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Als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Personen gelten Personen, die alle folgenden Kriterien erfüllen:
1. Eine Arbeitgebermeldung zur Sozialversicherung liegt vor.
2. Die Beschäftigung ist versicherungspflichtig in mindestens einem der Zweige der Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung/Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung).
3. Es handelt sich um abhängige Beschäftigung bzw. Arbeit, die im Allgemeinen gegen Entgelt entrichtet wird (Ausnahmen sind Unterbrechungstatbestände wie z. B. Elternzeit).
4. Es wird mindestens eine Stunde pro Woche gearbeitet – soweit aus der Personengruppendefinition erkennbar.
Dazu gehören auch Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen Beamtinnen und Beamte, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldatinnen und Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende (siehe o. g. Ausnahme).
Geringfügig Beschäftigte (Personen mit Minijob) und kurzfristig Beschäftigte werden hier nicht nachgewiesen.
Fälle ohne Angaben zu weiteren Untergliederungsmerkmalen werden nur in den jeweiligen Insgesamt-Positionen ausgewiesen.
Die Ergebnisse der nachgewiesenen Tabelle beruhen auf Auswertungen aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der BA: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Grundlagen/Grundlagen-Nav.html.
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind alle Arbeitskräfte, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung (SGB III) sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem SGB III zu zahlen sind.
Angaben über Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten werden von der Bundesagentur für Arbeit dem Statistischen Bundesamt im Rahmen des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes zur Verfügung gestellt. Die dem Unternehmensregister übermittelten Daten enthalten diejenigen Betriebe, in denen ab dem Berichtsjahr 2014 im Jahresdurchschnitt eine bestimmte Anzahl von sozialversicherungspflichtig oder geringfügig entlohnten Beschäftigten tätig war.
Die Angaben über die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Betriebe werden zu Unternehmensergebnissen aggregiert.
Speicherbecken ist eine zeitweise mit Wasser gefüllte, allseitig umschlossene Hohlform der Landoberfläche ohne unmittelbaren Zusammenhang mit Meer.
Sportanlage ist eine Fläche mit Bauwerken und Einrichtungen, die zur Ausübung von (Wettkampf-)Sport und für Zuschauer bestimmt ist.
Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche ist eine bebaute oder unbebaute Fläche, die dem Sport, der Freizeitgestaltung oder der Erholung dient.
Arbeitskräfte mit einem unbefristeten oder mindestens auf sechs Monate abgeschlossenen Arbeitsvertrag einschließlich im Betrieb beschäftigten Verwandten und Verschwägerten der Betriebsinhaberin bzw. des Betriebsinhabers, die nicht auf dem Betrieb leben.
Es wird unterschieden zwischen vollstationärer Dauerpflege, Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung (beschränkt auf acht Wochen im Kalenderjahr) und teilstationärer Pflege in Form von Tages- und/oder Nachtpflege.
Stausee ist eine mit Wasser gefüllte, allseitig umschlossene Hohlform der Landoberfläche ohne unmittelbaren Zusammenhang mit Meer.
Stehendes Gewässer ist eine natürliche oder künstliche mit Wasser gefüllte, allseitig umschlossene Hohlform der Landoberfläche ohne unmittelbaren Zusammenhang mit Meer.
Als Sterbefälle werden die im Berichtszeitraum Gestorbenen ausgewiesen, ohne Totgeborene, nachträglich beurkundete Kriegssterbefälle und ohne gerichtliche Todeserklärungen.