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Unternehmensinsolvenzen in 2025 erneut rückläufig

13.03.2026

Im Jahr 2025 wurden an den Amtsgerichten des Landes Bremen 1.599 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das sind 95 Anträge (-5,6 Prozent) weniger als im Jahr 2024. Der größte Teil der Insolvenzen entfiel auf sogenannte „übrige Schuldner“, dazu zählen Verbraucher:innen oder ehemals selbstständig Tätige. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist im Jahr 2025 leicht zurück gegangen, es wurden insgesamt 1.135 Verfahren beantragt, 24 bzw. 2,1 Prozent weniger als in 2024. Von ehemals selbstständig Tätigen wurden 248 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

183 Unternehmensinsolvenzen

Von Unternehmen wurden 183 Anträge auf Insolvenzverfahren bei den Amtsgerichten gestellt. Gegenüber 2024 ist das ein Rückgang von -7,1 Prozent. Auch in der langjährigen Betrachtung ist dies ein vergleichsweise niedriges Ergebnis.

Die meisten Anträge stammten 2025 aus den Bereichen des Baugewerbes (31), des Handels (25), der Sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (23) sowie dem Gastgewerbe (21). Gegenüber dem Vorjahr war die größte Zunahme im Baugewerbe (+6 Anträge) festzustellen, der größte Rückgang bei den freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (-11 Anträge).
Im längerfristigen Vergleich setzte sich der seit 2020 fast stetige Rückgang der Insolvenzen im Bereich Verkehr und Lagerei fort auf 9 Anträge in 2025. Im Baugewerbe dagegen stieg die Zahl der Anträge im längerfristigen Vergleich.

Nicht für alle Anträge von Unternehmen liegen Angaben zur Zahl der betroffenen Arbeitsplätze vor, mindestens waren jedoch 1 771 Arbeitsplätze durch Unternehmensinsolvenzen gefährdet.

Die Summe der voraussichtlichen Forderungen aus allen Verfahren belief sich auf 314 Millionen Euro.

Unterschiede in den Städten Bremen und Bremerhaven

In der Stadt Bremen wurden 138 Unternehmensinsolvenzen beantragt gegenüber 146 in 2024 (-5,5 Prozent), in Bremerhaven 36 Anträge gegenüber 32 in 2024. Von Verbrauchern wurden in der Stadt Bremen 874 Anträge gestellt (2024: 862) und in Bremerhaven 258 (2024: 296). Die Berechnung der Insolvenzhäufigkeit je 10.000 Unternehmen bzw. 10.000 Einwohner:innen ermöglicht einen guten Vergleich der beiden Städten: Sowohl bei den Unternehmensinsolvenzen (132 zu 73) als auch den Verbraucherinsolvenzen (22 zu 15) ist die Häufigkeit in Bremerhaven höher als in Bremen.

Auch 2025 wurden einige Fälle von Schuldnern an bremischen Gerichten bearbeitet, die ihren Sitz bzw. Wohnort außerhalb des Landes Bremen haben.

Tabelle

Anlage: Tabelle (xlsx, 17 KB)

Methodischer Hinweis

Unternehmensschließungen, die unabhängig von einer Insolvenzantragspflicht aus anderen Gründen erfolgen, werden in der Insolvenzstatistik nicht erfasst, sodass die Zahl der Geschäftsaufgaben insgesamt höher ist. In die Insolvenzstatistik fließen erst Daten ein, wenn ein Insolvenzgericht eine erste Entscheidung zum jeweiligen Verfahren gefällt hat. Daher wird für die Unternehmensinsolvenzen davon ausgegangen, dass der Eintritt eines Grunds für die Stellung eines Insolvenzantrages rund drei bis fünf Monate vor dem Berichtszeitraum liegt.

Umfassendes Datenmaterial zu den Insolvenzen im Land Bremen und den Städten Bremen und Bremerhaven kann auf der Themenseite des Statistischen Landesamtes Bremen recherchiert werden: Die aktuellen Ergebnisse für das Jahr 2025 sind im Statistischen Bericht zusammengefasst. In der Datenbank Bremen Infosystem liegen aktuelle Monatsdaten und Jahresdaten in langen Zeitreihen vor.

Weitere Auskünfte erteilt

Markus Habig
Telefon: (0421) 361 19999
E-Mail: markus.habig@statistik.bremen.de