuerbare Umsätze aus Lieferungen und Leistungen). Umsätze für die Mitglieder umsatzsteuerlicher Organkreise werden aus Erhebungen, Jahresabschlüssen und anderen Quellen übernommen oder geschätzt. In bestimmten Fällen erfolgt das auch außerhalb von Organkreisen, bspw. bei Banken, Versicherungen und Krankenhäusern. Die so gewonnen Umsätze im Unternehmensregister stellen einen guten Näherungswert zur Umsatzdefinition gemäß den europäischen Rechtsgrundlagen dar (Durchführungsverordnung 2020/1197, Anhang IV: Definitionen der Konzepte und der Variablen).
Die abhängig Beschäftigten umfassen die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie die ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten. Kurzfristig Beschäftigte werden nicht nachgewiesen.
Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten- , pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden.
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung (§ 14 SGB IV) regelmäßig im Monat 520 Euro nicht überschreitet. Geringfügig entlohnt Beschäftigte im Nebenjob (neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung) sind bei Auswertungen aus dem Unternehmensregister nicht enthalten.
Damit eine Einheit (Rechtliche Einheit bzw. Niederlassung) des statistischen Unternehmensregisters in die tabellarische Auswertung mit einbezogen wird, muss sie beim Umsatz und/oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte Relevanz-Schwellen überschreiten.
Besonderheiten bei der Veröffentlichung von Daten zu Rechtlichen Einheiten:
- Bei Rechtlichen Einheiten mit mehreren Niederlassungen entspricht die Wirtschaftszweigzuordnung dem Schwerpunkt der Rechtlichen Einheit.
- Die Anzahl der Beschäftigten der zugehörigen Niederlassungen wird bei der Rechtlichen Einheit summiert.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Sie werden entweder als Grundleistungen oder in besonderen Fällen in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt.
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In Deutschland lebende Asylbewerberinnen und Asylbewerber und sonstige nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Berechtigte erhalten bei Bedarf Asylbewerberleistungen, um ihren Lebensunterhalt und spezielle Bedarfssituationen zu sichern. Die Regelleistungen dienen zur Deckung des täglichen Bedarfs und werden entweder in Form von Grundleistungen oder als Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Regelleistungsberechtigte sind Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistung. Die Gesamtregelleistung setzt sich aus Arbeitslosengeld II für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte zusammen. Dazu zählen folgende Leistungsarten:
- Regelbedarf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (§§ 20, 23 SGB II)
- Mehrbedarfe (§ 21 SGB II)
- laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Heizung einschließlich Nachzahlung von Heiz- und Betriebskosten sowie Heizmittelbevorratung, Wohnbeschaffungskosten, Mietschulden und Instandhaltungs- und Reparaturkosten bei selbst bewohntem Wohneigentum (§ 22 SGB II) und
- befristeter Zuschlag nach dem Bezug von Arbeitslosengeld (§ 24 SGB II a.F., entfallen ab 1. Januar 2011).
Eine sog. reine Festsetzung liegt vor, wenn zur Ausübung des Gewerbebetriebs nur eine Betriebsstätte unterhalten wird und somit keine Zerlegung auf mehrere Gemeinden notwendig ist.
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Die Rinderbestände werden durch Auswertung des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HIT-Datenbank) erfasst.
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Verhältnis der Zahl der Sterbefälle bei Kindern unter einem Jahr während eines Jahres zur Zahl der Lebendgeborenen im selben Jahr. Der Wert wird pro 1.000 Lebendgeborene angegeben. Eingeschränkte Aussagekraft aufgrund teilweise geringer absoluter Fallzahlen.
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Arbeitskräfte mit einem auf weniger als sechs Monate befristeten Arbeitsvertrag.
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Schiffsverkehr umfasst die baulich geprägte Fläche und die mit ihr in Zusammenhang stehende Freifläche, die ausschließlich oder vorwiegend dem Schiffsverkehr dient.
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Als Schlafgelegenheiten wird die Anzahl der angebotenen Gästebetten in den geöffneten Beherbergungsbetrieben ausgewiesen. Es zählen Doppelbetten als zwei Schlafgelegenheiten, ein Campingstellplatz wird wie vier Schlafgelegenheiten gerechnet. Klappbetten (Schlafcouch), die regulär als Schlafgelegenheit angeboten werden, gehören auch dazu. Aufbettungen, also behelfsmäßige Schlafgelegenheiten (z. B. Zustellbetten, Kinderbetten), werden nicht berücksichtigt. Das Angebot an Schlafgelegenheiten bezieht sich, sofern nicht anders angegeben, auf die Beherbergungsmöglichkeiten nach dem Stand von Ende Juli.
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Wasser, das durch häuslichen und betrieblichen Gebrauch verändert und in der öffentlichen Kanalisation gesammelt wird.
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Anlagen zum Zerschlagen bzw. Zerschneiden von Autowracks und anderen Abfällen aus Metall, Kunststoff, Holz und sonstigen Materialien mit dem Ziel, den entsprechenden Wertstoff als Rohstoff zurückzugewinnen.
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