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Tätige Personen sind tätige Inhaberinnen und Inhaber und tätige Mitinhaberinnen und -inhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens 55 Stunden im Monat im Betrieb tätig sind, Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zum Betrieb stehen (z.B. im Vorstand, Direktorium, Volontariat, in Heimarbeit, im Praktikum und in Ausbildung) sowie Personen mit Altersteilzeitregelungen.
Zu den tätigen Personen zählen auch: Erkrankte, im Urlaub, im Mutterschutz oder im Erziehungsurlaub befindliche Personen und alle sonstigen vorübergehend Abwesenden, Streikende und von der Aussperrung Betroffene, solange das Arbeitsverhältnis nicht gelöst ist und Personen in Saison- und Aushilfsarbeit, Teilzeit, Kurzarbeit mit Empfang von Winterausfallgeld sowie betriebseigene Reinigungskräfte.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Tätige Personen umfassen in der Handwerkszählung die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die geringfügig entlohnten Beschäftigten und die tätigen Inhaber. Die Anzahl der tätigen Inhaber wird geschätzt und ist in der Spalte 2 (tätige Personen insgesamt) mit enthalten. Arbeitskräfte, die von anderen Unternehmen gegen Entgelt zur Arbeitsleistung gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz überlassen wurden, werden in der Handwerkszählung nicht erfasst.
In der Handwerkszählung werden Angaben der Bundesagentur für Arbeit über die sozialversicherungspflichtig und geringfügig entlohnten Beschäftigten ausgewertet. Hierbei ist bis Berichtsjahr 2023 zu berücksichtigen, dass es sich um eine Auswertung der beschäftigten Personen handelt und nicht der Beschäftigungsfälle, d.h. Personen mit mehr als einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis werden nur einem Betrieb zugerechnet, und zwar demjenigen, bei dem sie gemäß Bundesagentur für Arbeit ihrer Haupttätigkeit nachgingen. Ab Berichtsjahr 2024 werden mit der Einführung des Job-Konzeptes alle Beschäftigtenverhältnisse je Betrieb ausgewertet (in Haupt- und Nebentätigkeit).
Zu den tätigen Personen zählen in der amtlichen Statistik auch die unbezahlt mithelfenden Familienangehörigen. Diese Personengruppe kann in die Handwerkszählung nicht einbezogen werden, weil hierzu keine Informationen im Unternehmensregister oder in anderen verfügbaren Datenquellen vorhanden sind. Auch liegen derzeit keine Angaben vor, die es ermöglichen würden, die Anzahl der mithelfenden Familienangehörigen zu schätzen.
Bis Berichtsjahr 2013 werden die tätigen Personen zum Stichtag 31.12. des Berichtsjahres ausgewiesen, ab Berichtsjahr 2014 im Jahresdurchschnitt des Berichtsjahres.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Tätige Personen sind tätige Inhaberinnen und Inhaber und tätige Mitinhaberinnen und -inhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens 55 Stunden im Monat im Betrieb tätig sind, Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zum Betrieb stehen (z.B. im Vorstand, Direktorium, Volontariat, in Heimarbeit, im Praktikum und in Ausbildung) sowie Personen mit Altersteilzeitregelungen.
Zu den tätigen Personen zählen auch: Erkrankte, im Urlaub, im Mutterschutz oder im Erziehungsurlaub befindliche Personen und alle sonstigen vorübergehend Abwesenden, Streikende und von der Aussperrung Betroffene, solange das Arbeitsverhältnis nicht gelöst ist und Personen in Saison- und Aushilfsarbeit, Teilzeit, Kurzarbeit mit Empfang von Winterausfallgeld sowie betriebseigene Reinigungskräfte.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Als tätige Personen gelten Personen, die in einem vertraglichen Arbeitsverhältnis bzw. Dienstverhältnis zum Betrieb stehen (einschließlich der Auszubildenden), sowie tätige Inhaber(innen) und Mitinhaber(innen), ferner unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Das sind Personen, die in Voll-, Teilzeit oder nebenberuflich beschäftigt sind. Enthalten ist neben dem pädagogischen Personal auch das Leitungs- und Verwaltungspersonal sowie das hauswirtschaftliche und technische Personal. Ehrenamtlich Tätige sind in dieser Statistik nicht enthalten.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Als tätige Personen gelten Personen, die in einem vertraglichen Arbeitsverhältnis bzw. Dienstverhältnis zum Betrieb stehen (einschließlich der Auszubildenden), sowie tätige Inhaber(innen) und Mitinhaber(innen), ferner unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind.
Nachgewiesen werden die Beschäftigten aller Betriebe zum Stichtag 30. September des Berichtsjahres, unabhängig davon, ob im Geschäftsjahr Investitionen getätigt wurden oder nicht.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Tätige Personen werden anhand eines Schätzmodells ermittelt. Basis sind die Abhängig Beschäftigten, die je nach Rechtsform um tätige Inhaber ergänzt werden. Bei Kapitalgesellschaften wird keine Zuschätzung vorgenommen, bei Einzelunternehmen wird der Wert der Abhängig Beschäftigten um 1 und bei Personengesellschaften um 2 erhöht.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Tagebau, Grube, Steinbruch ist eine Fläche, auf der oberirdisch Bodenmaterial abgebaut und für die Förderung des oberirdischen Abbaugutes genutzt wird. Rekultivierte Tagebaue, Gruben, Steinbrüche werden als Objekte entsprechend der vorhandenen Nutzung erfasst.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Tageseinrichtungen für Kinder sind Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages aufgenommen sowie erzieherisch und pflegerisch betreut werden, die über haupt- oder nebenberufliches Personal verfügen und für die eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII oder eine vergleichbare Genehmigung vorliegt.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Dies sind Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages aufgenommen sowie erzieherisch und pflegerisch betreut werden, die über haupt- oder nebenberufliches Personal verfügen und für die eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII oder eine vergleichbare Genehmigung vorliegt. Bei den Tageseinrichtungen für Kinder wird nach Einrichtungsarten unterschieden, wobei sich die Unterscheidung danach richtet, ob in der betreffenden Einrichtung lediglich Kinder von bestimmten Altersklassen in so genannten „altershomogenen“ Gruppen betreut werden oder ob es sich um eine näher zu kennzeichnende Mischform handelt.
- Um eine Einrichtung für Kinder im Alter unter 3 Jahren handelt es sich, wenn in dieser Einrichtung in einer oder mehreren Gruppen ausschließlich Kinder im Alter unter 3 Jahren betreut werden.
- Eine Einrichtung für Kinder im Alter von 2 bis unter 8 Jahren - ohne Schulkinder - ist eine Einrichtung, in der in einer oder mehreren Gruppen ausschließlich Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt betreut werden.
- Eine Einrichtung für Kinder im Alter von 5 bis unter 14 Jahren - nur Schulkinder - ist eine Einrichtung, in der die vorhandenen Plätze ausschließlich der Betreuung von Schulkindern dienen.
- Bei den Einrichtungen mit Kindern aller Altersgruppen handelt es sich um
a) Tageseinrichtungen mit alterseinheitlichen Gruppen
Hier werden Kinder unterschiedlicher Altersklassen in verschiedenen altershomogenen Gruppen parallel betreut.
b) Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen
In diesen Einrichtungen werden Kinder verschiedener Altersklassen, d.h. Kinder im Krippenalter, Kindergartenalter und/oder Hortalter gemeinsam in
altersübergreifenden Gruppen betreut.
c) Tageseinrichtungen mit alterseinheitlichen und altersgemischten Gruppen
Hier sind sowohl altersübergreifende als auch altershomogene Gruppen vorhanden.
Die Klassifikation der Einrichtungsarten ist ausschließlich abhängig vom Alter der betreuten Kinder zum Stichtag. Dabei ist es unerheblich, um welche Art von Einrichtung es sich lt. Betriebserlaubnis oder vergleichbaren Regelungen handelt.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Die öffentlich geförderte Kindertagespflege bezeichnet die zeitweise Betreuung von Kindern bei einer von den Jugendämtern geförderten Tagespflegeperson. Die öffentlich geförderte Kindertagespflege ist neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung. In dieser Tabelle werden Kinder, die neben der Betreuung in öffentlich geförderter Kindertagespflege zusätzlich eine Kindertageseinrichtung oder eine Ganztagsschule besuchen, auch in der Zeile „Tagespflege“ mit ausgewiesen. In der Zeile „Insgesamt (ohne Doppelzählungen)“ sind dagegen die Kinder, die neben der Betreuung in öffentlich geförderter Kindertagespflege zusätzlich eine Kindertageseinrichtung oder eine Ganztagsschule besuchen, nicht enthalten.
Neben der öffentlich geförderten Kindertagespflege gibt es private Tagespflegeverhältnisse. Sie sind kein Bestandteil dieser Erhebung.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Unter Teilzeitbeschäftigten sind alle Beschäftigten zu verstehen, deren vertraglich festgelegte Arbeitszeit geringer als die tariflich/betrieblich festgelegte Regelarbeitszeit ist.
Hinweis: Aufgrund einer Umstellung im Meldeverfahren zur Sozialversicherung ist beim Merkmal Arbeitszeit kein Datenausweis für die Stichtage 30.06.2011 und 30.06.2012 möglich. Beim Vergleich von Daten ab dem Stichtag 30.06.2013 mit denen vorangegangener Stichtage ist zu beachten, dass Arbeitgeber im Zuge der Umstellung die Angaben zu Arbeitszeit ihrer Beschäftigten häufig korrigiert haben, so dass sich allein aufgrund dessen der Anteil Teilzeitbeschäftigter deutlich – bundesweit um rund 4 Prozentpunkte erhöht hat.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Teilzeitbeschäftigte sind Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit weniger als die tarifabhängige ggf. ortsübliche Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten beträgt.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
TFR steht für "Total Fertility Rate". Sie bezeichnet die durchschnittliche Kinderzahl je Frau (zusammengefasste Geburtenziffer) und gibt die Gesamtzahl der Kinder an, die von einer Frau zur Welt gebracht werden. Es wird dabei angenommen, dass sie bis zum Ende des gebärfähigen Alters lebt und das sie in jeder Altersstufe so viele Kinder bekommt, wie es den zum jeweiligen Zeitpunkt vorherrschenden altersspezifischen Fruchtbarkeitsraten in der weiblichen Bevölkerung entspricht.
Abfallentsorgungsanlagen mit Verfahren zur thermischen Trocknung, Verbrennung, Pyrolyse oder Vergasung von Abfällen sowie Kombinationen dieser Verfahren. Hauptzweck der thermischen Behandlung ist die Beseitigung des Schadstoffpotentials des Abfalls.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Klärschlammverbrennungsanlagen (Verbrennung mit O2-Überschuss, zum Beispiel in Wirbelschicht-, Rost-, Drehrohrfeuerungsanlagen) und andere Verfahren (zum Beispiel Pyrolyse, Vergasung, Niedertemperaturkonvertierung (NTK) und Hydrothermale Carbonisierung (HTC)).
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Mitverbrennung in Kohlekraftwerken oder Kohleveredelungsanlagen, Zementwerken, Abfallverbrennungsanlagen und anderen Feuerungsanlagen (zum Beispiel in Papierfabriken, Holzkraftwerke), auch wenn die genaue thermische Mitbehandlung nicht bekannt ist.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Grundlage der Todesursachenstatistik bildet die 10. Revision der "Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme" (ICD-10-WHO).
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog