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Handel, Gastgewerbe, Tourismus, Dienstleistungen: Ziele, Aufgaben, Methoden

Die Monatserhebungen im Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kfz) und dem Gastgewerbe sind Teil des konjunkturstatistischen Systems der Europäischen Union für Zwecke der Währungs- und Wirtschaftspolitik. Sie liefern zudem Informationen über die Verwendung von Teilen des Privaten Konsums. Die Monatserhebungen werden in Abgrenzung zur jährlichen Strukturerhebung auch als Konjunkturerhebungen bezeichnet. Die Jahreserhebungen stellen eine wichtige Ergänzung der Ergebnisse der monatlichen Statistiken dar.

Der Erhebungsbereich der Handelsstatistik wird auf der Grundlage der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008), abgegrenzt (Abschnitt G, Abteilungen 45 Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, 46 Großhandel, 47 Einzelhandel). Er umfasst alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die ausschließlich oder überwiegend Handel betreiben.

Der Erhebungsbereich der Gastgewerbestatistik umfasst mit Abschnitt I (Abteilungen 55 Beherbergung und 56 Gastronomie) alle Gastgewerbeunternehmen mit Sitz in Deutschland, die ausschließlich oder überwiegend Beherbergungs- oder Gaststättendienstleistungen (einschließlich Kantinen und Catering) anbieten. Die Unternehmen müssen dabei stets für das Gesamtunternehmen melden, also unter Einschluss auch solcher Arbeitsstätten, in denen andere als Gastgewerbetätigkeiten überwiegen (z. B. Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln, „Cafe-Konditorei“).

Das Erhebungsprogramm der Monatserhebungen umfasst den Monatsumsatz sowie die Anzahl der tätigen Personen, unterteilt nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten. Alle Merkmale werden als Messzahlen berechnet. Umsätze werden in jeweiligen Preisen und inflationsbereinigt dargestellt.

Zum Erhebungsprogramm der Jahreserhebung gehören Jahresumsatz, Investitionen, Warenbezüge und Warenbestände am Anfang und am Ende eines Jahres. Erfasst werden weiterhin die Anzahl der Beschäftigten, die Bruttoentgelte, die Sozialabgaben und Subventionen.

Die auskunftspflichtigen Unternehmen werden auf unterschiedliche Weise ausgewählt. Grundlage ist jeweils das statistische Unternehmensregister:
Monatliche Einzelhandelsstatistik: Stichprobe (bundesweit 8,5 Prozent der Unternehmen) mit jährlicher Teilrotation; mehr als 250 000 Euro Jahresumsatz
Monatliche Gastgewerbestatistik: Stichprobe (bundesweit 5 Prozent der Unternehmen) mit jährlicher Teilrotation; mehr als 150 000 Euro Jahresumsatz
Monatliche Kfz-Handelsstatistik: Auswahl aus dem Unternehmensregister mit festen Auswahlkriterien: mindestens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder mindestens 100 Beschäftigte
Monatliche Großhandelsstatistik: Auswahl aus dem Unternehmensregister mit festen Auswahlkriterien: mindestens 20 Millionen Euro Jahresumsatz oder mindestens 100 Beschäftigte
Für den Großteil der Unternehmen bilden Verwaltungsdaten der Finanzbehörden und der Bundesagentur für Arbeit die Grundlage für die Berechnung der Messzahlen. So fallen zum Beispiel die für das Merkmal Umsatz verwendeten Daten bei den Finanzbehörden im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung an.

Die Erhebungen werden monatlich durchgeführt, die Jahreserhebungen jährlich (Belastungsjahr) für das Kalender-Berichtsjahr (Vorjahr).

Die Monatserhebung im Tourismus beschreibt die konjunkturelle Entwicklung im Beherbergungsgewerbe. Darüber hinaus liefert sie Informationen über die Struktur des Inlandstourismus hinsichtlich der Betriebstypen und -größen, der räumlichen Schwerpunkte usw. Die Ergebnisse der Statistik sind Grundlage für tourismuspolitische Entscheidungen und infrastrukturelle Planungen sowie für Maßnahmen der Tourismuswerbung und Marktforschung.

Erfasst werden Betriebe mit 10 und mehr Schlafgelegenheiten, die folgenden Positionen der Klassifikation von Wirtschaftszweigen (WZ 2008) angehören: 55.1 Hotellerie, 55.2 Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten und 55.3 Campingplätze, 86.10 Vorsorge- und Rehabilitationskliniken, 85.53 oder 85.59 Schulungsheime.

Erhebungsmerkmale der Statistik sind die Zahl der Ankünfte und Übernachtungen von Gästen nach Herkunftsländern, die Zahl der angebotenen Schlafgelegenheiten, bei Campingplätzen die Anzahl der Stellplätze und bei Betrieben der Hotellerie zusätzlich die Zahl der Gästezimmer zum Stichtag 31.07. Für Hotelleriebetriebe mit 25 und mehr Zimmern wird außerdem monatlich die Auslastung der Gästezimmer erfragt.

Die Erhebung wird monatlich als Vollerhebung durchgeführt.

Gegenstand dieser Erhebung sind alle rechtlich selbstständigen Unternehmen und Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit mit Hauptsitz in Deutschland. Sie haben ihren wirtschaftlichen Schwerpunkt in den Abschnitten H, J, L M und N der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) sowie der Abteilung S95 der NACE Rev. 2. Aus dieser Grundgesamtheit werden die auskunftspflichtigen Erhebungseinheiten durch eine Zufallsstichprobe ermittelt, ihr Umfang beträgt maximal 15 Prozent aller Einheiten. Basis für die Stichprobenziehung ist das Unternehmensregister (siehe Kapitel 5). Zuletzt wurde für das Berichtsjahr 2016 eine komplett neue Stichprobe gezogen. Diese wird zur Sicherung der Qualität über mehrere Berichtsjahre beibehalten.

Erfasst werden verschiedene Merkmale aus vier Themenkomplexen:

  • Allgemeine Angaben zur Kennzeichnung der Erhebungseinheit,
  • Tätige Personen sowie Personalaufwand,
  • Erträge, Vorleistungen sowie Steuern und Subventionen,
  • Investitionen.

Die Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich wird jährlich (Belastungsjahr) für das Kalender-Berichtsjahr (Vorjahr) durchgeführt.

  • Klassifikation der Wirtschaftszweige Ausgabe 2008
  • NACE Rev. 2 - Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft
  • siehe auch hier.
  • Handelsstatistikgesetz (HdlStatG)
  • Beherbergungsstatistikgesetz (BeherbStatG)
  • Dienstleistungsstatistikgesetz (DlStatG)
  • Verordnung (EG) Nr. 295/2008 über die strukturelle Unternehmensstatistik
  • Dienstleistungsstatistikgesetz (DlStatG)