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Informationen zur Datenlieferung

Zum 1. Januar 2013 ist das neue Insolvenzstatistikgesetz in Kraft getreten. Demnach sind die Amtsgerichte weiterhin für die monatliche Lieferung der Angaben über Verfahren, die eröffnet oder mangels Masse abgewiesen worden sind oder bei denen ein Schuldenbereinigungsplan angenommen worden ist, zuständig. Für die Angaben zur Statistik über beendete Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung sind dagegen ab 2013 die Insolvenzverwalter, Sachwalter oder Treuhänder auskunftspflichtig. Weitergehende Informationen erhalten Sie unter: www.insolvenzen-statistik.de.

Für eine Bereitstellung von Zugängen für die Datenlieferung melden Sie sich bitte unter:

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