Sie sind hier:

Transport und Verkehr: Ziele, Aufgaben, Methoden

Seeverkehr

Mit der Seeverkehrsstatistik werden Ankünfte und Abgänge von (See-)Schiffen erfasst. Es handelt sich um eine Vollerhebung bei allen Schiffen mit einem Raumgehalt von mindestens 100 Bruttoraumzahl (BRZ). Nicht erfasst werden Leerfahrten sowie Schiffstypen, die nicht zum Transport von Gütern oder Personen eingesetzt werden (u. a. Fischereifahrzeuge, Bohr- und Explorationsschiffe, Schlepper). Die "See" wird dann befahren, wenn die Fahrt nicht ausschließlich auf Binnenwasserstraßen im Sinne des Bundeswasserstraßengesetzes stattfindet. Somit ist auch der Seeverkehr der Binnenhäfen enthalten.
Erhoben werden der Seegüterumschlag und die Güterbeförderung über See, die Zahl der Fahrgäste, zusätzlich Kreuzfahrtschiffe und deren Passagiere. Erhebungsmerkmale sind Schiffs- und Fahrmerkmale, Güter- und Ladungsmerkmale und die Zahl der ein- und aussteigenden Passagiere. Der Güterumschlag ergibt sich aus der Summe der Ein- und Ausladungen von Gütern mit Seeschiffen.
Auskunftspflichtig sind die Verfrachter, Schiffsführer, Absender und Empfänger oder deren örtlich bevollmächtigte Vertreter. Für die Durchführung der Statistik werden überwiegend die Hafenverwaltungen und Umschlagbetriebe als Übermittlungsstellen benannt.
Die Ergebnisse werden monatlich veröffentlicht.

Binnenschifffahrt

Die Güterverkehrsstatistik der Binnenschifffahrt erfasst Schiffe, deren Ziel oder Herkunft ein Binnenhafen (Hafen an einer Binnenwasserstraße) ist und die dort Güter löschen oder laden. Es handelt sich um eine Vollerhebung bei allen Schiffen mit einer Tragfähigkeit von mindestens 50 Tonnen. Erfasst werden Schiffe im Binnenverkehr sowie im Binnen-See-Verkehr, soweit sie Zwecken der Güterbeförderung dienen. Ausgenommen sind Schlepp- und Schubfahrzeuge, Fahrgastschiffe mit und ohne Güterladung, Fähren, Schiffe zum Zweck des Fischfangs, für Wasserbauten oder Baggerarbeiten, Verkehr zur Versorgung der Schiffe und im Allgemeinen der Ortsverkehr (Verkehr von Schiffen zwischen Anlegestellen eines Hafens und zwischen Häfen einer politischen Gemeinde).
Erhoben werden Ankunft und Abgang von Schiffen sowie die von ihnen ein-, um- und ausgeladenen Güter. Der Güterumschlag ergibt sich aus der Summe der Ein- und Ausladungen von Gütern mit Binnenschiffen. Im Gegensatz zur Güterbeförderung, bei der jeder Gütertransport unabhängig von ein- und ausladender Stelle nur einmal gezählt wird, wird beim Güterumschlag im innerdeutschen Verkehr die Beförderungsmenge sowohl bei der versendenden als auch empfangenden Stelle ausgewertet. Zudem werden Schiffs- und Fahrtmerkmale sowie Güter- und Ladungsmerkmale, zum Beispiel die Art des transportieren Gutes und die Menge, erhoben.
Es handelt sich um eine Vollerhebung. Auskunftspflichtig sind die Frachtführer, die Schiffsführer, die Absender und Empfänger oder deren örtlich bevollmächtigte Vertreter. Für die Durchführung der Statistik werden überwiegend die Hafenverwaltungen und Umschlagbetriebe als Übermittlungsstellen benannt.
Die Ergebnisse werden monatlich veröffentlicht.

Eisenbahngüterverkehr

In der Statistik des Eisenbahngüterverkehrs werden monatlich für das Land Bremen u.a. die Menge der beförderten Güter nach Güterabteilungen bzw. nach regionaler Herkunft und Bestimmung ausgewiesen. Die Daten werden monatlich vom Statistischen Bundesamt erhoben und dort sowie vom Statistischen Landesamt Bremen veröffentlicht.

Luftverkehr

Das Statistische Landesamt Bremen veröffentlicht im Bereich des Luftverkehrs freiwillige Angaben zu Flugbewegungen, Fluggästen und Luftfracht und veröffentlicht diese Ergebnisse monatlich.

Personenverkehr

Die Statistik des gewerblichen Personennahverkehrs und des Omnibusfernverkehrs erfasst Unternehmen, die als Betriebsführer oder beauftragte Beförderer öffentlichen Personennahverkehr mit Eisenbahnen oder Straßenbahnen (Schienennahverkehr) oder Personennah- und -fernverkehr mit Omnibussen betreiben.
Bei der jährlichen und vierteljährlichen Erhebung werden die genannten Unternehmen, sofern sie mindestens 250 000 Fahrgäste im Jahr der letzten Totalerhebung befördert haben, als Totalschicht erfasst. In der jährlichen Erhebung werden als Stichprobe zusätzlich höchstens 2 500 Unternehmen erfasst, die weniger als 250 000 Fahrgäste im Jahr befördert haben. Bei der 5-jährlichen Erhebung werden alle Unternehmen unabhängig von der Größe erfasst. Diese Erhebungen werden durch freiwillige Auskünfte in Bremen ansässiger Personenverkehrsunternehmen ergänzt.

Kfz-Zulassungen und Kfz-Bestand

Statistiken zu Kfz-Zulassungen und zum Kfz-Bestand werden durch das Kraftfahrt-Bundesamt zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse mit Bezug auf Bremen werden vom Statistischen Landesamt monatlich veröffentlicht.

Straßenverkehrsunfälle

Mit der Straßenverkehrsunfallstatistik werden die Unfälle erfasst, die sich infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen ereignet haben und die von der Polizei aufgenommen wurden. Dargestellt werden Angaben zu den Unfällen, Beteiligten, Fahrzeugen, Verunglückten und Unfallverursachern sowie die Zahl der Benutzer der unfallbeteiligten Fahrzeuge. Ergebnisse zum Unfallgeschehen sind u.a. Grundlage für die Beobachtung der aktuellen Verkehrssicherheitslage, für die Aufdeckung von Problembereichen der Verkehrssicherheit, für die Abgrenzung von Risikogruppen, für Erkenntnisse für Straßenbaumaßnahmen sowie für die räumliche Verteilung und Arten der Unfälle.
Es handelt sich um eine Vollerhebung, auskunftspflichtig sind die Polizeidienststellen.
Die Ergebnisse werden monatlich veröffentlicht.

Klassifikationen, Verzeichnisse, Systematiken

  • Einheitliches Güterverzeichnis aller Verkehrsstatistiken, siehe hier
  • Regionalverzeichnis für die Verkehrsstatistiken hier

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über die Statistik der See- und Binnenschifffahrt, des Güterkraftverkehrs, des Luftverkehrs sowie des Schienenverkehrs und des gewerblichen Straßen-Personenverkehrs Verkehrsstatistikgesetz (VerkStatG)
  • Gesetz über die Statistik der Straßenverkehrsunfälle (Straßenverkehrsunfallgesetz (StVUnfStaG)