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Versorgungsanlage bezeichnet eine Fläche, auf der vorwiegend Anlagen und Gebäude zur Versorgung mit Elektrizität, Wärme, Wasser, Öl, Gas oder zur elektronischen Informationsübertragung vorhanden sind.
Entlassungen aus der vollstationären Behandlung (einschließlich Sterbe- und Stundenfälle).
Beschäftigte multipliziert mit deren Arbeitszeitfaktor.
Unter Vollzeitbeschäftigten sind alle Beschäftigte zu verstehen, deren Arbeitszeit der tariflichen bzw. betrieblich festgelegten Regelarbeitszeit entspricht.
Bei Vollzeitbeschäftigten beträgt die regelmäßige Arbeitszeit die tarifabhängige ggf. ortsübliche Arbeitszeit.
Summe der ggf. von den Gerichten geschätzten Forderungen der Gläubigerinnen und Gläubiger zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Nachgewiesen sind Vorklassen, die von schulreifen, aber noch nicht schulpflichtigen Kindern besucht werden können und Schulkindergärten, die für schulpflichtige, aber noch nicht schulreife Kinder eingerichtet sind.
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sind Einrichtungen, die gemäß § 107 Abs. 2 Sozialgesetzbuch V. Buch (SGB V)
- der stationären Behandlung dienen, um eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken (Vorsorge) oder eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern oder im Anschluss an Krankenhausbehandlung den dabei erzielten Behandlungserfolg zu sichern oder zu festigen, auch mit dem Ziel, einer drohenden Behinderung vorzubeugen, eine Behinderung zu beseitigen, zu bessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern (Rehabilitation),
- fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Verantwortung und unter Mitwirkung von besonders geschultem Personal darauf eingerichtet sind, den Gesundheitszustand der Patienten nach einem ärztlichen Behandlungsplan vorwiegend durch Anwendung von Heilmitteln einschließlich der Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie o-der Arbeits- und Beschäftigungstherapie, ferner durch andere geeignete Hilfen, auch durch geistige und seelische Einwirkungen, zu verbessern und den behandelten Personen bei der Entwicklung eigener Abwehr- und Heilungskräfte zu helfen,
und in denen
- die behandelten Personen untergebracht und verpflegt werden können.