Glossar (im Aufbau)
Gesamtliste der Glossareinträge anzeigen
Suchergebnisse für "G"
Anzahl der Glossareinträge: 1 - 29 von (29)
Es handelt sich hierbei um die Zahl der Gäste, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsbetrieben ankamen und zum vorübergehenden Aufenthalt eine Schlafgelegenheit belegten.
Es handelt sich hierbei um die Zahl der Übernachtungen von Personen, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsbetrieben übernachteten, d.h. zum vorübergehenden Aufenthalt eine Schlafgelegenheit belegten.
Lebendgeborene von Frauen im Alter von x Jahren während des Jahres im Verhältnis zur durchschnittlichen weiblichen Bevölkerung im Alter von x Jahren in diesem Jahr. Der Wert wird je 1.000 Frauen angegeben. Das Alter der Mütter wird dabei als Differenz zwischen dem Geburtsdatum des Kindes und dem Geburtsdatum der Mutter ermittelt.
Gehölz ist eine Fläche, die mit einzelnen Bäumen, Baumgruppen, Büschen, Hecken und Sträuchern bestockt ist.
Es ist die Zahl der laut Betriebserlaubnis genehmigten Plätze. Dieses Erhebungsmerkmal erlaubt keine Differenzierung nach Art der Plätze.
Landwirtschaftlich genutzte Fläche, die vom Betrieb gegen Entgelt (Geld, Naturalien oder sonstigen Leistungen) aufgrund eines schriftlichen oder mündlichen Pachtvertrages zur Nutzung übernommen worden ist und auch von diesem bewirtschaftet wird.
Zu den geringfügig entlohnten Beschäftigten gehören alle Arbeitskräfte, die einer Beschäftigung nach § 8 (1) Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) nachgehen. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt nach § 8 (1) SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung regelmäßig im Monat 520 Euro (450 Euro bis einschließlich September 2022, 400 Euro bis einschließlich Jahr 2012) nicht übersteigt.
Auch hier werden die Angaben von der Bundesagentur für Arbeit dem Statistischen Bundesamt im Rahmen des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes zur Verfügung gestellt. Die dem Unternehmensregister übermittelten Daten enthalten diejenigen Betriebe, in denen ab dem Berichtsjahr 2014 im Jahresdurchschnitt eine bestimmte Anzahl von sozialversicherungspflichtig oder geringfügig entlohnten Beschäftigten tätig war. Die Angaben über die geringfügig entlohnten Beschäftigen in den Betrieben werden auch hier zu Unternehmensergebnissen aggregiert.
Der Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt sich als Saldo der positiven und negativen Einkünfte aus den gesetzlich vorgegebenen sieben Einkunftsarten unter Berücksichtigung bestimmter Hinzurechnungs- und Abzugsposten.
Die Gesamtregelleistungen nach dem SGB II setzen sich zusammen aus dem Arbeitslosengeld II (ALG II) und dem Sozialgeld.
Zum Stichtag 15.12.2017 werden Personen mit der Signierung des Geschlechts „ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)“ dem weiblichen Geschlecht zugeordnet.
Ab der Erhebung 2019 werden Personen mit der Ausprägung „ohne Angabe“ bzw. "divers“ zufällig auf das weibliche bzw. das männliche Geschlecht verteilt.
Als getötet bei Straßenverkehrsunfällen gelten Personen, die auf der Stelle getötet wurden oder innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall an den Unfallfolgen starben.
Die Positionen zum Getreide (Spalten 2 bis 10) enthalten nur den Getreideanbau zur Körnergewinnung und setzen sich zusammen aus den Getreidearten Weizen, Roggen und Wintermenggetreide, Triticale, Gerste, Hafer, Körnermais einschließlich Corn-Cob-Mix sowie sonstiges Getreide, wie z.B. Sommermenggetreide, Hirse, Sorghum. Unter Weizen wird Winter- und Sommerweizen sowie Dinkel und Hartweizen zusammengefasst. Unter Winterweizen einschließlich Dinkel und Einkorn wird gewöhnlicher Nackt- oder Saatweizen (Weichweizen) in der Winterform verstanden. Wintermenggetreide sind Mischungen aus verschiedenen Wintergetreidearten. Triticale ist eine Kreuzung aus Weizen und Roggen. Unter Gerste wird Wintergerste und Sommergerste zusammengefasst.
Getrennt erfasste Wertstoffe sind zur Verwertung geeignete Abfälle, die getrennt vom Hausmüll (Restmüll) und Sperrmüll in eigens dafür vorgesehenen Sammelbehältern (z.B. gelbe Tonnen/Säcke) eingesammelt oder an entsprechende Sammelstellen (z.B. Wertstoffhöfe) angeliefert werden. Zu den getrennt erfassten Wertstoffen gehören gemischte Verpackungen, Glas, Papier, Pappe, Karton, Metalle, Holz, Kunststoffe und Textilien.
Die Objektartengruppe Gewässer umfasst die mit Wasser bedeckten Flächen.
Nachgewiesen wird die Zahl der Gewerbeanmeldungen (ohne Reisegewerbe, bis 2016 ohne Reise- und Automatenaufstellgewerbe). Eine Anmeldung ist abzugeben bei
- Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes (Neugründung und Gründung nach dem Umwandlungsgesetz),
- Wiedereröffnung nach Verlegung (Zuzug),
- Sonstige Anmeldungen (Kauf, Pacht, Erbe, Änderung der Rechtsform, Eintritt Gesellschafterin bzw. Gesellschafter).
Betriebsgründungen: Gründung eines Betriebes (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbstständige Zweigstelle) durch eine juristische Person, eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) oder eine natürliche Person. Bei einer natürlichen Person, die eine Hauptniederlassung anmeldet, ist Voraussetzung, dass sie entweder in das Handelsregister eingetragen ist oder aber eine Handwerkskarte besitzt oder mindestens eine Arbeitnehmerin bzw. einen Arbeitnehmer beschäftigt.
Ein Gewerbebetrieb ist gemäß § 15 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs im Sinne des § 18 EStG noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. Als Gewerbebetrieb gilt gemäß § 2 Abs. 2 und 3 GewStG stets und in vollem Umfang die Tätigkeit der Kapitalgesellschaften, der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sowie der sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts und der nichtrechtsfähigen Vereine, soweit sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. In einer ganzen Reihe von Fällen kommt eine Befreiung von der Gewerbesteuer in Betracht. Sie sind im Einzelnen in § 3 GewStG geregelt.
Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist jeder im Inland betriebene Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, durch die Gewerbesteuerumlage sind der Bund und die Länder am Aufkommen beteiligt.
Der Gini-Index basiert auf dem breiter bekannten Gini-Koeffizienten und berechnet sich durch den Wert des Gini-Koeffizienten [0;1] multipliziert mit 100. Es handelt sich um ein Maß der relativen Konzentration bzw. Ungleichheit, welches entsprechend Werte von 0 bis 100 annehmen kann. Je ungleicher die Verteilung ist, desto näher liegt der Wert bei 100, im Falle der Konzentration des gesamten Einkommens auf nur eine Person resultiert ein Gini-Index von 100. Bei Gleichverteilung hat der Gini-Index den Wert 0. Das Äquivalenzeinkommen ist ein auf der Basis des Haushaltsnettoeinkommens berechnetes bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied.
Grünanlage ist eine Anlage mit Bäumen, Sträuchern, Rasenflächen, Blumenrabatten und Wegen. Sie dient der Erholung einschließlich spielerischer Aktivitäten oder erfüllt stadtgestalterische Aufgaben.
Die Großvieheinheit ist eine Standardmaßeinheit, die die Zusammenfassung der verschiedenen Arten von Viehbeständen zu Vergleichszwecken erlaubt. Die Großvieheinheiten werden mit Hilfe entsprechender Umrechnungsschlüssel für die verschiedenen Nutzvieharten bestimmt.
Für jede Realsteuerart und für jede Gemeinde wird der Grundbetrag nach folgender Formel berechnet:
Istaufkommen
----------------------- * 100
Hebesatz
Sie dienen der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits-und Körperpflege sowie an Gebrauchs-und Verbrauchsgütern des Haushalts und werden gemäß § 3 AsylbLG im notwendigen Umfang als Sachleistungen gewährt. Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 Absatz 1 des Asylgesetzes sind vorbehaltlich des § 3 Absatz 3 Satzes 3 AsylbLG vorrangig Geldleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs zu gewähren.
Die Grundschule umfasst die Klassen-/Jahrgangsstufen 1 bis 4 bzw. 6 (in Berlin und Brandenburg) und vermittelt Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten. Ausgewiesen sind zusätzlich die Klassen-/Jahrgangsstufen 1 bis 4 noch bestehender Volksschulen.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren bis zur Altersgrenze (§ 41 Abs. 2 SGB XII) sowie Personen ab der Altersgrenze, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können.
Steuergegenstand der Grundsteuer A ist das land- und forstwirtschaftliche Vermögen. Es umfasst alle Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt sind. Bei der Grundsteuer A handelt es sich um eine Gemeindesteuer, deren Aufkommen den Gemeinden verbleibt.
Steuergegenstand der Grundsteuer B sind die unbebauten und bebauten Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen sind. Bei der Grundsteuer B handelt es sich um eine Gemeindesteuer, deren Aufkommen den Gemeinden verbleibt.
Ab dem Kalenderjahr 2025 haben die Gemeinden in allen Ländern außer Bayern die Möglichkeit, aus städtebaulichen Gründen einen erhöhten Hebesatz auf unbebaute baureife Grundstücke festzusetzen (sog. Grundsteuer C). Das Aufkommen der Grundsteuer C verbleibt den Gemeinden.
Als Grundwasser gilt das unterirdisch anstehende Wasser ohne Uferfiltrat und angereichertes Grundwasser.
Gymnasien sind weiterführende Schulen, die üblicherweise unmittelbar an die Grundschule oder die Orientierungsstufe anschließen. Die Schulbesuchsdauer ist unterschiedlich lang. Sie beträgt im Regelfall neun (Klassen-/Jahrgangsstufen 5 bis 13) oder sieben Jahre (Klassen-/Jahrgangsstufen 7 bis 13) bzw. acht (Klassen-/Jahrgangsstufen 5 bis 12) oder sechs Jahre (Klassen-/Jahrgangsstufen 7 bis 12). Es gibt außerdem Gymnasien in Aufbauform, deren Besuch im Allgemeinen den Realschulabschluss voraussetzt. Das Abschlusszeugnis des Gymnasiums gilt als Befähigungsnachweis für das Studium an Hochschulen.
Mit der Verkürzung der Schulzeit an Gymnasien von neun (G9) auf acht Jahre (G8) wird in der gymnasialen Oberstufe nicht mehr nach Jahrgangsstufen gezählt, sondern die ehemaligen Jahrgangsstufen 10/11 bis 12/13 werden nur noch als "Einführungsphase" (E) und als zweijährige "Qualifikationsphase" (Q1 und Q2) ausgewiesen.