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Gewerbeanzeigen: Ziele, Aufgaben, Methoden

Die Gewerbeanzeigenstatistik liefert Aussagen zum Existenzgründungsgeschehen und zur Fluktuation von Gewerbebetrieben nach Branchen und Regionen. Die Zuordnung erfolgt auf der Grundlage der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008. Bis auf das persönliche Merkmal „Staatsangehörigkeit“ sind die Erhebungsmerkmale ausschließlich betriebsbezogen. Die Nationalität wird nur für den Gewerbetreibenden bei Einpersonengesellschaften bzw. -betrieben ausgewiesen.
Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung ist jede planmäßig auf Gewinnerzielung und Dauer angelegte selbständige Tätigkeit, ausgenommen in der Land- und Forstwirtschaft, in freien Berufen und die bloße Verwaltung des eigenen Vermögens.
Gewerbeanmeldungen sind bei Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes (zur Neuerrichtung zählt die erstmalige Anmeldung eines Gewerbebetriebes als Hauptniederlassung, Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle), bei Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebes (z.B. durch Kauf, Pacht, Erbfolge, Änderung der Rechtsform), bei Verlagerung (Zuzug) eines Gewerbebetriebes aus dem Zuständigkeitsbereich einer anderen Meldebehörde und bei Eintritt eines Gesellschafters zu tätigen. Gewerbeabmeldungen sind zu tätigen: Bei vollständiger oder teilweiser Aufgabe eines Gewerbebetriebes, bei Übergabe an einen Nachfolger, bei Verlagerung (Wegzug) eines Gewerbebetriebes aus dem Zuständigkeitsbereich der bisherigen Meldebehörde, bei Austritt eines Gesellschafters sowie bei Rechtsformwechsel.

Die Gewerbeanzeigenstatistik wird wie eine Sekundärstatistik auf der Basis der Anzeigen, die Gewerbetreibende bei Gewerbeämtern tätigen, durchgeführt. Hierzu werden diese An- und Abmeldungen vom Statistischen Landesamt ausgewertet. Auskunftspflichtig sind die Gewerbetreibenden, die dieser Pflicht durch Ausfüllen einer Gewerbeanzeige nachkommen.

Die Ergebnisse werden monatlich veröffentlicht.

Klassifikationen, Verzeichnisse, Systematiken

Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008, siehe hier

Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung GewO