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Unternehmensinsolvenzen in 2023 gestiegen

Formular Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Stempel
Bildquelle: "Insolvenz" von Birgit Reitz-Hofmann, AdobeStock_10831656

Im Jahr 2023 wurden 1.512 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei den Amtsgerichten im Land Bremen gestellt. Das sind 108 Anträge mehr (7,7 Prozent) als im Jahr 2022.

Insbesondere die Unternehmensinsolvenzen haben zugenommen. Im Jahr 2023 wurden im Land Bremen 228 Verfahren beantragt gegenüber 153 Anträgen in 2022 (+49,0 Prozent). Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass die Antragszahlen in 2022 gegenüber dem langjährigen Niveau ungewöhnlich gering waren. Im Jahr 2021 wurden 229 Anträge eingereicht und 2018, noch vor den Corona-Einflüssen, 231. So bewegt sich die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen in 2023 in etwa auf dem durchschnittlichen Niveau der Vorjahre. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist in 2023 mit 993 gegenüber 997 in 2022 weitgehend stabil geblieben.

Die meisten Anträge stammten 2023 aus dem Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens (55). Im Vergleich zu den Vorjahren bedeutet dies einen drastischen Anstieg, fast ein Viertel aller Unternehmensinsolvenzen im Land Bremen gehen auf diesen Bereich zurück. Auch bei dender freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (34), gefolgt demvom Baugewerbe (27) und dem Bereich des Handels (26) gab es eine größere Anzahl von Insolvenzanträgen.

Gegenüber dem Vorjahr war die größte Zunahme im Handel festzustellen (+16 Anträge bzw. 160,0 Prozent), gefolgt vom Gastgewerbe (+ 5 Anträge bzw. 71,4 Prozent) und dem Baugewerbe (+10 Anträge bzw. 58,8 Prozent). Soweit das Niveau von 2023 mit 2018 glichen wird, also einen Zeitraum vor den Corona-Maßnahmen, so zeigt außerdem das Baugewerbe in 2023 eine auffällige Häufigkeit von Unternehmensinsolvenzen. Im Grundstücks- und Wohnungswesen hat sich die Insolvenzwelle aus dem Jahr 2021 weitgehend wieder abgebaut. Insgesamt waren mindestens 6.585 Arbeitsplätze durch Unternehmensinsolvenzen gefährdet, auch wenn nicht für alle Verfahren Angaben vorgelegen haben. Weitere Anträge im Jahr 2023 stammten von ehemals selbstständig Tätigen (237). Die Summe der voraussichtlichen Forderungen belief sich auf 2 943 Millionen Euro.

Die vorgenannten Entwicklungen werden wesentlich durch das Geschehen in der Stadt Bremen getragen. Die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen betrug 180 in 2023 gegenüber noch 92 in 2022 (+95,7 Prozent) sowie 29 Anträge in Bremerhaven gegenüber 30 in 2022. Von Verbrauchern wurden in der Stadt Bremen 744 Anträge gestellt (2022: 752) und in Bre-merhaven 249 (2022: 245). Auch 2023 wurden einige Fälle von Schuldnern an bremischen Ge-richten bearbeitet, die ihren Sitz bzw. Wohnort außerhalb des Landes Bremen haben. Dabei handelte es sich 2023 um 19 Unternehmensinsolvenzen (2022: 31; 2021: 117).

Tabelle: Insolvenzen im Land Bremen 2023 (pdf, 634.1 KB)

Hinweis

Im zeitlichen Vergleich der Unternehmensinsolvenzen müssen die Sonderregelungen und Wirtschaftshilfen in 2020 und 2021 berücksichtigt werden, die in der Folge ausgelaufen sind. Von Anfang März 2020 bis Ende 2020 war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ausgesetzt. Für diejenigen Unternehmen, bei denen die Aus-zahlung der vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand, galt diese Regelung bis Ende April 2021 weiter. Erst zum 1. Mai 2021 galt diese Pflicht zur Beantragung eines Insol-venzverfahrens wieder vollumfänglich.

Unternehmensschließungen, die unabhängig von einer Insolvenzantragspflicht aus anderen Gründen erfolgen, werden in der Insolvenzstatistik nicht erfasst, sodass die Zahl der Geschäfts-aufgaben insgesamt höher ist. Dabei fließen die Daten erst in die Statistik ein, wenn ein Insol-venzgericht eine erste Entscheidung zum jeweiligen Verfahren gefällt hat. Daher wird für die Unternehmensinsolvenzen davon ausgegangen, dass der Eintritt eines Grunds für die Stellung eines Insolvenzantrages rund drei bis fünf Monate vor dem Berichtszeitraum liegt.

Weitere Auskünfte erteilt

Markus Habig
Telefon: (0421) 361 19999
E-Mail: markus.habig@statistik.bremen.de

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