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Einbürgerungen nach §§ 9, 10 Abs. 1, 10 Abs. 3, 15 StAG sowie Einbürgerungen von Staatenlosen nach Art. 2 des Gesetzes zur Verminderung der Staatenlosigkeit und von heimatlosen Ausländerinnen und Ausländern nach § 21 HAusIG.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Prozentsatz der Personen, die von Armut bedroht oder von erheblicher materieller und sozialer Deprivation betroffen sind oder in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsintensität leben.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Das Arbeitnehmerentgelt (Inlandskonzept) umfasst sämtliche Geld- und Sachleistungen, die den innerhalb eines Wirtschaftsgebietes beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus den Arbeits- oder Dienstverhältnissen zugeflossen sind. Das Arbeitnehmerentgelt setzt sich zusammen aus den Bruttolöhnen und -gehältern sowie den tatsächlichen und unterstellten Sozialbeiträgen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog S.232
Zahl der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Antragstellung. Ab 2002 einschließlich des Kleingewerbes.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind alle Personen, die zeitlich überwiegend als Arbeiterin bzw. Arbeiter, Angestellte bzw. Angestellter, Beamtin bzw. Beamter, Richterin bzw. Richter, Berufssoldatin bzw. Berufssoldat, Soldatin bzw. Soldat auf Zeit, Wehr- oder Zivildienstleistende bzw. Wehr- oder Zivildienstleistender/Person im Bundesfreiwilligendienst, Auszubildende bzw. Auszubildender, Praktikantin bzw. Praktikant oder Volontärin bzw. Volontär in einem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis steht. Eingeschlossen sind auch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter sowie marginal Beschäftigte. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gleichzeitig mehrere Tätigkeiten ausüben, werden nur einmal gezählt; der Nachweis nach Wirtschaftsbereichen erfolgt stets nach der Haupttätigkeit.
Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt als jahresdurchschnittliche Größe nach dem Arbeitsortkonzept (Inlandskonzept). Erfasst werden demnach alle Personen, die im jeweiligen Gebiet ihren Wohn- und Arbeitsort haben, zuzüglich der außerhalb dieses Gebietes wohnenden Personen, die als Einpendelnde in diese Region ihren Arbeitsort erreichen. Die wirtschaftsfachliche Gliederung gründet sich auf die für alle EU-Statistiken mit Wirtschaftszweiggliederung verbindliche Klassifikation der Wirtschaftszweige NACE Rev. 2 bzw. deren Anpassung an die deutschen Gegebenheiten in Form der Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2008.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Zu den im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigten Arbeitskräften zählen Personen im Alter von 15 Jahren und älter.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Die AK-Einheit (Arbeitskräfte-Einheit) ist eine Maßeinheit der Arbeitsleistung einer im Berichtszeitraum mit betrieblichen Arbeiten voll beschäftigten und nach ihrem Alter voll leistungsfähigen Arbeitskraft. Vollbeschäftigt entspricht einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden oder mehr.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben, eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen, den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind, in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben, sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.
Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II findet nach § 53a Abs. 1 SGB II die Arbeitslosendefinition des § 16 SGB III sinngemäß Anwendung.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Es bezeichnet die Geldleistungen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Geldleistungen dienen der Sicherung des eigenen Lebensunterhalts und setzen sich zusammen aus:
Leistungen aufgrund von Regelbedarfen (pauschalierte Regelsätze)
ggf. Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt
Leistungen für Unterkunft und Heizung
Leistungsberechtigung besteht grundsätzlich bis Ablauf des Monats des Erreichens des gesetzlichen Rentenalters.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Die Arbeitslosenquote zeigt die relative Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots an, indem sie die (registrierten) Arbeitslosen zu den Erwerbspersonen (Erwerbstätige + Arbeitslose) als Quoten in Beziehung setzt. Der Kreis der Erwerbspersonen bzw. der Erwerbstätigen kann unterschiedlich abgegrenzt werden:
Es werden folgende Arbeitslosenquoten berechnet:
- Arbeitslosenquote, bezogen auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen (Summe aus sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (einschließlich Auszubildende), geringfügig Beschäftigten und Beamtinnen und Beamten (ohne Soldatinnen und Soldaten) zuzüglich Arbeitslosen).
- Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen (Summe aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie Selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen zuzüglich Arbeitslosen).
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog