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Information nach Art 13 Datenschutzgrundverordnung für Bewerber:innen

(gültig ab 01.01.2020)

Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben hat beim Statistischem Landesamt einen hohen Stellenwert. Nachfolgend erhalten Sie Informationen über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Personalauswahlverfahren beim Statistischen Landesamt: Personenbezogene Daten sind dabei alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als eine natürliche Person wird diejenige angesehen, die direkt oder indirekt – insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung – identifiziert werden kann.

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1. Verantwortliche Stelle

Für die Datenverarbeitung im Rahmen von Personalauswahlverfahren ist die Amtsleitung des Statistischen Landesamtes, An der Weide 14-16, 28195 Bremen verantwortlich.
Sie erreichen den zuständigen Bereich unter folgender E-Mail-Adresse:personalstelle@statistik.bremen.de.
Beachten Sie bitte, dass E-Mails grundsätzlich unsicher sind. Schutzwürdige Nachrichten sollten Sie deshalb per konventioneller Post versenden.

2. Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten beim Statistischen Landesamt

Die behördliche Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter folgender E-Mail-Adresse:datenschutz@statistik.bremen.de sowie unter folgender Postadresse: Datenschutzbeauftragte des Statistischen Landesamtes, An der Weide 14-16, 28195 Bremen.

3. Daten, die benötigt werden

Für die zutreffende Auswahlentscheidung werden neben Ihrer aussagefähigen Bewerbung folgende weitere Unterlagen zwingend benötigt:

  • Lebenslauf, aus welchem sich Ihre Qualifikation sowie Ihre bisherigen dienstlichen Verwendungen und Erfahrungen ergeben
  • Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen
  • Eine aktuelle dienstliche Beurteilung oder ein aktuelles Zeugnis, die/das zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als zwölf Monate ist, sich auf Ihre aktuelle Tätigkeit bezieht und den Beurteilungszeitraum erkennen lässt. Diese/dieses kann bei Nichtvorhandensein bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle, sofern Sie bei einem öffentlichen Arbeitgeber tätig sind.

Neben allen mit Ihrer Bewerbung in Zusammenhang stehenden Daten werden weitere Daten von Ihnen wie z. B. Ihre Kontaktdaten, Antworten auf Fragen, Schriftverkehr etc. verarbeitet.

4. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Ihre Bewerbungsdaten werden verarbeitet, soweit dies erforderlich ist, um beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen. Die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren ergeben sich insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht.
Gemäß §§ 85 ff. des Bremischen Beamtengesetzes in Verbindung mit Art. 88 der Datenschutzgrundverordnung sowie § 12 des Ausführungsgesetzes zur Datenschutzgrundverordnung können für das Einstellungsverfahren erforderliche personenbezogene Daten verarbeitet werden.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Empfänger der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen Daten sind die jeweils zuständigen Personalverantwortlichen sowie die Personalvertretungen. Soweit die Bewerbungsunterlagen an das Bewerbungsmanagement der Performa Nord zu richten sind, ist die Performa Nord Empfänger. Die Daten werden ausschließlich zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens genutzt und nicht an unbefugte Dritte weitergeleitet.

6. Speicherdauer

Ihre personenbezogenen Daten/ Bewerbungsunterlagen werden sechs Monate nach dem Zugang der Ablehnung vernichtet, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Bei einer beabsichtigten Einstellung werden die Daten der Bewerberinnen und Bewerber an die zuständige Einstellungsstelle, Referat 10 / Personalstelle beim Statistischen Landesamt, Bremen sowie an die personalaktenführende Stelle Performa Nord übermittelt.

7. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe der Stelle zur Folge haben. Die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren ergeben sich insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht. Danach ist die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen.

8. Minderjährigenschutz

Personen unter 16 Jahren sollten ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten an uns übermitteln.

9. Betroffenenrechte

Ihnen steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DS-GVO) oder
Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder unter den Voraussetzungen von Art. 18 DS-GVO auf Einschränkung der Verarbeitung oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.
Das Recht auf Löschung nach Art. 17 Abs. 1 DS-GVO besteht jedoch unter anderem dann nicht, wenn die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde (Art. 17 Abs. 3 b DS-GVO).

Ihnen steht ferner ein Beschwerderecht bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Bremen zu.