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                Unbebaute Flächen, die vorherrschend durch Abbau der Bodensubstanz genutzt werden (z.B. Kiesgrube, Braunkohle-Tagebau).
 
             
         
            
            
            
                Abendhauptschulen führen in einem einjährigen Ausbildungsgang zum Hauptschulabschluss. Abendrealschulen führen Erwachsene in Abendkursen zum Realschulabschluss; Dauer zwei bis drei Jahre. Abendgymnasien ermöglichen befähigten Erwachsenen, in einem Zeitraum von mindestens drei Jahren die allgemeine Hochschulreifeprüfung abzulegen. Kollegs sind Vollzeitschulen zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife.
 
             
         
            
            
            
                Anlage zur Reinigung von Abwasser. Einbezogen wurden mechanische sowie biologische Anlagen mit bzw. ohne weitergehende Behandlung. Nicht zu den Abwasserbehandlungsanlagen im Sinne der Erhebung zählen Rechen- und Siebanlagen, Fettabscheider und Kleinkläranlagen.
 
             
         
            
            
            
                Als ausländische Person zählt, wer nicht die deutsche Nationalität im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes hat. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Angehörige der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen sowie deren Familienangehörige sind von der allgemeinen Meldepflicht befreit (§3 Streitkräfteaufenthaltsgesetz, §26 Bundesmeldegesetz) und werden somit auch statistisch nicht erfasst.
 
             
         
            
            
            
                Die Auszubildenden sind entsprechend dem von ihnen angegebenen Ausbildungsberuf in kaufmännisch-technische Auszubildende und in gewerblich Auszubildende untergliedert. Als gewerbliche Ausbildungsberufe gelten solche, die normalerweise in einen Arbeiterberuf einmünden, als kaufmännische, technische oder Verwaltungsausbildungsberufe hingegen solche, die normalerweise einen Angestelltenberuf zum Ziel haben. Zu den Auszubildenden zählen auch Anlernlinge, Umschüler, Volontäre, Praktikanten und Schwesternschülerinnen, nicht jedoch Beamte im Vorbereitungsdienst.