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Für die Studierenden- sowie die Prüfungsstatistik gilt das Standortprinzip, das heißt Studierende und Prüfungen werden am jeweiligen Hochschulstandort nachgewiesen. Studierende unterschiedlicher Hochschulen innerhalb eines Kreises werden zusammengefasst. Hauptsitzstandort und weitere Standorte einer Hochschule können sich in unterschiedlichen Bundesländern befinden. Studierende einer Hochschule können deshalb auf unterschiedliche Kreise verteilt sein. Studierende/Prüfungen im Fernstudium werden im Kreis des Hauptsitzes der Hochschule nachgewiesen. Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.