Im Land Bremen wurden im Jahr 2024 insgesamt 819 Verfahren zur Anerkennung einer im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikation durchgeführt. Die Zahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent (2023: 654) und liegt damit leicht über dem bundesweiten Trend von 21 Prozent Zunahme.
Der Anteil der von Frauen gestellten Anträge ist in den letzten fünf Jahren von 54 Prozent in 2020 auf 65 Prozent in 2024 gestiegen.
Von den 819 Anerkennungsverfahren im Jahr 2024 wurden mit 798 der überwiegende Anteil beschieden und somit abschließend bearbeitet. Dabei wurde bei der Hälfte der Verfahren (402) eine volle Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsabschlüsse festgestellt und bei 360 Verfahren lag eine eingeschränkte Gleichwertigkeit vor. Die eingeschränkte Gleichwertigkeit fasst drei Verfahrensergebnisse zusammen: Es ist eine Ausgleichsmaßnahme für die Erlangung der Gleichwertigkeit nötig (z.B. Anpassungslehrgang oder Eignungs-/Kenntnisprüfung), es liegt eine teilweise Gleichwertigkeit vor (hier bedarf es der Nachqualifizierung oder neuer Berufserfahrung für eine spätere volle Gleichwertigkeit) oder die antragstellende Person erhält einen partiellen Berufszugang. Bei 36 Anerkennungsverfahren lag ein negativer Bescheid vor. Die negativ beschiedenen Verfahren bewegen sich seit 2020 auf einem konstanten Niveau von 4 bis 6 Prozent.
Die Top 5 der am häufigsten anerkannten Berufe blieb unverändert zum Vorjahr: Auf Platz 1 liegt mit einem Anteil von 36 Prozent und 294 Anerkennungsverfahren (2023: 222) der Beruf Pflegefachmann/-frau. Auf Platz 2 folgt mit etwas Abstand der Beruf Lehrer/-in mit einem Anteil von 21 Prozent und 174 Anerkennungsverfahren (2023: 141), auf Platz 3 der Beruf Ingenieur/-in mit einem Anteil von 12 Prozent und 96 Anerkennungsverfahren (2023: 63). Die Plätze 4 und 5 belegen die Berufe Arzt/Ärztin mit einem Anteil von 8 Prozent und 63 Anerkennungsverfahren (2023: 51) und Erzieher/-in mit einem Anteil von 5 Prozent und 45 Anerkennungsverfahren (2023: 39).
Unter den häufigsten Ausbildungsstaaten befindet sich unverändert zum Vorjahr auf Platz 1 die Ukraine mit 16 Prozent und 135 Anerkennungsverfahren (2023: 81) und auf Platz 2 die Türkei mit 11 Prozent und 87 Anerkennungsverfahren (2023: 57). Neu unter den häufigsten Ausbildungsstaaten sind auf Platz 3 und 4 der Iran und die Philippinen mit 8 Prozent und 66 bzw. 63 Anerkennungsverfahren (2023: 24 bzw. 21). Zusammen auf Platz 5 befinden sich sowohl Spanien als auch Syrien mit 6 Prozent bzw. 51 Anerkennungsverfahren (2023: 48 bzw. 2023: 39).
Die Anerkennungsstatistik erfasst Verfahren gemäß § 17 Berufsqualifikationsfeststellungesetz (BQFG) und § 17 des Bremischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BremBQFG), bei denen ein Antrag auf Anerkennung der beruflichen Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses gestellt wurde. Hierbei ist zwischen reglementierten und nicht reglementierten Berufen zu unterscheiden. Für reglementierte Berufe ist ein Anerkennungsverfahren zwingend erforderlich, um in diesem Beruf in Bremen oder Deutschland zu arbeiten – zum Beispiel als Arzt/Ärztin oder Lehrer/-in. Bei nicht reglementierten Berufen kann in dem Beruf auch ohne Anerkennung gearbeitet werden – zum Beispiel als Friseur/-in oder Informatiker/-in. Eine offizielle Anerkennung kann aber die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.
Die TOP 5 Berufe sind entsprechend allesamt reglementierte Berufe, da hier aufgrund des notwendigen Charakters viel häufiger Anträge gestellt werden als bei nicht reglementierten Berufen, wo die Verfahren optional sind.