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Hafenbecken ist ein natürlicher oder künstlich angelegter oder abgetrennter Teil eines Gewässers, in dem Schiffe be- und entladen werden.
Halde ist eine Fläche, auf der Material langfristig gelagert wird und beschreibt die auch im Relief zu modellierende tatsächliche Aufschüttung. Dauerhaft anders genutzte Halden werden als Objekte entsprechend der tatsächlichen Nutzung erfasst.
Handel und Dienstleistung bezeichnet eine Fläche, auf der vorwiegend Gebäude stehen, in denen Handels- und/oder Dienstleistungsbetriebe ansässig sind. Dazu gehören auch Flächen zur Beherbergung, Restauration und/oder Vergnügung.
Dieser Wirtschaftsbereich umfasst die Abschnitte „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“, „Verkehr und Lagerei“ sowie „Gastgewerbe“.
Dieser Wirtschaftsbereich umfasst die Abschnitte „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“, „Verkehr und Lagerei“, „Gastgewerbe“ sowie „Information und Kommunikation“.
Dieser Wirtschaftsbereich umfasst die Abschnitte „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“, „Verkehr und Lagerei“ sowie „Gastgewerbe“.
Dieser Wirtschaftsbereich umfasst die Abschnitte „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“, „Verkehr und Lagerei“, „Gastgewerbe“ sowie „Information und Kommunikation“.
Ein Handwerksunternehmen wird als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt und eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen muss. Das Handwerksunternehmen umfasst alle zugehörigen Betriebe.
Handwerksunternehmen sind Einheiten, die in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke betrieben werden können, eingetragen sind.
Die Handwerkskammern führen Verzeichnisse, in denen Handwerksunternehmen und Betriebe eingetragen sind, die zulassungspflichtige, zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerbe ausüben. Das Verzeichnis der Handwerksunternehmen und Betriebe, die zulassungspflichtige Gewerbe ausüben dürfen, wird Handwerksrolle genannt. Ob eine Einheit relevant für die Handwerkszählung ist, hängt davon ab, ob und mit welchem Hauptgewerbezweig diese Einheit in den Verzeichnissen der Handwerkskammern geführt wird.
In die Handwerkszählung werden nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.
Ob die Handwerkseigenschaft einer Einheit aufgrund von innerbetrieblichen Abteilungen oder Nebenbetrieben besteht, kann nur indirekt aus den Merkmalen des statistischen Unternehmensregisters (z. B. aus den Kriterien Unternehmensgröße und Wirtschaftszweig) abgeleitet werden, weshalb hier notwendigerweise ein Ermessensspielraum bei der Einschätzung verbleibt.
Bei der Handwerkszählung werden nur Handwerksunternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Einheiten) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig oder geringfügig entlohnten Beschäftigten im Berichtsjahr einbezogen.
Die jeweils für das Berichtsjahr zugrundeliegende Mindestanzahl an Beschäftigten wird im jährlichen Qualitätsbericht der Statistik u. a. unter Punkt 1.1 dokumentiert.
https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Handwerk/einfuehrung.html
Zu Hülsenfrüchten zählen alle trocken als Körner geernteten Hülsenfrüchte, wie z. B. Erbsen, Ackerbohnen, Süßlupinen sowie Mischkulturen. Frischerbsen, Busch- und Stangenbohnen sowie andere frisch geernteten Hülsenfrüchte zählen dagegen zum Gemüse.
Die Hauptdiagnose wird definiert als die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Aufenthaltes der behandelten Personen verantwortlich ist. Sie entspricht der Internationalen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision GM (German Modification).
Zu den Haupterwerbsbetrieben werden alle Betriebe gezählt, deren betriebliches Einkommen größer ist als das Einkommen aus außerbetrieblichen Quellen und alle Betriebe ohne außerbetriebliches Einkommen.
Die auf die Grundschule bzw. auf eine zwischengeschaltete Orientierungsstufe aufbauende Hauptschule umfasst die Klassen-/Jahrgangsstufen 5 bzw. 7 bis 9 bzw. 10 und vermittelt eine allgemeine Bildung als Grundlage für eine praktische Berufsausbildung und bereitet in der Regel auf den Besuch der Berufsschule vor. Ausgewiesen sind zusätzlich die Klassen-/Jahrgangsstufen 5 bis 9 noch bestehender Volksschulen.
Grundentgelt (Grundgebühr) bzw. Entgeltpauschale. Bezogen auf die haushaltsübliche Zählergröße bzw. Jahresverbrauchsklasse. Einschließlich haushaltsüblicher flächenbezogener Entgelte.
Von der Gemeinde für das jeweilige Kalenderjahr festgesetzter Prozentsatz, der auf die Messbeträge der Realsteuern angewandt wird (sog. Hebesatzanspannung) und der für die einzelnen Realsteuerarten in aller Regel unterschiedlich hoch ist.
Heide ist eine Fläche mit typischen Sträuchern, Gräsern und geringwertigem Baumbestand.
Hierbei handelt es sich nur um die unmittelbar vom Sozialamt erbrachten Leistungen nach §§ 47 bis 51 SGB XII. Empfängerinnen und Empfänger, für die entsprechende Leistungen als Erstattungen der Sozialhilfeträger für Aufwendungen der Krankenkassen nach § 264 Abs. 7 und Abs. 2 SGB V erbracht wurden, sind nicht enthalten.
In besonderen Fällen erhalten Leistungsberechtigte gemäß § 2 AsylbLG anstelle der Grundleistungen Leistungen, die dem SGB XII entsprechen.
Hilfe zum Lebensunterhalt ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können. Hilfe zum Lebensunterhalt kann auch Personen geleistet werden, die ihren notwendigen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können, jedoch einzelne erforderliche Tätigkeiten nicht verrichten können. Die Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen werden aus statistischen Gründen nicht in die Gesamtzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Mindestsicherungsleistungen einbezogen. Mehrfachzählungen mit den Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden somit vermieden.
Bei der Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege werden ab dem Berichtsjahr 2017 Empfänger, für die kein abgeschlossenes Verfahren zur Ermittlung und Feststellung des Pflegegrades vorliegt, nicht ausgewiesen.