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Ab dem Wintersemester 2015/16 wurde die Fächersystematik für die Hochschulstatistik geändert. Hierbei handelt es sich unter anderem um textliche Änderungen, aber auch um die Zusammenlegung von Fächergruppen oder einer Verschiebung von Studienbereichen in andere Fächergruppen.
Die Ergebnisse der Hochschulstatistik ab WS 2015/2016 sind daher mit den Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar.
Unter https://www.bildungsmonitoring.de/bildung/online sind Indikatoren zur kommunalen Bildungsberichterstattung bereitgestellt.
Die Gliederung der Fachabteilungen erfolgt gem. § 301 SGB V. Zu den chirurgischen Fachabteilungen zählen die Allgemeine Chirurgie, Unfall-, Gefäß-, Thorax-, Herz-, Kinder-, Zahn- und Kieferheilkunde, Mund-, Kiefer-, Neuro- und plastische Chirurgie. Die Geriatrie wurde bis einschließlich 2006 nicht als gesonderte Fachabteilung erfasst, sondern unter der Inneren Medizin mit nachgewiesen. Unter übrige Fachbereiche werden Nuklearmedizin und Strahlentherapie, sonstige Fachbereiche sowie unbekannte Fachabteilungen nachgewiesen.
Die Gliederung der Fachabteilungen erfolgt gem. § 301 SGB V. Zu den chirurgischen Fachabteilungen zählen die Allgemeine Chirurgie, Unfall-, Gefäß-, Thorax-, Herz-, Kinder-, Zahn- und Kieferheilkunde, Mund-, Kiefer-, Neuro- und plastische Chirurgie. Die Geriatrie wurde bis einschließlich 2006 nicht als gesonderte Fachabteilung erfasst, sondern unter der Inneren Medizin mit nachgewiesen. Unter übrige Fachbereiche werden Nuklearmedizin und Strahlentherapie sowie sonstige Fachbereiche nachgewiesen.
Die Gliederung der Fachabteilungen erfolgt gem. der Deutschen Rentenversicherung. Die Geriatrie wurde bis einschließlich 2006 nicht als gesonderte Fachabteilung erfasst, sondern unter der Inneren Medizin mit nachgewiesen. Die Fachabteilung Allgemeinmedizin wird ab Berichtsjahr 2018 nicht mehr nachgewiesen. Unter den sonstigen Fachbereichen werden Augenheilkunde, Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Urologie, chirurgische Fachabteilungen, Nuklearmedizin, Strahlenheilkunde, Prävention, Nachsorge sowie sonstige Fachabteilungen, Sondertatbestände und Fachabteilungen ohne spezifische Zuordnung nachgewiesen.
Die in Bayern eingerichteten Fachakademien setzen einen mittleren Schulabschluss voraus und bereiten in der Regel im Anschluss an eine dem Berufsziel dienende berufliche Ausbildung oder praktische Tätigkeit auf den Eintritt in eine gehobene Berufslaufbahn vor. Der Ausbildungsgang umfasst bei Vollzeitunterricht mindestens zwei Jahre.
Ab Schuljahr 1997/98 werden in der Statistik der beruflichen Schulen nur die Fachakademien nachgewiesen.
Fachgymnasien sind berufsbezogene Gymnasien (einschließlich gymnasialer Oberstufe an Oberstufenzentren), für deren Besuch der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss vorausgesetzt wird. Die Schulbesuchsdauer beträgt in der Regel drei Jahre. Der Abschluss des Fachgymnasiums gilt als Befähigungsnachweis für das Studium an Hochschulen.
Fachoberschulen bauen auf dem Realschulabschluss oder einem als gleichwertig anerkannten Abschluss auf. Der Schulbesuch dauert - abhängig von der beruflichen Vorbildung - bei Vollzeitunterricht mindestens ein Jahr, bei Teilzeitunterricht bis zu drei Jahre. Der erfolgreiche Abschluss gilt als Befähigungsnachweis zum Studium an Fachhochschulen.
Fachschulen werden freiwillig nach einer bereits erworbenen Berufsausbildung und praktischen Berufserfahrung, teilweise auch nach langjähriger praktischer Arbeitserfahrung oder mit dem Nachweis einer fachspezifischen Begabung besucht. Sie vermitteln eine weitergehende fachliche Fortbildung im Beruf. Die Schulbesuchsdauer beträgt zwischen 6 Monaten und vier Jahren, je nachdem, ob es sich um Voll- oder Teilzeitschulen handelt und welcher Abschluss vermittelt wird. Zu den Fachschulen rechnen z.B. Technikerschulen und Meisterschulen.
Betriebsinhaberinnen bzw. Betriebsinhaber von Einzelunternehmen und ihre sowohl auf dem Betrieb lebenden als auch mit betrieblichen Arbeiten beschäftigten Familienangehörigen.
Fischereiwirtschaftsfläche bezeichnet Flächen/Areale, die dem (gewerblichen) Fangen oder Züchten von Fischen und anderen Wassertieren/ im Wasser lebenden Organismen zur Nahrungsgewinnung und Weiterverarbeitung dienen.