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Unbebaute Flächen, die vorherrschend durch Abbau der Bodensubstanz genutzt werden (z.B. Kiesgrube, Braunkohle-Tagebau).
Abendhauptschulen führen in einem einjährigen Ausbildungsgang zum Hauptschulabschluss. Abendrealschulen führen Erwachsene in Abendkursen zum Realschulabschluss; Dauer zwei bis drei Jahre. Abendgymnasien ermöglichen befähigten Erwachsenen, in einem Zeitraum von mindestens drei Jahren die allgemeine Hochschulreifeprüfung abzulegen. Kollegs sind Vollzeitschulen zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Die abhängig Beschäftigten umfassen die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie die ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten. Kurzfristig Beschäftigte werden nicht nachgewiesen.
Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden.
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung (§ 14SGB IV) regelmäßig im Monat 450 Euro nicht überschreitet. Geringfügig entlohnt Beschäftigte im Nebenjob (neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung) sind bei Auswertungen aus dem Unternehmensregister nicht enthalten.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Dargestellt ist für allgemeinbildende Schulen in der Regel die Anzahl der Absolvierenden/Abgehenden nach Ableistung der allgemeinen Vollzeitschulpflicht. Mit ausgewiesen werden auch Schülerinnen und Schüler, die den typischen Abschluss einer Schulart (z.B. den Realschulabschluss) erreicht haben, auch wenn sie anschließend auf eine andere Schulart (z.B. das Gymnasium) überwechseln und damit im allgemeinbildenden Schulwesen verbleiben. Nicht nachgewiesen sind die externen Prüfungsteilnehmenden (Schulfremdenprüfungen).
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Hierzu zählen Absolvierende/Abgehende der Gymnasien, Gesamtschulen, Freien Waldorfschulen und Förderschulen (Sonderschulen) mit Hochschulreife. Einbezogen sind die entsprechenden Abschlüsse der Schulen des 2. Bildungsweges (Abendschulen).
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Hierzu zählen Absolvierende/Abgehende der Gymnasien, der Gesamtschulen, der Freien Waldorfschulen und der Förderschulen mit Fachhochschulreife. Einbezogen sind die entsprechenden Abschlüsse der Schulen des 2. Bildungsweges (Abendschulen).
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Hierzu zählen Absolvierende/Abgehende aus Haupt-/Volksschulen, Förderschulen, Schulen mit mehreren Bildungsgängen, Gesamtschulen mit Hauptschulabschluss, Schülerinnen und Schüler der Realschulen, drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Freien Waldorfschulen aus Klassen-/Jahrgangsstufe 9 und höher ohne mittleren Schulabschluss. Einbezogen sind die entsprechenden Abschlüsse der Schulen des 2. Bildungsweges (Abendschulen). Unter dem Hauptschulabschluss wird auch der erweiterte (Sachsen: qualifizierende) Hauptschulabschluss nachgewiesen.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler mit dem Abschlusszeugnis der Realschule bzw. mit einem gleichwertigen Abschluss: Schulen mit mehreren Bildungsgängen, Realschulen für Behinderte, drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen, Hauptschulklassen 10, Abgehende der Jahrgangsstufen 10 bis 13 der Gymnasien, der Gesamtschulen und Freien Waldorfschulen. Einbezogen sind die entsprechenden Abschlüsse der Schulen des 2. Bildungsweges (Abendschulen).
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Hierzu zählen Abgehende aus Haupt-/Volksschulen, Förderschulen, Schulen mit mehreren Bildungsgängen, Gesamtschulen ohne Hauptschulabschluss, sowie Abgehende aus Klassen-/Jahrgangsstufe 7 und 8 (bei Ländern mit 10jähriger Vollzeitschulpflicht auch aus Klassen-/Jahrgangsstufe 9) der Realschulen, Gymnasien, Freien Waldorfschulen und drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen, nach Ableistung der allgemeinen Vollzeitschulpflicht.
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Anlage zur Reinigung von Abwasser. Einbezogen wurden mechanische sowie biologische Anlagen mit bzw. ohne weitergehende Behandlung. Nicht zu den Abwasserbehandlungsanlagen im Sinne der Erhebung zählen Rechen- und Siebanlagen, Fettabscheider und Kleinkläranlagen.
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Das Insolvenzgericht weist den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab, wenn das Vermögen der Schuldnerin oder des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Für natürliche Personen gilt ab 1. Dezember 2001, dass sie sich die Verfahrenskosten stunden lassen können.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Zum Ackerland gehören alle Flächen landwirtschaftlicher Feldfrüchte (einschließlich Hopfen und Grasanbau auf dem Ackerland, jedoch ohne Kurzumtriebsplantagen) sowie Gemüse, Erdbeeren, Blumen und sonstige Gartengewächse im feldmäßigen wie im Erwerbsgartenbau als Hauptkultur. Flächen unter Glas oder anderen hohen begehbaren Schutzabdeckungen sowie stillgelegte Ackerflächen und Brache sind ebenfalls einbezogen.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Der Altenquotient ist die Anzahl der „65-Jährigen oder älteren“ je 100 Personen im Alter von „20 bis 64 Jahren“.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Das Alter der Mutter bei der Geburt wird berechnet als Differenz zwischen dem Geburtsdatum des Kindes und dem Geburtsdatum der Mutter.
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Pflegebedürftige in häuslicher Pflege erhalten nach § 36 SGB XI körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe). Das Personal ist bei ambulanten Pflege- oder Betreuungsdiensten angestellt, mit denen die Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat.
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Hierzu zählen die Mengen, bei denen die weitere Entsorgung nicht bekannt ist.
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Nachlässe und Gesamtgüter sowie natürliche Personen als Gesellschafterin oder Gesellschafter u.Ä..
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Dazu zählt z.B. innerbetrieblich genutztes Niederschlagswasser.
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Angereichertes Grundwasser besteht überwiegend aus planmäßig versickertem Oberflächenwasser, echtem Grundwasser und ggf. Uferfiltrat.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Summe aus Einwohnerzahl und Einwohnergleichwert (Jahresdurchschnitt).
Der Einwohnergleichwert ist ein Umrechnungswert aus dem Vergleich von gewerblichem oder industriellem Schmutzwasser mit häuslichem Schmutzwasser, ermittelt aus dem täglichen Anfall von Schmutzwasser- oder Abwasserinhaltsstoffen. Es wird also eine (fiktive) Einwohnerzahl errechnet, die für das angefallene gewerbliche bzw. industrielle Schmutzwasser steht.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Einbürgerungen nach §§ 9, 10 Abs. 1, 10 Abs. 3, 15 StAG sowie Einbürgerungen von Staatenlosen nach Art. 2 des Gesetzes zur Verminderung der Staatenlosigkeit und von heimatlosen Ausländerinnen und Ausländern nach § 21 HAusIG.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Prozentsatz der Personen, die von Armut bedroht oder von erheblicher materieller und sozialer Deprivation betroffen sind oder in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsintensität leben.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Das Arbeitnehmerentgelt (Inlandskonzept) umfasst sämtliche Geld- und Sachleistungen, die den innerhalb eines Wirtschaftsgebietes beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus den Arbeits- oder Dienstverhältnissen zugeflossen sind. Das Arbeitnehmerentgelt setzt sich zusammen aus den Bruttolöhnen und -gehältern sowie den tatsächlichen und unterstellten Sozialbeiträgen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog S.232
Zahl der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Antragstellung. Ab 2002 einschließlich des Kleingewerbes.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind alle Personen, die zeitlich überwiegend als Arbeiterin bzw. Arbeiter, Angestellte bzw. Angestellter, Beamtin bzw. Beamter, Richterin bzw. Richter, Berufssoldatin bzw. Berufssoldat, Soldatin bzw. Soldat auf Zeit, Wehr- oder Zivildienstleistende bzw. Wehr- oder Zivildienstleistender/Person im Bundesfreiwilligendienst, Auszubildende bzw. Auszubildender, Praktikantin bzw. Praktikant oder Volontärin bzw. Volontär in einem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis steht. Eingeschlossen sind auch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter sowie marginal Beschäftigte. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gleichzeitig mehrere Tätigkeiten ausüben, werden nur einmal gezählt; der Nachweis nach Wirtschaftsbereichen erfolgt stets nach der Haupttätigkeit.
Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt als jahresdurchschnittliche Größe nach dem Arbeitsortkonzept (Inlandskonzept). Erfasst werden demnach alle Personen, die im jeweiligen Gebiet ihren Wohn- und Arbeitsort haben, zuzüglich der außerhalb dieses Gebietes wohnenden Personen, die als Einpendelnde in diese Region ihren Arbeitsort erreichen. Die wirtschaftsfachliche Gliederung gründet sich auf die für alle EU-Statistiken mit Wirtschaftszweiggliederung verbindliche Klassifikation der Wirtschaftszweige NACE Rev. 2 bzw. deren Anpassung an die deutschen Gegebenheiten in Form der Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2008.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Zu den im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigten Arbeitskräften zählen Personen im Alter von 15 Jahren und älter.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Die AK-Einheit (Arbeitskräfte-Einheit) ist eine Maßeinheit der Arbeitsleistung einer im Berichtszeitraum mit betrieblichen Arbeiten voll beschäftigten und nach ihrem Alter voll leistungsfähigen Arbeitskraft. Vollbeschäftigt entspricht einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden oder mehr.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben, eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen, den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind, in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben, sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.
Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II findet nach § 53a Abs. 1 SGB II die Arbeitslosendefinition des § 16 SGB III sinngemäß Anwendung.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Es bezeichnet die Geldleistungen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Geldleistungen dienen der Sicherung des eigenen Lebensunterhalts und setzen sich zusammen aus:
Leistungen aufgrund von Regelbedarfen (pauschalierte Regelsätze)
ggf. Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt
Leistungen für Unterkunft und Heizung
Leistungsberechtigung besteht grundsätzlich bis Ablauf des Monats des Erreichens des gesetzlichen Rentenalters.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Die Arbeitslosenquote zeigt die relative Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots an, indem sie die (registrierten) Arbeitslosen zu den Erwerbspersonen (Erwerbstätige + Arbeitslose) als Quoten in Beziehung setzt. Der Kreis der Erwerbspersonen bzw. der Erwerbstätigen kann unterschiedlich abgegrenzt werden:
Es werden folgende Arbeitslosenquoten berechnet:
- Arbeitslosenquote, bezogen auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen (Summe aus sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (einschließlich Auszubildende), geringfügig Beschäftigten und Beamtinnen und Beamten (ohne Soldatinnen und Soldaten) zuzüglich Arbeitslosen).
- Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen (Summe aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie Selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen zuzüglich Arbeitslosen).
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Hierzu zählen auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen. Nicht zum Arbeitsvolumen gehören hingegen die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden, beispielsweise Jahresurlaub, Elternzeit, Feiertage, Kurzarbeit oder krankheitsbedingte Abwesenheit. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben die nicht bezahlten Pausen für das Einnehmen von Mahlzeiten sowie die Zeit für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Das Arbeitsvolumen umfasst somit die tatsächliche Gesamtzahl der während des Berichtszeitraums am jeweiligen Arbeitsort geleisteten Arbeitsstunden innerhalb einer Region. Es berücksichtigt weder Intensität noch Qualität der geleisteten Arbeit. Das Arbeitsvolumen ergibt sich als Produkt aus Erwerbstätigenzahl und Arbeitszeit je erwerbstätige Person. Anders als bei den Ergebnissen der regionalen Arbeitsvolumenrechnungen für die Länder werden die Ergebnisse der Kreisberechnungen als Standard-Arbeitsvolumen bezeichnet. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass mangels statistischer Ausgangsdaten unternehmensspezifische Sonderregelungen zu den tariflichen Arbeitszeiten in den Berechnungen nicht berücksichtigt werden.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut und wird – entsprechend dem EU-Standard – definiert als der Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60 % des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung beträgt (Einkommens-Referenzjahr ist das Vorjahr der Erhebung). Das Äquiva-lenzeinkommen ist ein auf der Basis des Haushaltsnettoeinkommens berechnetes bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
-Fernheizung liegt vor, wenn größere Bezirke von einem entfernten, zentralen Heizwerk aus beheizt werden.
-Blockheizung liegt vor, wenn ein Block ganzer Häuser von einem Heizsystem aus beheizt wird und die Heizquelle an einem der Gebäude angebaut ist oder sich in unmittelbarer Nähe dieser Gebäude befindet.
-Zentralheizung liegt vor, wenn ein Gebäude über ein Röhrensystem von einer im Gebäude befindlichen Heizquelle aus beheizt wird.
-Etagenheizung ist eine Form der Heizung, bei der die Räume einer Etage von einer Heizquelle über ein Röhrensystem beheizt werden.
-Keine Heizung ist bei Gebäuden anzugeben, die aufgrund ihrer guten Wärmedämmung nicht über ein klassisches Heizsystem, ggf. aber über Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung verfügen.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt.
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Alle Betten, die in der Einrichtung betriebsbereit aufgestellt sind, unabhängig von der Förderung. Die Bettenausstattung ist als Jahresdurchschnittswert angegeben. Im Allgemeinen ergibt sich der Jahresdurchschnitt als Durchschnittswert der an den Monatsenden vorhandenen Bettenzahl.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Als ausbaugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Ausbauleistungen (ein-schließlich Umsätzen aus Reparaturen, Installation und Montage) im Bundesgebiet, und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmenstätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmen. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Die den Kundinnen und Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Das ausgeschöpfte Einbürgerungspotential setzt die Zahl der Einbürgerungen im jeweiligen Jahr in das Verhältnis zur Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die sich laut dem Ausländerzentralregister zum Jahresende des Vorjahres der Einbürgerung seit mindestens 10 Jahren in Deutschland aufgehalten haben.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Als ausländische Arbeitslose gelten nichtdeutsche Arbeitslose, die eine Arbeitnehmertätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland ausüben dürfen.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils liegt vor, wenn ein Elternteil aus dem Ausland stammt. Hierbei ist die aktuelle Staatsangehörigkeit der Eltern nicht maßgeblich.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Als ausländische Person zählt, wer nicht die deutsche Nationalität im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes hat. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Angehörige der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen sowie deren Familienangehörige sind von der allgemeinen Meldepflicht befreit (§3 Streitkräfteaufenthaltsgesetz, §26 Bundesmeldegesetz) und werden somit auch statistisch nicht erfasst.
Quelle: Regio-Stat - Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/regio-stat-katalog
Die Auszubildenden sind entsprechend dem von ihnen angegebenen Ausbildungsberuf in kaufmännisch-technische Auszubildende und in gewerblich Auszubildende untergliedert. Als gewerbliche Ausbildungsberufe gelten solche, die normalerweise in einen Arbeiterberuf einmünden, als kaufmännische, technische oder Verwaltungsausbildungsberufe hingegen solche, die normalerweise einen Angestelltenberuf zum Ziel haben. Zu den Auszubildenden zählen auch Anlernlinge, Umschüler, Volontäre, Praktikanten und Schwesternschülerinnen, nicht jedoch Beamte im Vorbereitungsdienst.