Moor ist eine unkultivierte Fläche, deren obere Schicht aus vertorften oder zersetzten Pflanzenresten besteht.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Als ausländische Person zählt, wer nicht die deutsche Nationalität im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes hat. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Angehörige der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen sowie deren Familienangehörige sind von der allgemeinen Meldepflicht befreit (§3 Streitkräfteaufenthaltsgesetz, §26 Bundesmeldegesetz) und werden somit auch statistisch nicht erfasst.
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Eheschließungen, bei denen für mindestens eine eheschließende Person als Nationalität „staatenlos“, „ungeklärt“ oder „unbekannt“ registriert wurde, sind in der Kategorie „mindestens eine Person ausländisch“ enthalten.
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Die Kategorie „Beide Elternteile deutsch“ umfasst auch Fälle, in denen die Mutter deutsch ist und zum Vater grundsätzlich keine Angaben vorliegen.
Geburten, bei denen ein Elternteil ausländisch ist und für den anderen Elternteil als Nationalität entweder „staatenlos“, „ungeklärt“ oder „unbekannt“ erfasst wurde, sind in der Kategorie „Beide Elternteile ausländisch“ enthalten. Gleiches gilt für Geburten, bei denen für beide Elternteile als Nationalität „staatenlos“, „ungeklärt“ oder „unbekannt“ registriert wurde.
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Die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt ein Kind durch Geburt, wenn Vater und/oder Mutter Deutsche sind.
Seit 01.01.2000 erwerben Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt.
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Als deutsche Person im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes zählt, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder als geflüchtete oder vertriebene Person deutscher Volkszugehörigkeit oder als deren Ehepartnerin bzw. Ehepartner oder von ihr abstammende Person in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. Personen, die sowohl die deutsche als auch eine andere Staatsangehörigkeit haben, gelten als deutsche Staatsangehörige. Seit 01.01.2000 erwerben Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt.
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Zu den Nebenerwerbsbetrieben werden alle landwirtschaftlichen Betriebe gezählt, deren außerbetriebliches Einkommen höher ist als das Einkommen aus dem landwirtschaftlichen Betrieb.
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Ein nichtenergetischer Verbrauch liegt vor, wenn Energieträger nicht als Brennstoffe eingesetzt werden, sondern als Rohstoffe zu Produkten/Gütern (z.B. Chemikalien, Kunststoffe) verarbeitet werden.
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Alle Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit bzw. evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten, können Sozialgeld erhalten. Sie werden als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte bezeichnet.
Innerhalb der Grundsicherungsstatistik SGB II werden Personen nur dann als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte ausgewiesen, wenn sie Sozialgeld beziehen. Sozialgeld ist eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Sie ist Bestandteil der Gesamtregelleistung.
In Abgrenzung zu den nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach SGB II erhalten die nicht erwerbsfähigen Personen, die nicht in Bedarfsgemeinschaften mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten leben, Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe gemäß SGB XII.
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Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend (zu mehr als der Hälfte der Gesamtnutzfläche) Nichtwohnzwecken dienen. Dazu zählen z.B. Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude (z.B. Fabrikgebäude, Hotels).
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