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                Als deutsche Person im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes zählt, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder als geflüchtete oder vertriebene Person deutscher Volkszugehörigkeit oder als deren Ehepartnerin bzw. Ehepartner oder von ihr abstammende Person in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. Personen, die sowohl die deutsche als auch eine andere Staatsangehörigkeit haben, gelten als deutsche Staatsangehörige. Seit 01.01.2000 erwerben Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt.
 
             
         
            
            
            
                Dreiseitig freistehendes Wohnhaus mit bis zu 2,5 Geschossen und nicht mehr als zwei Wohnungen, an das ein gleichartiges Wohnhaus spiegelbildlich angefügt ist.
 
             
         
            
            
            
                Die durchschnittliche Kinderzahl je Frau (zusammengefasste Geburtenziffer) gibt die Gesamtzahl der Kinder an, die von einer Frau zur Welt gebracht werden. Es wird dabei angenommen, dass sie bis zum Ende des gebärfähigen Alters lebt und das sie in jeder Altersstufe so viele Kinder bekommt, wie es den zum jeweiligen Zeitpunkt vorherrschenden altersspezifischen Fruchtbarkeitsraten in der weiblichen Bevölkerung entspricht. .