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Verdienste und Arbeitskosten: Ziele, Aufgaben, Methoden

Mit einer Gesetzesnovellierung wurden die bisherige Vierteljährliche Verdiensterhebung, die Verdienststrukturerhebung sowie die freiwillige Verdiensterhebung (siehe unten) zu einer neuen Verdiensterhebung (VE) zusammengefasst. Sie wird erstmals für das Berichtsjahr 2022 durchgeführt.

Grundlagen der Veröffentlichungen ab dem Berichtszeitraum 2022

(1) Verdiensterhebung

Die (neue) Verdiensterhebung (VE) umfasst monatlich die Arbeitnehmermerkmale für sämtliche Beschäftigte der Betriebe. Neben den Verdienstangaben, den bezahlten Arbeitsstunden und dem Beschäftigungsbeginn gehören auch die sozioökonomischen Merkmale wie Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und der Tätigkeitsschlüssel der Bundesagentur für Arbeit zum Erhebungsumfang. Diese Verdiensterhebung wird in Deutschland bei höchstens 58.000 ausgewählten Betrieben durchgeführt, für diese repräsentative Stichprobe werden in Bremen knapp 1.600 Einheiten befragt. Die Merkmale der neuen Verdiensterhebung entsprechen den Vorgaben der Entgeltbescheinigungsverordnung. Diese Daten liegen in der Lohnabrechnungssoftware und als Personalstammdaten in den Betrieben vor, sodass die Daten direkt aus dem betrieblichen Lohnabrechnungswesen entnommen werden können.
Um den Beantwortungsaufwand so gering wie möglich zu halten und dennoch die vollständige Abdeckung der Grundgesamtheit zu erreichen, wurde die Grundgesamtheit in drei Teile gegliedert und für jeden Teil ein eigenes Verfahren der Datengewinnung eingesetzt. Es wurde darauf geachtet, dass die Teile die Grundgesamtheit lückenlos abdecken und sich nicht überlappen.

  • Für Beschäftigungsverhältnisse in Betrieben mit SV-Beschäftigten der Wirtschaftsabschnitte A bis S ohne O der WZ 2008 erfolgt eine Primärerhebung bei einer Stichprobe von Betrieben (Bremen: rund 1.600 Betriebe). Die Befragung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Auskunftspflichtig sind dabei die Inhaber:innen der in die Erhebung einbezogenen Betriebe sowie die mit deren Leitung Beauftragten. Die Angaben über Beruf, Bildungsstand und Befristung der Beschäftigten werden nicht direkt erfragt, sondern über den Tätigkeitsschlüssel erhoben, den die Betriebe für die Meldungen zur gesetzlichen Sozialversicherung vorhalten. Damit ist eine wesentliche Erleichterung für die Befragten verbunden, aber auch, dass die Angaben über Beruf, Bildungsstand und Befristung der Beschäftigten an die aktuelle Pflege dieses Schlüssels bei den Betrieben.
  • Für Beschäftigungsverhältnisse in Betrieben ohne SV-Beschäftigte erfolgen Schätzungen auf der Basis von Daten aus dem Verwaltungsdatenspeichers.
  • Für Beschäftigungsverhältnisse der Wirtschaftsabschnitte O (vollständig) und P (überwiegend) erfolgt eine Ableitung der Verdienstangaben auf der Basis von verfügbaren Merkmalen der Personalstandstatistik über Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.

In der Verdiensterhebung werden Daten zu Verdiensten und Arbeitszeiten auf der Ebene einzelner Beschäftigter erfasst. Die Verdiensterhebung ermöglicht damit Aussagen über die Verteilung der Arbeitnehmerverdienste sowie über den Einfluss wichtiger Faktoren, die die individuelle Verdiensthöhe bestimmen. Da die Bruttomonatsverdienste gemeinsam mit den monatlichen Arbeitsstunden erfasst werden, können für alle Beschäftigten Bruttostundenverdienste berechnet werden. Die Bruttostundenverdienste werden für wichtige Statistiken ausgewertet, wie z.B. den Anteil von Niedriglohnbeziehern. Als Bestandteil des Bruttomonatsverdienstes wird der Betrag der Entgeltumwandlung zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung erfragt. Die Verdiensterhebung ermöglicht somit detaillierte Analysen über die individuelle Nutzung dieses Instruments der Altersvorsorge.
Detaillierte Angaben sind zu finden in den Qualitätsberichten des Statistischen Bundesamtes sowie in der Zeitschrift WISTA-Wirtschaft und Statistik.

(2) Arbeitskostenerhebung

Mit der Arbeitskostenerhebung (AKE) werden alle vier Jahre, zuletzt für das Jahr 2020, umfangreiche Daten über die Höhe und Zusammensetzung der gesamten Kosten des Produktionsfaktors Arbeit erhoben.

Rechtsgrundlagen und Klassifikationen

  • Verordnung (EG) Nr. 530/1999 zur Statistik über die Struktur der Verdienste und der Arbeitskosten
  • Verdienststatistikgesetz (VerdStatG)
  • Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)

Detaillierte Informationen zur Methodik der einzelnen Statistiken sind in den Qualitätsberichten dokumentiert.