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Ab dem Wintersemester 2015/16 wurde die Fächersystematik für die Hochschulstatistik geändert. Hierbei handelt es sich unter anderem um textliche Änderungen, aber auch um die Zusammenlegung von Fächergruppen oder einer Verschiebung von Studienbereichen in andere Fächergruppen.
Die Ergebnisse der Hochschulstatistik ab WS 2015/2016 sind daher mit den Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar.
Unter https://www.bildungsmonitoring.de/bildung/online sind Indikatoren zur kommunalen Bildungsberichterstattung bereitgestellt.
Die Gliederung der Fachabteilungen erfolgt gem. § 301 SGB V. Zu den chirurgischen Fachabteilungen zählen die Allgemeine Chirurgie, Unfall-, Gefäß-, Thorax-, Herz-, Kinder-, Zahn- und Kieferheilkunde, Mund-, Kiefer-, Neuro- und plastische Chirurgie. Die Geriatrie wurde bis einschließlich 2006 nicht als gesonderte Fachabteilung erfasst, sondern unter der Inneren Medizin mit nachgewiesen. Unter übrige Fachbereiche werden Nuklearmedizin und Strahlentherapie, sonstige Fachbereiche sowie unbekannte Fachabteilungen nachgewiesen.
Die Gliederung der Fachabteilungen erfolgt gem. § 301 SGB V. Zu den chirurgischen Fachabteilungen zählen die Allgemeine Chirurgie, Unfall-, Gefäß-, Thorax-, Herz-, Kinder-, Zahn- und Kieferheilkunde, Mund-, Kiefer-, Neuro- und plastische Chirurgie. Die Geriatrie wurde bis einschließlich 2006 nicht als gesonderte Fachabteilung erfasst, sondern unter der Inneren Medizin mit nachgewiesen. Unter übrige Fachbereiche werden Nuklearmedizin und Strahlentherapie sowie sonstige Fachbereiche nachgewiesen.
Die Gliederung der Fachabteilungen erfolgt gem. der Deutschen Rentenversicherung. Die Geriatrie wurde bis einschließlich 2006 nicht als gesonderte Fachabteilung erfasst, sondern unter der Inneren Medizin mit nachgewiesen. Die Fachabteilung Allgemeinmedizin wird ab Berichtsjahr 2018 nicht mehr nachgewiesen. Unter den sonstigen Fachbereichen werden Augenheilkunde, Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Urologie, chirurgische Fachabteilungen, Nuklearmedizin, Strahlenheilkunde, Prävention, Nachsorge sowie sonstige Fachabteilungen, Sondertatbestände und Fachabteilungen ohne spezifische Zuordnung nachgewiesen.
Die in Bayern eingerichteten Fachakademien setzen einen mittleren Schulabschluss voraus und bereiten in der Regel im Anschluss an eine dem Berufsziel dienende berufliche Ausbildung oder praktische Tätigkeit auf den Eintritt in eine gehobene Berufslaufbahn vor. Der Ausbildungsgang umfasst bei Vollzeitunterricht mindestens zwei Jahre.
Ab Schuljahr 1997/98 werden in der Statistik der beruflichen Schulen nur die Fachakademien nachgewiesen.
Fachgymnasien sind berufsbezogene Gymnasien (einschließlich gymnasialer Oberstufe an Oberstufenzentren), für deren Besuch der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss vorausgesetzt wird. Die Schulbesuchsdauer beträgt in der Regel drei Jahre. Der Abschluss des Fachgymnasiums gilt als Befähigungsnachweis für das Studium an Hochschulen.
Fachoberschulen bauen auf dem Realschulabschluss oder einem als gleichwertig anerkannten Abschluss auf. Der Schulbesuch dauert - abhängig von der beruflichen Vorbildung - bei Vollzeitunterricht mindestens ein Jahr, bei Teilzeitunterricht bis zu drei Jahre. Der erfolgreiche Abschluss gilt als Befähigungsnachweis zum Studium an Fachhochschulen.
Fachschulen werden freiwillig nach einer bereits erworbenen Berufsausbildung und praktischen Berufserfahrung, teilweise auch nach langjähriger praktischer Arbeitserfahrung oder mit dem Nachweis einer fachspezifischen Begabung besucht. Sie vermitteln eine weitergehende fachliche Fortbildung im Beruf. Die Schulbesuchsdauer beträgt zwischen 6 Monaten und vier Jahren, je nachdem, ob es sich um Voll- oder Teilzeitschulen handelt und welcher Abschluss vermittelt wird. Zu den Fachschulen rechnen z.B. Technikerschulen und Meisterschulen.
Betriebsinhaberinnen bzw. Betriebsinhaber von Einzelunternehmen und ihre sowohl auf dem Betrieb lebenden als auch mit betrieblichen Arbeiten beschäftigten Familienangehörigen.
Förderanlage bezeichnet eine Fläche mit Einrichtungen zur Förderung von Rohstoffen und Energieträgern.
Fischereiwirtschaftsfläche bezeichnet Flächen/Areale, die dem (gewerblichen) Fangen oder Züchten von Fischen und anderen Wassertieren/ im Wasser lebenden Organismen zur Nahrungsgewinnung und Weiterverarbeitung dienen.
Fläche besonderer funktionaler Prägung ist eine baulich geprägte Fläche einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freifläche, auf der vorwiegend Gebäude und/oder Anlagen zur Erfüllung öffentlicher Zwecke oder historische Anlagen vorhanden sind.
Fläche gemischter Nutzung ist eine bebaute Fläche einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freifläche (Hofraumfläche, Hausgarten), auf der keine Art der baulichen Nutzung vorherrscht. Solche Flächen sind insbesondere ländlich-dörflich geprägte Flächen mit land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Wohngebäuden u.a. sowie städtisch geprägte Kerngebiete mit Handelsbetrieben und zentralen Einrichtungen für Wirtschaft und Verwaltung.
Fließgewässer ist ein geometrisch begrenztes, auf dem Festland fließendes Gewässer, das die Wassermengen sammelt, die als Niederschläge auf die Erdoberfläche fallen oder in Quellen austreten, und in ein anderes Gewässer, ein Meer oder in einen See transportiert.
Flugverkehr umfasst die baulich geprägte Fläche und die mit ihr in Zusammenhang stehende Freifläche, die ausschließlich oder vorwiegend dem Flugverkehr dient.
Forstwirtschaftliche Betriebsfläche bezeichnet eine bebaute oder unbebaute Fläche, die dem forstwirtschaftlichen Betrieb ohne eine Wohnnutzung dient.
Forstwirtschaftsfläche bezeichnet eine Waldfläche, mit oder ohne Bäume, welche forstwirtschaftlich genutzt wird. Hierzu zählen keine Kurzumtriebsplantagen.
Freie Waldorfschulen sind Schulen, in denen unterschiedliche Bildungsgänge auf der Grundlage der Pädagogik Rudolf Steiners zusammengefasst sind.
Freizeitanlage bezeichnet eine Fläche, die vorwiegend der Freizeitgestaltung oder dazu dient, Tiere zu zeigen.
Wasserbezug aus dem öffentlichen Netz oder von anderen Betrieben und Einrichtungen. Enhält Mehrfachzählungen, sofern der Fremdbezug bereits bei anderen Betrieben und Einrichtungen als solcher erfasst ist.
Friedhof ist eine Landfläche, die zur Bestattung dient oder gedient hat, sofern die Zuordnung zu „Grünanlage“ nicht zutreffender ist. Waldbestattungsflächen werden der Nutzungsart „Wald“ zugeordnet.