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Insolvenzstatistik: Ziele, Aufgaben, Methoden

Die Grundgesamtheit der Statistik über beantragte Insolvenzverfahren bilden alle natürlichen und juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaften), über deren Insolvenzantrag ein Gericht entschieden hat. Dazu gehören auch alle beantragten Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren.

Dargestellt werden alle eröffneten Regel-, Verbraucher-, Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren, sämtliche mangels Masse abgewiesenen Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sowie alle Insolvenzverfahren, bei denen der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan angenommen wurde. Neben der Anzahl der Verfahren werden Angaben zum Eröffnungsgrund, zum Antragssteller, zur Eigenverwaltung, zu den voraussichtlichen Forderungen und zum internationalen Bezug eines eröffneten Insolvenzverfahrens erfasst. Handelt es sich um ein Insolvenzverfahren eines Unternehmens wird zusätzlich der Wirtschaftszweig, die Rechtsform, das Gründungsjahr und die Anzahl der Arbeitnehmer erfragt.

Die Erhebung wird monatlich als Vollerhebung bei den Amtsgerichten mit Auskunftspflicht durchgeführt. Aus den Monatszahlen werden Jahresergebnisse berechnet.

Rechtsgrundlagen

Insolvenzstatistikgesetz (InsStatG)