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Die Objektartengruppe Vegetation umfasst die Flächen außerhalb der Ansiedlungen, die durch land- oder forstwirtschaftliche Nutzung, durch natürlichen Bewuchs oder dessen Fehlen geprägt werden.
Erfasst ist die veräußerte Fläche von jedem unbebauten Grundstück, das durch Kauf erworben wurde und innerhalb des Baugebiets einer Gemeinde liegt, soweit dessen Fläche 100 m2 und mehr beträgt.
Diese Art des Verfahrens stellt ein vereinfachtes Insolvenzverfahren dar, das für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt und bis Dezember 2001 auch für Kleingewerbetreibende galt. Die am 1. Dezember 2001 in Kraft getretene Änderung der Insolvenzordnung bestimmt, dass von diesem Zeitpunkt an Kleingewerbetreibende nicht mehr ein vereinfachtes Verfahren, sondern ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen müssen. Ein vereinfachtes Verfahren kommt ab Ende 2001 außer für Verbraucherinnen und Verbraucher auch für ehemals selbständig Tätige, deren Verhältnisse überschaubar sind (d. h. weniger als 20 Gläubigerinnen und Gläubiger und keine Verbindlichkeiten durch Arbeitsverhältnisse), zur Anwendung.
Im Verbrauchspreis sind alle Teilentgelte für Letztverbraucher, wie z.B. Wasserentnahmeentgelt, Investitionsbeitrag und sonstige verbrauchsabhängige Entgelte, enthalten.
Im Berichtsjahr Vererdungs- und Kompostierungsanlagen zugeführter Klärschlamm. Einschließlich Abgabe zur Herstellung von Gemischen aus Klärschlamm und anderen Materialien nach der Düngemittelverordnung (DüMV) in der jeweils geltenden Fassung.
Als verfügbare Plätze zählen die am Stichtag zugelassenen und tatsächlich verfügbaren Pflegeplätze, die von dem Pflegeheim gemäß Versorgungsvertrag nach SGB XI vorgehalten werden, unabhängig von den derzeit belegten Plätzen. Dabei sind die Pflegeplätze den verschiedenen Pflegearten (vollstationäre Dauerpflege, Kurzzeitpflege, teilstationäre Pflege als Tages- und/oder Nachtpflege) zugeordnet.
Das Verfügbare Einkommen steht den privaten Haushalten für Konsumzwecke oder zum Sparen zur Verfügung. Es ergibt sich dadurch, dass dem Primäreinkommen die monetären Sozialleistungen sowie die sonstigen laufenden Transfers hinzugefügt werden und die Sozialbeiträge, die sonstigen laufenden Transfers sowie die Einkommensteuer und andere Steuern, die von den privaten Haushalten zu leisten sind, abgezogen werden. Das Primäreinkommen der privaten Haushalte enthält die Einkommen aus Erwerbstätigkeit (wie Arbeitnehmerentgelt, Selbstständigeneinkommen) und Vermögen, die den inländischen privaten Haushalten zugeflossen sind.
Für die Berechnung des Indikators „Verfügbares Einkommen pro Kopf“ wird der Wert des Verfügbaren Einkommens der privaten Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck durch die Bevölkerungszahl im Jahresdurchschnitt auf Basis des Zensus 2011 dividiert.
[Quelle: Ab 2011: Statistisches Bundesamt, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes. Vor 2011: Länderergebnisse: Statistisches Bundesamt, Rückrechnung des Bevölkerungsstandes; Kreisergebnisse: Rückrechnung der regionalen VGR.]
Die Objektartengruppe Verkehr enthält die bebauten und nicht bebauten Flächen, die dem Verkehr dienen.
Als verletzt bei Straßenverkehrsunfällen gelten Personen, die unmittelbar in Krankenanstalten für mindestens 24 Stunden zur stationären Behandlung eingeliefert werden (= Schwerverletzte) oder Personen, deren Verletzungen keinen bzw. einen Krankenhausaufenthalt von weniger als 24 Stunden erforderten (= Leichtverletzte).
Versorgungsanlage bezeichnet eine Fläche, auf der vorwiegend Anlagen und Gebäude zur Versorgung mit Elektrizität, Wärme, Wasser, Öl, Gas oder zur elektronischen Informationsübertragung vorhanden sind.
Entlassungen aus der vollstationären Behandlung (einschließlich Sterbe- und Stundenfälle).
Beschäftigte multipliziert mit deren Arbeitszeitfaktor.
Unter Vollzeitbeschäftigten sind alle Beschäftigte zu verstehen, deren Arbeitszeit der tariflichen bzw. betrieblich festgelegten Regelarbeitszeit entspricht.
Bei Vollzeitbeschäftigten beträgt die regelmäßige Arbeitszeit die tarifabhängige ggf. ortsübliche Arbeitszeit.
Summe der ggf. von den Gerichten geschätzten Forderungen der Gläubigerinnen und Gläubiger zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Nachgewiesen sind Vorklassen, die von schulreifen, aber noch nicht schulpflichtigen Kindern besucht werden können und Schulkindergärten, die für schulpflichtige, aber noch nicht schulreife Kinder eingerichtet sind.
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sind Einrichtungen, die gemäß § 107 Abs. 2 Sozialgesetzbuch V. Buch (SGB V)
- der stationären Behandlung dienen, um eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken (Vorsorge) oder eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern oder im Anschluss an Krankenhausbehandlung den dabei erzielten Behandlungserfolg zu sichern oder zu festigen, auch mit dem Ziel, einer drohenden Behinderung vorzubeugen, eine Behinderung zu beseitigen, zu bessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern (Rehabilitation),
- fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Verantwortung und unter Mitwirkung von besonders geschultem Personal darauf eingerichtet sind, den Gesundheitszustand der Patienten nach einem ärztlichen Behandlungsplan vorwiegend durch Anwendung von Heilmitteln einschließlich der Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie o-der Arbeits- und Beschäftigungstherapie, ferner durch andere geeignete Hilfen, auch durch geistige und seelische Einwirkungen, zu verbessern und den behandelten Personen bei der Entwicklung eigener Abwehr- und Heilungskräfte zu helfen,
und in denen
- die behandelten Personen untergebracht und verpflegt werden können.