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Sozialleistungen: Ziele, Methoden, Aufgaben

Zum Bereich Sozialleistungen zählen die folgenden Statistiken und Aufbereitungen:

  • Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe
  • Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Statistik der Empfänger von Asylbewerberregelleistungen
  • Statistik über das Wohngeld
  • Pflegestatistik
  • Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe
  • Statistik der schwerbehinderten Menschen
  • Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

Erfahren Sie mit einem Klick auf die untenstehenden Überschriften mehr über die einzelnen Statistiken.

Im zwölften Buch des Sozialgesetzbuches ist die Sozialhilfe geregelt. Leistungsberechtigt sind Menschen, die „ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können“ (§19, Abs. 1). Es gibt verschiedene Hilfearten, die in den Kapiteln 3 bis 9 des Gesetzes geregelt sind. Sie richten sich zum Teil an verschiedene Personengruppen, zum Teil können Hilfearten kombiniert werden.

Die Erhebung erstreckt sich auf die Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Sie ist gegliedert nach den Leistungen Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel), Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel), Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel), Hilfe zur Pflege (7. Kapitel) und Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen (8. und 9. Kapitel). Ferner werden die Ausgaben der Sozialhilfeträger für Erstattungen an die Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung erfasst. Die Angaben werden bei den zuständigen Stellen, das sind die örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe sowie die kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie Aufgaben nach dem SGB XII wahrnehmen, erfasst.

Die Erhebung wird jährlich durchgeführt, Berichtszeitraum ist jeweils das abgelaufene Kalenderjahr.

Die Statistik ist eine Vollerhebung, bei der bereits vorliegende Verwaltungsdaten der zuständigen Stellen statistisch aufbereitet werden (Sekundärstatistik).

Die Kapitel 5 bis 9 des SGB XII umfassen die Bereiche Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel), Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel), Hilfe zur Pflege (7. Kapitel) und Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel) und Hilfe in anderen Lebenslagen (9. Kapitel).

Grundgesamtheit der Statistik sind die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Es werden verschiedene personenbezogene und leistungsbezogene Merkmale erfasst, sie stammen von den zuständigen Stellen. Das sind die örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe sowie die kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände.

Die Erhebung wird jährlich durchgeführt. Die Ergebnisse beziehen sich entweder auf das abgelaufene Kalenderjahr oder auf den Stichtag 31.12.
Die Statistik ist eine Vollerhebung, bei der bereits vorliegende Verwaltungsdaten der zuständigen Stellen statistisch aufbereitet werden (Sekundärstatistik).

Im 4. Kapitel des SGB XII ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung geregelt. Wie andere Sozialleistungen auch, ist es eine bedürftigkeitsabhängige Leistung. Ziel ist, den Lebensunterhalt von älteren bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen zu sichern, die dies nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen können.

Grundgesamtheit der Statistik sind die Leistungsempfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII. Es werden zwei Personengruppen unterschieden: Leistungsempfänger wegen Alters sind Menschen, die die Altersgrenze (derzeit 65 Jahre und 7 Monate) erreicht haben. Leistungsberechtigte wegen einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung haben das 18. Lebensjahr vollendet und sind unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert.

Es werden verschiedene personenbezogene und leistungsbezogene Merkmale erfasst, sie stammen von den zuständigen Stellen, das sind die örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe sowie den von diesen beauftragten Stellen.

Die Erhebung wird quartalsweise durchgeführt.

Die Statistik ist eine Vollerhebung, bei der bereits vorliegende Verwaltungsdaten der zuständigen Stellen statistisch aufbereitet werden (Sekundärstatistik).

Asylbewerberinnen und -bewerber, Geduldete und vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Ausländer können Leistungen beanspruchen, soweit sie materiell hilfebedürftig sind.

Mit der Statistik werden die Empfängerinnen und Empfänger der Regelleistungen erfasst. Grundlage dafür sind die genehmigten Anträge auf Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Es werden personenbezogene und leistungsbezogene Merkmale erfasst. Unter Regelleistungen sind die zwei Leistungsarten „Grundleistungen“ und „Hilfe zum Lebensunterhalt“ zu verstehen.

Die Erhebung wird jährlich durchgeführt. Die Ergebnisse beziehen sich entweder auf das abgelaufene Kalenderjahr oder auf den Stichtag 31.12.
Die Statistik wird als Vollerhebung durchgeführt, die Angaben stammen aus den Verwaltungsdaten der die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetz zuständigen Stellen (Sekundärstatistik).

Wohngeld ist ein von Bund und Ländern je zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Es wird einkommensschwächeren Haushalten gezahlt, damit diese die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Haushaltsgröße, dem Gesamteinkommen und der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Grundgesamtheit der Statistik sind Haushalte mit Wohngeldbezug in Deutschland nach dem Wohngeldgesetz (WoGG). Es werden verschiedene haushalts- und leistungsbezogene Merkmale erfasst, sie stammen von den zuständigen örtlichen Wohngeldbehörden.

Die Erhebung erfolgt vierteljährlich und jährlich zum Stichtag 31.12.

Die Erhebungen werden als Vollerhebung durchgeführt, bei der bereits vorliegende Verwaltungsdaten der zuständigen Stellen statistisch aufbereitet werden (Sekundärstatistik).

In der Pflegestatistik werden nur Leistungen nach SGB XI erfasst, die Erhebung erfolgt alle 2 Jahre. Zum Stichtag 15. Dezember werden seit 1999 Daten über das Personal und die Pflegebedürftigen in den ambulanten Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) und in den stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) erhoben. Außerdem liefern die Pflegekassen zum Stichtag 31. Dezember Angaben über die Empfänger von Pflegegeld.

Mit der Statistik werden Angaben zu Kindertageseinrichtungen, die Zahl der genehmigten Plätze und Angaben zu den dort betreuten Kindern und tätigen Personen erfasst. Ziel ist, einen Überblick über das Angebot der verschiedenen Formen der Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder zu erhalten und die notwendigen Grunddaten für den bedarfsgerechten Ausbau bereitszustellen. Die Daten werden besonders wegen des gesetzlich festgelegten Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz sowie für den Ausbau des Betreuungsangebots für unter 3-Jährige benötigt.

Die Erhebung erstreckt sich auf alle Kindertageseinrichtungen für behinderte und/oder nicht behinderte Kinder. Kindertageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages aufgenommen sowie pflegerisch und erzieherisch regelmäßig betreut werden, die über entsprechendes Personal verfügen und für die eine Betriebserlaubnis oder eine vergleichbare Genehmigung vorliegt.

Es werden personenbezogene Merkmale der betreuten Kinder und Angaben zur Art und zum Umfang der Betreuung erfragt. Die Angaben zum Personal richten sich nach dem Tätigkeitsbereich: Für pädagogisch und in der Verwaltung Tätige werden neben den personenbezogenen Angaben auch Angaben zur Ausbildung und Wochenarbeitszeit erfragt, für hauswirtschaftliches und technisches Personal nur Geschlecht und Wochenarbeitszeit.

Die Erhebung wird jährlich zum Stichtag 1. März als Vollerhebung durchgeführt. Auskunftspflichtig sind alle genannten Einrichtungen.

Die Betreuung durch sogenannte „Tagesmütter“ oder „Tagesväter“ im familiären Umfeld ist eine weitere Möglichkeit, die Eltern für die Betreuung ihrer Kinder nutzen können.

Ziel der Statistik ist, einen Überblick über das Angebot der Kindertagespflege zu erhalten. Die Erhebung ergänzt die Statistik über Kinder und tätige Personen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und ermöglicht einen umfassenden Überblick über die Zahl der Kinder in Tagesbetreuung. Beide Erhebungen stellen zusammen die Grunddaten für die Planung von Kindertagesbetreuung auf örtlicher und überörtlicher Ebene bereit.

Es werden personenbezogene Merkmale der betreuten Kinder und Angaben zur Art und zum Umfang der Betreuung erfragt. Zudem werden Angaben zu den Personen, die die Kindertagespflege durchführen, erfasst.

Die Erhebung wird jährlich zum Stichtag 1. März als Vollerhebung durchgeführt. Auskunftspflichtig sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe sowie die kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen.

Als Schwerbehinderte gelten Personen, denen von den Versorgungsämtern ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr zuerkannt worden ist. Auf Antrag stellen die Versorgungsämter für diese Personen einen Ausweis über die Eigenschaft als Schwerbehinderte aus. Zum Stichtag 31. Dezember werden in der 2-jährlichen Statistik Daten über schwerbehinderte Menschen mit gültigem Behindertenausweis erhoben.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II steht seit ihrer Einführung im Jahr 2005 im besonderen Fokus der Öffentlichkeit. Das als „Hartz IV“ bezeichnete Konstrukt ist Gegenstand von Diskursen in Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Massenmedien. Die Statistik bietet vielfältige und belastbare Daten über die Leistungsberechtigten und die Entwicklung des sozialen Sicherungssystems in Deutschland.

Es ist keine amtliche Statistik, sondern die Daten werden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Verfügung gestellt.

Gegenstand der Statistik sind Bedarfsgemeinschaften im Sinne des SGB II und alle darin lebenden Personen. Darunter fallen Leistungsberechtigte sowie Personen, die selbst keinen Leistungsanspruch nach dem SGB II haben. Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet eine Konstellation von Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften, und von denen erwartet wird, dass sie ihr Einkommen und Vermögen zur Deckung des Gesamtbedarfs aller Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft einsetzen.

Erfasst werden Merkmale der Bedarfsgemeinschaften und der darin lebenden Personen, dazu gehören soziodemografische Merkmale, wie z. B. Alter und Geschlecht, und Angaben über Art und Umfang der erhaltenen Leitungen.

Der Erhebungstermin ist der sogenannte statistische Stichtag in der Mitte jedes Monats. Die Ergebnisse werden monatlich veröffentlicht. Zu bestimmten Themen werden (zusätzlich) Quartals-, Halbjahres- und Jahresauswertungen veröffentlicht.

Die Daten werden als Vollerhebung aus den Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit gewonnen. Basis sind die dort erfassten Daten über Bedarfsgemeinschaften und ihre Mitglieder, die auf den Angaben der Antragsteller beruhen.

  • Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)
  • Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
  • Wohngeldgesetz (WoGG)
  • Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
  • Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)