Glossar (im Aufbau)
Gesamtliste der Glossareinträge anzeigen
Suchergebnisse für "U"
Anzahl der Glossareinträge: 11 - 13 von (13)
Dargestellt werden Ergebnisse für Unternehmen über nahezu alle Wirtschaftszweige hinweg. Die Abschnitte A, O, T und U sowie die Abteilung 94 der Klassifikation der Wirtschafts-zweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind derzeit ausgenommen.
Das Unternehmen entspricht dabei der kleinsten Kombination Rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und insbesondere in Bezug auf die Verwendung der ihr zufließenden laufenden Mittel über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt. Ein Unternehmen übt eine Tätigkeit oder mehrere Tätigkeiten an einem Standort oder an mehreren Standorten aus. Ein Unternehmen kann einer einzigen Rechtlichen Einheit entsprechen oder aus mehreren Rechtlichen Einheiten bestehen.
Damit ein Unternehmen des statistischen Unternehmensregisters in die tabellarische Auswertung mit einbezogen wird, muss es beim Umsatz und/oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte Relevanz-Schwellen überschreiten und am Markt tätig sein.
Besonderheiten bei der Veröffentlichung von Daten zu Unternehmen:
Bei Unternehmen mit mehreren Rechtlichen Einheiten erfolgt die Wirtschaftszweigzuordnung anhand des Schwerpunkts der wirtschaftlichen Tätigkeit.
Die Anzahl der Beschäftigten der zugehörigen Rechtlichen Einheiten wird beim Unternehmen summiert.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Eine Unternehmensgründung ist ein unabhängiges Ereignis, das nur ein Unternehmen betrifft und die Schaffung einer neuen Kombination von Produktionsfaktoren einschließt. Ereignisse wie zum Beispiel Übernahmen und Zusammenschlüsse von bestehenden Unternehmen oder Auf- und Abspaltungen von Unternehmen beziehungsweise Unternehmens-teilen zählen nicht zu den Unternehmensgründungen.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Eine Unternehmensschließung ist ein unabhängiges Ereignis, das nur ein Unternehmen betrifft und die Auflösung einer Kombination von Produktionsfaktoren bewirkt. Ereignisse wie zum Beispiel Übernahmen und Zusammenschlüsse von bestehenden Unternehmen oder Auf- und Abspaltungen von Unternehmen beziehungsweise Unternehmensteilen zählen nicht zu den Unternehmensschließungen.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog